Die sicherheitstechnische Betreuung ist eine gesetzlich verpflichtende Maßnahme gemäß §5 Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) in Verbindung mit der DGUV Vorschrift 2.
Unternehmen mit Beschäftigten sind verpflichtet, eine Fachkraft für Arbeitssicherheit zu bestellen, um eine wirksame Organisation des betrieblichen Arbeitsschutzes sicherzustellen.
Ziel der sicherheitstechnischen Betreuung ist nicht nur die Erfüllung formaler Vorgaben, sondern der strukturierte Aufbau einer belastbaren Arbeitsschutzorganisation, die im täglichen Betrieb funktioniert.
Die sicherheitstechnische Betreuung durch Ullertec beinhaltet die kontinuierliche Beratung und Unterstützung des Unternehmers in allen Fragen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes.
Dazu gehören unter anderem:
Analyse und Beurteilung der Arbeitsbedingungen
Regelmäßige sicherheitstechnische Begehungen
Unterstützung bei Gefährdungsbeurteilungen
Beratung bei Neuanschaffung von Maschinen und Anlagen
Begleitung von Umbauten oder Prozessänderungen
Mitwirkung im Arbeitsschutzausschuss (ASA)
Unfallanalysen und Ableitung präventiver Maßnahmen
Beratung zur Auswahl geeigneter persönlicher Schutzausrüstung
Die Betreuung erfolgt dauerhaft – nicht projektbezogen.
Die DGUV Vorschrift 2 unterscheidet zwischen verschiedenen Betreuungsformen:
Die häufigste Form der sicherheitstechnischen Betreuung.
Sie basiert auf festgelegten Einsatzzeiten je Beschäftigtem.
Für kleinere Unternehmen möglich.
Der Unternehmer nimmt an Schulungen teil und übernimmt Teile der Organisation selbst.
In der Praxis wird bei Unternehmen mit mehr als 10 Beschäftigten regelmäßig die Regelbetreuung angewendet.
➡ Eine detaillierte Erläuterung der Regelbetreuung und der gesetzlichen Einsatzzeiten finden Sie auf unserer Website.

Die gesetzlich vorgeschriebene sicherheitstechnische Betreuung ist kein isolierter Verwaltungsakt. In der Praxis berührt sie nahezu alle betrieblichen Abläufe – von der Personalorganisation über
Investitionsentscheidungen bis hin zu Haftungsfragen der Geschäftsführung.
Genau hier setzt die Ullertec GmbH an.
Ullertec versteht sich nicht als reine „SiFa-Dienstleistung“, sondern als dienstleistungsübergreifender Partner im Bereich Arbeitsschutz, Brandschutz und betrieblicher Organisation. Die sicherheitstechnische Betreuung wird dabei in bestehende Strukturen integriert und nicht parallel daneben geführt.
In vielen Unternehmen fehlt es nicht am Willen zum Arbeitsschutz – sondern an Zeit, personellen Ressourcen und fachlicher Tiefe.
Typische Herausforderungen:
Führungskräfte sind operativ gebunden
Dokumentationspflichten binden interne Kapazitäten
Gesetzesänderungen werden verspätet erkannt
Zuständigkeiten sind unklar verteilt
Arbeitsschutz wird „nebenbei“ organisiert
Durch die externe sicherheitstechnische Betreuung übernimmt Ullertec:
Strukturierung der Arbeitsschutzorganisation
Vorbereitung und Nachbereitung von Begehungen
Erstellung und Pflege erforderlicher Dokumentationen
Begleitung von Investitionen und Prozessänderungen
Koordination mit Betriebsarzt, Behörden und Berufsgenossenschaften
Die Geschäftsführung wird dadurch organisatorisch und haftungsrechtlich mehr entlastet.
Die sicherheitstechnische Betreuung ist bei Ullertec nicht losgelöst von weiteren betrieblichen Anforderungen.
Je nach Bedarf werden ergänzend integriert:
Gefährdungsbeurteilungen
Unterweisungsunterlagen
Brandschutzorganisation
Prüfung von Arbeitsmitteln
Begleitung von Bau- oder Umstrukturierungsmaßnahmen
So entsteht kein Nebeneinander einzelner Dienstleister, sondern ein abgestimmtes System.
Gerade in wachsenden Unternehmen oder bei personellen Veränderungen zeigt sich, wie wichtig eine klare externe Struktur ist.
Viele Unternehmen verfügen über formal vollständige Dokumentationen – jedoch ohne funktionierende Umsetzung im Alltag.
Die sicherheitstechnische Betreuung durch Ullertec legt den Schwerpunkt auf:
praxistaugliche Maßnahmen
realistische Umsetzungsstrategien
nachvollziehbare Dokumentation
wiederkehrende Routinen
klare Verantwortlichkeiten
Arbeitsschutz soll im Betrieb funktionieren – nicht ausschließlich im Ordner.
Die sicherheitstechnische Betreuung ist dauerhaft angelegt. Entsprechend arbeitet Ullertec nicht projektbezogen, sondern kontinuierlich.
Das Ziel ist:
planbare Einsatzzeiten
transparente Betreuung
verlässliche Ansprechpartner
strukturierte Weiterentwicklung der Organisation
Unternehmen profitieren dadurch von Stabilität und Kontinuität – insbesondere bei Personalwechseln oder organisatorischem Wachstum.
Sandro Ullering unterstützt Ihr Unternehmen als Fachkraft für Arbeitssicherheit mit langjähriger Industrieerfahrung.
Als Industriemeister Metall kennt er betriebliche Abläufe nicht nur aus der Beratung, sondern aus der operativen Praxis. Produktionsprozesse, technische Anlagen, Instandhaltungsabläufe und organisatorische Schnittstellen sind keine theoretischen Konstrukte, sondern vertraute Arbeitsumfelder.
Die sicherheitstechnische Betreuung erfolgt daher nicht abstrakt oder formulargetrieben, sondern mit Blick auf:
realistische Umsetzbarkeit
wirtschaftliche Abläufe
bestehende Strukturen
personelle Ressourcen
Ziel ist es, den Arbeitsschutz so zu integrieren, dass er im Betriebsalltag funktioniert – ohne unnötige Bürokratie, aber mit klarer Struktur.
Die sicherheitstechnische Betreuung ist eine gesetzlich vorgeschriebene Unternehmerpflicht gemäß §5 Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) in Verbindung mit der DGUV
Vorschrift 2.
Unternehmen mit Beschäftigten müssen eine Fachkraft für Arbeitssicherheit bestellen, um eine wirksame Organisation des betrieblichen Arbeitsschutzes
sicherzustellen.
Ziel ist die strukturierte Beratung und Unterstützung bei allen Fragen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes. Für Kleinstbetriebe stellen die jeweiligen Angebot ihrer BG eine Alternative dar.
Die Regelbetreuung ist die häufigste Form der sicherheitstechnischen Betreuung nach DGUV Vorschrift 2.
Sie teilt sich auf in:
Grundbetreuung
Die Grundbetreuung wird anhand gesetzlich vorgegebener Einsatzzeiten pro Beschäftigtem und Betreuungsgruppe ermittelt.
Betriebsspezifische Betreuung
Die betriebsspezifische Betreuung berücksichtigt besondere Gefährdungen, organisatorische Besonderheiten und konkrete betriebliche Anforderungen. Der Umfang wird
gemeinsam mit dem Unternehmer abgestimmt.
Die Ullertec GmbH unterstützt Sie gern bei der Ermittlung der gesetzlich erforderlichen Einsatzzeiten und der transparenten Kalkulation.
Die Kosten hängen ab von:
Anzahl der Beschäftigten
Betreuungsgruppe gemäß DGUV Vorschrift 2
Umfang der betriebsspezifischen Betreuung
organisatorischer Struktur des Unternehmens
Je nach Dienstleister liegen marktübliche Stundensätze in der Regel zwischen 75 € und 120 €.
Die Ullertec GmbH erstellt Ihnen auf Basis der gesetzlichen Vorgaben und Ihrer Betriebsstruktur ein transparentes, passendes Angebot.
Die sicherheitstechnische Betreuung erfolgt strukturiert und nachvollziehbar in mehreren Schritten:
1. Erstgespräch und Angebotserstellung
Im Rahmen eines Erstgesprächs werden Unternehmensgröße, Branche, Gefährdungslage und gesetzlich erforderliche Einsatzzeiten ermittelt.
Auf dieser Basis erstellt Ullertec ein transparentes Angebot gemäß DGUV Vorschrift 2.
2. Vertragsabschluss
Nach Beauftragung erfolgt der Vertragsabschluss mit einer Laufzeit von 12 Monaten und einer Kündigungsfrist von 3 Monaten.
Die Einsatzzeiten werden dabei verbindlich geregelt.
3. Erstbegehung und Bestandsaufnahme
Zu Beginn der Betreuung findet eine ausführliche Erstbegehung statt.
Dabei werden bestehende Strukturen geprüft, Gefährdungen bewertet und organisatorische Abläufe analysiert.
Der Unternehmer erhält im Anschluss ein strukturiertes Begehungsprotokoll mit priorisierten Maßnahmen.
4. Maßnahmenbegleitung und Umsetzung
Ullertec unterstützt bei der Umsetzung der festgelegten Maßnahmen und fungiert als strukturierender Impulsgeber („Treiber“) innerhalb der
Organisation.
Ziel ist eine praktikable und nachhaltige Umsetzung – nicht nur eine Dokumentation.
5. Laufende Betreuung und Regeltermine
Je nach Mitarbeiteranzahl und Betreuungsumfang erfolgen weitere feste Termine, beispielsweise:
regelmäßige Betriebsbegehungen
Arbeitsschutzausschusssitzungen (ASA)
Besprechungen zu Reparaturen, Umbauten oder Prozessänderungen
Unterstützung bei Gefährdungsbeurteilungen
Vorbereitung auf behördliche oder BG-Prüfungen
Die sicherheitstechnische Betreuung ist damit kein einmaliges Projekt, sondern eine kontinuierliche Begleitung des Unternehmens.
