Der Einsatz alter Maschinen ohne CE-Kennzeichnung ist in vielen Betrieben üblich. Solche Altanlagen sind oft langlebig und robust, dennoch muss die Sicherheit der Mitarbeitenden gewährleistet sein. Wirtschaftliche Gründe sprechen häufig gegen einen sofortigen Ersatz – rechtlich zulässig ist der Weiterbetrieb jedoch nur unter Berücksichtigung aller Sicherheitsanforderungen.
Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG §5): Bereitstellung sicherer Arbeitsmittel.
Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV §§3-4): Gefährdungsbeurteilung und Schutzmaßnahmen verpflichtend.
DIN EN ISO 12100: Risikobeurteilung und Risikominderung für Maschinen.
Produktspezifische Normen je nach Maschinentyp.
⚠️ Hinweis: Der konkrete Handlungsbedarf muss individuell durch eine Gefährdungsbeurteilung vor Ort ermittelt werden.
Mechanische Gefährdungen: Quetschstellen, rotierende Teile, bewegliche Antriebe
Elektrische Gefahren: Schaltschränke, Steuerungen, Kabelmanagement
Ergonomische Risiken: unpassende Arbeitshöhen, wiederholte schwere Lasten
Brandrisiken bei Schmierstoffen, Hydraulik und elektrischen Bauteilen
Gefährdungsbeurteilung:
Analyse von Aufbau, Zustand, Einsatzhäufigkeit, Mitarbeitenden-Qualifikation und Umgebung.
Technische Schutzmaßnahmen:
Nachrüstung von trennenden Schutzeinrichtungen, Not-Halt, Schutzabdeckungen
Funktionsprüfung der Sicherheitsvorrichtungen
Organisatorische Maßnahmen:
Anpassung von Arbeitsabläufen
Betriebsanweisungen und Unterweisungen
Schulungen der Mitarbeitenden
Dokumentation:
Schriftliche Nachweise für rechtssichere Gefährdungsbeurteilung und Schutzmaßnahmen.
Regelmäßige Kontrolle:
Intervallmäßige Wartung und Prüfung aller sicherheitsrelevanten Einrichtungen
Auch Maschinen ohne CE-Kennzeichnung sollten technisch auf aktuellen Stand gebracht werden. Die Nachrüstung orientiert sich an:
DIN EN ISO 12100 (Risikominderung)
Produktspezifischen Sicherheitsnormen
Praxisbewährten Schutzmaßnahmen für Industrie und Handwerk
Die Ullertec GmbH begleitet Unternehmen aus Bochum, Essen und dem Ruhrgebiet beim sicheren Weiterbetrieb alter Maschinen:
Erstellung und Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung
Ableitung individueller technischer und organisatorischer Schutzmaßnahmen
Schulung der Mitarbeitenden
Beratung und Begleitung bei Nachrüstungen und regelmäßigen Prüfungen
So stellen Unternehmen sicher, dass Altmaschinen rechtssicher und praxisnah betrieben werden.
Dürfen Maschinen ohne CE-Kennzeichnung weiterhin betrieben werden?
Ja, der Betrieb alter Maschinen ohne CE-Kennzeichnung ist grundsätzlich erlaubt, sofern die Sicherheit der Beschäftigten gewährleistet ist. Dazu ist eine Gefährdungsbeurteilung nach BetrSichV
notwendig, die Risiken identifiziert und Schutzmaßnahmen ableitet.
Welche rechtlichen Grundlagen gelten für Altmaschinen?
Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG §5)
Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV §§3-4)
DIN EN ISO 12100 (Risikobeurteilung und Risikominderung)
Produktspezifische Sicherheitsnormen
Diese Vorgaben sichern die rechtliche Verantwortung des Arbeitgebers und dienen der Unfallprävention.
Wer darf die Gefährdungsbeurteilung durchführen?
Eine Fachkraft für Arbeitssicherheit oder ein externer Sicherheitsdienstleister wie die Ullertec GmbH führt die Beurteilung fachgerecht durch. Dabei werden Maschinen, Arbeitsabläufe und
Mitarbeitende bewertet und geeignete Schutzmaßnahmen vorgeschlagen.
Welche Maßnahmen sind für alte Maschinen ohne CE-Kennzeichnung notwendig?
Technische Nachrüstung: z. B. trennende Schutzeinrichtungen, Not-Halt, Schutzabdeckungen
Organisatorische Maßnahmen: Betriebsanweisungen, Arbeitsabläufe, Unterweisungen
Regelmäßige Prüfung und Wartung aller sicherheitsrelevanten Einrichtungen
Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung und umgesetzten Maßnahmen
Gibt es spezielle Anforderungen für Altmaschinen in der Industrie im Ruhrgebiet?
Ja, industrielle Anlagen in Bochum, Essen und dem Ruhrgebiet sind häufig technisch komplex und höheren Gefährdungsgruppen zugeordnet. Deshalb ist ein erhöhter Vor-Ort-Anteil durch
Fachkräfte empfehlenswert, um die Sicherheit dauerhaft zu gewährleisten.
Welche Rolle spielt die Dokumentation?
Die schriftliche Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung und der Schutzmaßnahmen ist verpflichtend. Sie dient der Rechtssicherheit, der Unfallprävention und der Nachweisführung gegenüber
Behörden, Berufsgenossenschaft und Versicherern.
Was passiert, wenn eine Maschine als zu riskant eingestuft wird?
Sollte die Gefährdungsbeurteilung ergeben, dass ein Weiterbetrieb ohne zusätzliche Schutzmaßnahmen nicht vertretbar ist, muss die Maschine nachgerüstet, umgebaut oder außer Betrieb
genommen werden. Die Ullertec GmbH berät hier praxisnah über sichere Alternativen.
