Gefährdungsbeurteilung Hausmeister – Pflicht sicher erfüllen und Gefährdung minimieren

Wir erstellen Ihre Gefährdungsbeurteilung für Hausmeistertätigkeiten – rechtssicher, praxisnah und individuell auf Ihr Gebäude abgestimmt.

Hausmeister nutzt Maschinen und Werkzeuge mit persönlicher Schutzausrüstung

Hausmeister übernehmen täglich vielfältige Aufgaben – von kleinen Reparaturen über Reinigungsarbeiten bis hin zu Kontrolltätigkeiten. Genau diese Vielseitigkeit macht die Gefährdungsbeurteilung Hausmeister so wichtig.

 

Denn: Unterschiedliche Tätigkeiten bedeuten auch unterschiedliche Risiken.

Die Ullertec GmbH aus Bochum unterstützt Sie dabei, Ihre Gefährdungsbeurteilung rechtssicher zu erstellen und umzusetzen – im gesamten Ruhrgebiet, NRW und deutschlandweit.

PROBLEM – WARUM DIE GBU OFT FEHLT

In der Praxis sehen wir häufig:

  • Keine oder veraltete Gefährdungsbeurteilung für Hausmeister
  • Tätigkeiten „einfach so gemacht“
  • Fehlende Dokumentation von Risiken
  • Unklare Zuständigkeiten
  • Keine strukturierten Schutzmaßnahmen

Gerade im Bereich Hausmeisterdienste führt das schnell zu Haftungsrisiken.

RISIKEN AUS DER PRAXIS

 

Typische Gefährdungen bei Hausmeistertätigkeiten:

 

1. Sturz- und Unfallgefahren

Rutschige Böden, lose Kabel oder Werkzeuge führen zu Stürzen 

Unsachgemäßer Einsatz von Leitern kann Abstürze verursachen.

 

2. Mechanische Gefährdungen

Defekte Werkzeuge verursachen Schnitt- oder Verletzungsrisiken 

Rotierende Maschinen → Splitter-, Quetsch- oder Augenverletzungen.

 

3. Elektrische Gefährdungen

Arbeiten an elektrischen Anlagen können zu Stromunfällen führen.

 

4. Gefahrstoffe

Kontakt mit Reinigungsmitteln kann Haut- oder Atemwegsreizungen verursachen. 

 

5. Brand- und Explosionsgefahren

Unsachgemäße Eingriffe an Gasleitungen können Explosionen auslösen.

 

6. Physikalische Belastungen

Lärm durch Maschinen → Gehörschäden. 

 

7. Ergonomische Belastungen

Heben schwerer Lasten führt zu Rückenproblemen 

 

Diese Vielzahl an Risiken macht deutlich:

Ohne strukturierte Gefährdungsbeurteilung ist ein sicherer Betrieb nicht möglich.

Warum ist die Gefährdungsbeurteilung Pflicht?

Nach § 3 und § 5 Arbeitsschutzgesetz gilt:

Der Arbeitgeber ist verpflichtet, Gefährdungen zu ermitteln und geeignete Maßnahmen festzulegen.

Wichtig:

  • Die Verantwortung bleibt immer beim Unternehmen
  • Auch bei externer Erstellung (z. B. durch Ullertec)
  • Die Inhalte müssen geprüft, freigegeben und umgesetzt werden

Gefährdungsbeurteilung Hausmeister – strukturiert und vollständig

Eine professionelle GBU umfasst u. a.:

  • Tätigkeitsanalyse (z. B. Reparatur, Reinigung, Kontrolle)
  • Ermittlung aller Gefährdungsfaktoren
  • Bewertung von Risiken
  • Definition konkreter Schutzmaßnahmen
  • Dokumentation und Nachweisführung
  • regelmäßige Aktualisierung

Professionelle Gefährdungsbeurteilung anfragen:

Hinweis: Bitte die mit * gekennzeichneten Felder ausfüllen.