Betrieb von alten Maschinen ohne CE-Kennzeichnung

Allgemeine Hinweise zu rechtlichen Grundlagen und sicheren Maßnahmen

Fachkraft für Arbeitssicherheit prüft Altmaschine ohne CE-Kennzeichnung in Bochum

Der Einsatz alter Maschinen ohne CE-Kennzeichnung ist in vielen Betrieben üblich. Solche Altanlagen sind oft langlebig und robust, dennoch muss die Sicherheit der Mitarbeitenden gewährleistet sein. Wirtschaftliche Gründe sprechen häufig gegen einen sofortigen Ersatz – rechtlich zulässig ist der Weiterbetrieb jedoch nur unter Berücksichtigung aller Sicherheitsanforderungen.

Gesetzliche Grundlagen

  • Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG §5): Bereitstellung sicherer Arbeitsmittel.

  • Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV §§3-4): Gefährdungsbeurteilung und Schutzmaßnahmen verpflichtend.

  • DIN EN ISO 12100: Risikobeurteilung und Risikominderung für Maschinen.

  • Produktspezifische Normen je nach Maschinentyp.

 

⚠️ Hinweis: Der konkrete Handlungsbedarf muss individuell durch eine Gefährdungsbeurteilung vor Ort ermittelt werden.

Typische Risiken alter Maschinen

  • Mechanische Gefährdungen: Quetschstellen, rotierende Teile, bewegliche Antriebe

  • Elektrische Gefahren: Schaltschränke, Steuerungen, Kabelmanagement

  • Ergonomische Risiken: unpassende Arbeitshöhen, wiederholte schwere Lasten

  • Brandrisiken bei Schmierstoffen, Hydraulik und elektrischen Bauteilen

Dokumentation Gefährdungsbeurteilung für alte Industrieanlage Ruhrgebiet

Maßnahmen zur Risikominimierung

  • Gefährdungsbeurteilung:
    Analyse von Aufbau, Zustand, Einsatzhäufigkeit, Mitarbeitenden-Qualifikation und Umgebung.

  • Technische Schutzmaßnahmen:

    • Nachrüstung von trennenden Schutzeinrichtungen, Not-Halt, Schutzabdeckungen

    • Funktionsprüfung der Sicherheitsvorrichtungen

  • Organisatorische Maßnahmen:

    • Anpassung von Arbeitsabläufen

    • Betriebsanweisungen und Unterweisungen

    • Schulungen der Mitarbeitenden

  • Dokumentation:
    Schriftliche Nachweise für rechtssichere Gefährdungsbeurteilung und Schutzmaßnahmen.

 

  • Regelmäßige Kontrolle:
    Intervallmäßige Wartung und Prüfung aller sicherheitsrelevanten Einrichtungen

Orientierung an Stand der Technik

Auch Maschinen ohne CE-Kennzeichnung sollten technisch auf aktuellen Stand gebracht werden. Die Nachrüstung orientiert sich an:

 

  • DIN EN ISO 12100 (Risikominderung)

  • Produktspezifischen Sicherheitsnormen

  • Praxisbewährten Schutzmaßnahmen für Industrie und Handwerk

Unterstützung durch Ullertec

Die Ullertec GmbH begleitet Unternehmen aus Bochum, Essen und dem Ruhrgebiet beim sicheren Weiterbetrieb alter Maschinen:

  • Erstellung und Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung

  • Ableitung individueller technischer und organisatorischer Schutzmaßnahmen

  • Schulung der Mitarbeitenden

  • Beratung und Begleitung bei Nachrüstungen und regelmäßigen Prüfungen

 

So stellen Unternehmen sicher, dass Altmaschinen rechtssicher und praxisnah betrieben werden.

FAQ – Betrieb alter Maschinen ohne CE-Kennzeichnung

Nachrüstung von Sicherheitsvorrichtungen an Altmaschine durch Ullertec

Dürfen Maschinen ohne CE-Kennzeichnung weiterhin betrieben werden?
Ja, der Betrieb alter Maschinen ohne CE-Kennzeichnung ist grundsätzlich erlaubt, sofern die Sicherheit der Beschäftigten gewährleistet ist. Dazu ist eine Gefährdungsbeurteilung nach BetrSichV notwendig, die Risiken identifiziert und Schutzmaßnahmen ableitet.

Welche rechtlichen Grundlagen gelten für Altmaschinen?

 

  • Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG §5)

  • Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV §§3-4)

  • DIN EN ISO 12100 (Risikobeurteilung und Risikominderung)

  • Produktspezifische Sicherheitsnormen
    Diese Vorgaben sichern die rechtliche Verantwortung des Arbeitgebers und dienen der Unfallprävention.

Wer darf die Gefährdungsbeurteilung durchführen?
Eine Fachkraft für Arbeitssicherheit oder ein externer Sicherheitsdienstleister wie die Ullertec GmbH führt die Beurteilung fachgerecht durch. Dabei werden Maschinen, Arbeitsabläufe und Mitarbeitende bewertet und geeignete Schutzmaßnahmen vorgeschlagen.

Welche Maßnahmen sind für alte Maschinen ohne CE-Kennzeichnung notwendig?

  • Technische Nachrüstung: z. B. trennende Schutzeinrichtungen, Not-Halt, Schutzabdeckungen

  • Organisatorische Maßnahmen: Betriebsanweisungen, Arbeitsabläufe, Unterweisungen

  • Regelmäßige Prüfung und Wartung aller sicherheitsrelevanten Einrichtungen

 

  • Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung und umgesetzten Maßnahmen

    Gibt es spezielle Anforderungen für Altmaschinen in der Industrie im Ruhrgebiet?
    Ja, industrielle Anlagen in Bochum, Essen und dem Ruhrgebiet sind häufig technisch komplex und höheren Gefährdungsgruppen zugeordnet. Deshalb ist ein erhöhter Vor-Ort-Anteil durch Fachkräfte empfehlenswert, um die Sicherheit dauerhaft zu gewährleisten.

    Welche Rolle spielt die Dokumentation?
    Die schriftliche Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung und der Schutzmaßnahmen ist verpflichtend. Sie dient der Rechtssicherheit, der Unfallprävention und der Nachweisführung gegenüber Behörden, Berufsgenossenschaft und Versicherern.

    Was passiert, wenn eine Maschine als zu riskant eingestuft wird?
    Sollte die Gefährdungsbeurteilung ergeben, dass ein Weiterbetrieb ohne zusätzliche Schutzmaßnahmen nicht vertretbar ist, muss die Maschine nachgerüstet, umgebaut oder außer Betrieb genommen werden. Die Ullertec GmbH berät hier praxisnah über sichere Alternativen.