Betrieb von alten Maschinen ohne CE-Kennzeichnung

 

 

In vielen Unternehmen und Werkstätten sind immer noch alte Maschinen im Einsatz, die nicht über das CE Kennzeichen verfügen. Diese Maschinen wurden vor der Einführung der CE Kennzeichnungspflicht hergestellt und in Betrieb genommen. Doch was bedeutet es, solche Maschinen ohne CE-Kennzeichnung zu betreiben, und welche rechtlichen Verpflichtungen ergeben sich daraus?

 

Die Bedeutung des CE Kennzeichens:

 

Das CE Kennzeichen ist ein europaweites Qualitäts- und Sicherheitssiegel, das auf Produkten angebracht wird, die den harmonisierten europäischen Normen entsprechen. Es zeigt an, dass eine Maschine oder ein Produkt sämtliche gesetzlichen Anforderungen hinsichtlich Sicherheit, Gesundheitsschutz und Umweltschutz erfüllt. Die CE Kennzeichnung ist seit Jahrzehnten ein wichtiges Instrument, um den freien Verkehr von Produkten im Europäischen Wirtschaftsraum zu gewährleisten.

 

Betrieb von Maschinen ohne CE Kennzeichnung:

 

Der Betrieb von alten Maschinen ohne CE Kennzeichnung birgt potenzielle Risiken. Diese Maschinen wurden hergestellt, bevor die aktuellen Sicherheitsstandards und Anforderungen festgelegt wurden. Dadurch könnten sie veraltete Sicherheitsmerkmale aufweisen oder nicht den neuesten technischen Entwicklungen entsprechen. Dies erhöht das Unfallrisiko für die Bediener und andere Mitarbeiter erheblich.

 

Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV):

 

Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) ist in Deutschland die rechtliche Grundlage für den sicheren Betrieb von Maschinen und Anlagen. Sie legt fest, dass der Arbeitgeber dafür verantwortlich ist, dass die eingesetzten Maschinen und Anlagen sicher sind und keine Gesundheitsgefährdungen für die Beschäftigten darstellen. Dies gilt auch für Maschinen ohne CE-Kennzeichnung. Gemäß BetrSichV ist der Arbeitgeber verpflichtet, die Maschinen vor Inbetriebnahme einer Gefährdungsbeurteilung zu unterziehen. Diese Beurteilung dient dazu, potenzielle Risiken zu erkennen und entsprechende Schutzmaßnahmen zu ergreifen.

 

Maßnahmen zur Absicherung:

 

Um den Betrieb von alten Maschinen ohne CE-Kennzeichnung abzusichern, sind verschiedene Schritte erforderlich:

 

1. Gefährdungsbeurteilung: Durchführung einer gründlichen Gefährdungsbeurteilung, um mögliche Risiken zu identifizieren.

 

2. Sicherheitsmaßnahmen: Auf Grundlage der Gefährdungsbeurteilung werden geeignete Sicherheitsmaßnahmen ergriffen, um das Risiko auf ein akzeptables Maß zu reduzieren. Dies können etwa bauliche Veränderungen, ergänzende Schutzeinrichtungen oder Schulungen für das Bedienpersonal sein.

 

3. Dokumentation: Alle durchgeführten Maßnahmen müssen dokumentiert werden, um im Falle einer Inspektion oder eines Unfalls nachweisen zu können, dass alle erforderlichen Schritte unternommen wurden.

 

4. Regelmäßige Überprüfung: Die Maschinen müssen regelmäßig überprüft und gewartet werden, um sicherzustellen, dass die Sicherheitsmaßnahmen weiterhin wirksam sind.

 

Der Betrieb von alten Maschinen ohne CE-Kennzeichnung stellt eine Herausforderung dar, die jedoch mit einer sorgfältigen Gefährdungsbeurteilung und Umsetzung geeigneter Schutzmaßnahmen gemeistert werden kann. Die Betriebssicherheitsverordnung bietet die rechtliche Grundlage, um die Sicherheit der Beschäftigten zu gewährleisten und Unfälle zu minimieren. Letztendlich ist es die Verantwortung des Arbeitgebers, sicherzustellen, dass der Betrieb solcher Maschinen den geltenden Sicherheitsstandards entspricht.