Witten steht exemplarisch für den wirtschaftlichen Wandel im Ruhrgebiet. Wo früher Bergbau und Schwerindustrie das Stadtbild prägten – sichtbar etwa an der Zeche Nachtigall – befinden sich heute moderne Gewerbeparks, Produktionsbetriebe, Logistikunternehmen und technische Dienstleister.
Mit diesem Strukturwandel verändern sich auch die Anforderungen an Arbeitssicherheit und Brandschutz. Alte Industriegebäude werden neu genutzt, Hallen umgebaut, Produktionsprozesse modernisiert.
Genau in dieser Mischung aus historischer Bausubstanz und moderner Technik entstehen typische Herausforderungen im Arbeitsschutz.
Arbeitsschutz in Witten bedeutet daher:
Bestehende Strukturen fachlich bewerten, Risiken neu einordnen und praktikable Lösungen entwickeln – ohne den laufenden Betrieb zu blockieren.
Ob Metallverarbeitung, Maschinenbau, Handwerk oder kommunale Einrichtung: Unternehmen in Witten unterliegen den Vorgaben des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG), des Arbeitssicherheitsgesetzes (ASiG) und der DGUV Vorschrift 2.
Die zentrale Frage lautet häufig:
Wie lässt sich eine rechtssichere Betreuung umsetzen, ohne interne Ressourcen zu überlasten?
Die externe sicherheitstechnische Betreuung nach DGUV Vorschrift 2 schafft hier Klarheit.
Bestellung einer externen Fachkraft für Arbeitssicherheit gemäß DGUV Vorschrift 2
Erstellung und Fortschreibung von Gefährdungsbeurteilungen
Betriebsanweisungen und strukturierte Dokumentation
Durchführung praxisnaher Unterweisungen
Vorbereitung und Begleitung von ASA-Sitzungen
Aufbau klarer Zuständigkeiten und Organisationsstrukturen
Unterstützung bei behördlichen oder BG-Begehungen
Gerade in Betrieben mit gewachsener Struktur – etwa in ehemaligen Industriearealen rund um die Ruhr oder in umgenutzten Hallen – sind Gefährdungen häufig nicht offensichtlich, sondern „historisch gewachsen“. Hier ist eine systematische Bestandsaufnahme entscheidend.
Witten entwickelt sich kontinuierlich weiter: Hallensanierungen, Neubauten und Umstrukturierungen prägen das Stadtbild.
Bei Bauprojekten übernimmt die Ullertec GmbH die Aufgaben der Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination (SiGeKo) gemäß Baustellenverordnung.
Leistungen:
Erstellung und Fortschreibung von SiGe-Plänen
Koordination aller beteiligten Unternehmen
Baustellenbegehungen und Dokumentation
Beratung in Planungs- und Ausführungsphase
Gerade bei Umbauten im Bestand – typisch für ehemalige Industrieflächen – ist eine strukturierte Koordination entscheidend, um parallele Gewerke sicher zu organisieren.
In einer Stadt mit industrieller Vergangenheit trifft Brandschutz oft auf:
ältere Hallenkonstruktionen
nachträgliche Umbauten
veränderte Lagerkonzepte
neue Maschinen in alten Gebäuden
Brandschutz ist hier kein Standardformular, sondern eine individuelle Bewertung.
Leistungen im Brandschutz:
Bestellung eines externen Brandschutzbeauftragten
Durchführung von Brandschutzbegehungen
Erstellung und Aktualisierung von Brandschutzordnungen nach DIN 14096
Erstellung von Flucht- und Rettungsplänen
Brandschutzunterweisungen und praktische Übungen
Prüfung von Brandschutztüren und Feststellanlagen
Ziel ist es, Risiken nachvollziehbar zu priorisieren, Verantwortlichkeiten klar zu definieren und Haftungsrisiken für Geschäftsführende zu reduzieren.
Witten entwickelt sich kontinuierlich weiter: Hallensanierungen, Neubauten und Umstrukturierungen prägen das Stadtbild.
Bei Bauprojekten übernimmt die Ullertec GmbH die Aufgaben der Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination (SiGeKo) gemäß Baustellenverordnung.
Leistungen:
Erstellung und Fortschreibung von SiGe-Plänen
Koordination aller beteiligten Unternehmen
Baustellenbegehungen und Dokumentation
Beratung in Planungs- und Ausführungsphase
Gerade bei Umbauten im Bestand – typisch für ehemalige Industrieflächen – ist eine strukturierte Koordination entscheidend, um parallele Gewerke sicher zu organisieren.
Regelmäßige Prüfungen sind nicht optional, sondern Bestandteil der Betriebssicherheit.
UVV-Prüfungen von Regalanlagen, Leitern, Flurförderzeugen und Kranen
Prüfung von Lastaufnahmemitteln
Dokumentation mit Maßnahmenverfolgung
Lärmmessungen (Klasse-1-Messgeräte) inkl. Lärmkataster
Lichtmessungen zur Bewertung von Arbeitsplätzen
Gerade in Produktionsumgebungen mit schweren Maschinen oder Umformprozessen sind technische Messungen eine objektive Grundlage für Maßnahmenentscheidungen.
Gut unterwiesene Mitarbeitende reduzieren Unfall- und Haftungsrisiken deutlich.
Angeboten werden unter anderem:
Staplerführerausbildung nach DGUV Grundsatz 308-001
Kranführerausbildung nach DGUV Grundsatz 309-003
Individuelle Sicherheitsunterweisungen für Industrie- und Handwerksbetriebe
Die Betreuung in Witten erfolgt unter der fachlichen Leitung von Sandro Ullering, Geschäftsführer der Ullertec GmbH.
Mit langjähriger Erfahrung aus der Schwerindustrie im Ruhrgebiet kennt er die typischen Risiken gewachsener Industrie- und Produktionsstrukturen – von schweren Lasten über thermische Prozesse bis
hin zu komplexen Umbauten im Bestand.
Sein Ansatz:
Nicht nur gesetzliche Mindestanforderungen erfüllen, sondern Sicherheitsorganisationen so aufbauen, dass sie im betrieblichen Alltag funktionieren.
Strukturierte, klare Betreuung
Erfahrung mit industriellen Bestandsgebäuden
Regionale Nähe im Ruhrgebiet
Fokus auf Umsetzbarkeit statt Formalismus
Transparente Maßnahmenplanung
Ist eine externe Fachkraft für Arbeitssicherheit verpflichtend?
Ja. Gemäß Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) und DGUV Vorschrift 2 muss eine Fachkraft für Arbeitssicherheit bestellt werden. Die externe Lösung ist für viele
mittelständische Unternehmen wirtschaftlich sinnvoll. Eine Alternative stellt das jeweilige Unternehmermodell dar.
Ist Brandschutz in älteren Industriegebäuden komplizierter?
Häufig ja. Bestandsgebäude erfordern individuelle Bewertungen, insbesondere bei Nutzungsänderungen oder baulichen Anpassungen.
Was prüft die Berufsgenossenschaft bei einer Begehung?
Gefährdungsbeurteilungen, Unterweisungsnachweise, Prüfprotokolle, Betriebsanweisungen sowie die Organisation der sicherheitstechnischen Betreuung.
Unterstützt Ullertec auch bei Umbauten oder Neubauten?
Ja, im Rahmen der SiGeKo gemäß Baustellenverordnung.
Werden auch Lärmmessungen durchgeführt?
Ja, inklusive Auswertung und Ableitung von Maßnahmen gemäß Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung.
