Sicherheitstechnische Betreuung

nach DGUV Vorschrift 2

Die sicherheitstechnische Betreuung ist eine gesetzlich verpflichtende Maßnahme gemäß §5 Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) in Verbindung mit der DGUV Vorschrift 2.

Unternehmen mit Beschäftigten sind verpflichtet, eine Fachkraft für Arbeitssicherheit zu bestellen, um eine wirksame Organisation des betrieblichen Arbeitsschutzes sicherzustellen.

 

Ziel der sicherheitstechnischen Betreuung ist nicht nur die Erfüllung formaler Vorgaben, sondern der strukturierte Aufbau einer belastbaren Arbeitsschutzorganisation, die im täglichen Betrieb funktioniert.

Was umfasst die sicherheitstechnische Betreuung?

Sicherheitstechnische Betreuung gefährdung reduzieren sifa fasi arbeitssicherheit

Die sicherheitstechnische Betreuung durch Ullertec beinhaltet die kontinuierliche Beratung und Unterstützung des Unternehmers in allen Fragen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes.

Dazu gehören unter anderem:

  • Analyse und Beurteilung der Arbeitsbedingungen

  • Regelmäßige sicherheitstechnische Begehungen

  • Unterstützung bei Gefährdungsbeurteilungen

  • Beratung bei Neuanschaffung von Maschinen und Anlagen

  • Begleitung von Umbauten oder Prozessänderungen

  • Mitwirkung im Arbeitsschutzausschuss (ASA)

  • Unfallanalysen und Ableitung präventiver Maßnahmen

  • Beratung zur Auswahl geeigneter persönlicher Schutzausrüstung

 

Die Betreuung erfolgt dauerhaft – nicht projektbezogen.

Regelbetreuung oder Unternehmermodell?

Die DGUV Vorschrift 2 unterscheidet zwischen verschiedenen Betreuungsformen:

1. Regelbetreuung

Die häufigste Form der sicherheitstechnischen Betreuung.
Sie basiert auf festgelegten Einsatzzeiten je Beschäftigtem.

 

2. Alternative Betreuung (Unternehmermodell)

Für kleinere Unternehmen möglich.
Der Unternehmer nimmt an Schulungen teil und übernimmt Teile der Organisation selbst.

In der Praxis wird bei Unternehmen mit mehr als 10 Beschäftigten regelmäßig die Regelbetreuung angewendet.

 

 

➡ Eine detaillierte Erläuterung der Regelbetreuung und der gesetzlichen Einsatzzeiten finden Sie auf unserer Website.

Erstbegehung im Rahmen der sicherheitstechnischen Betreuung nach DGUV Vorschrift 2
Sicherheitstechnische Betreuung

Sicherheitstechnische Betreuung als strategische Entlastung

Die gesetzlich vorgeschriebene sicherheitstechnische Betreuung ist kein isolierter Verwaltungsakt. In der Praxis berührt sie nahezu alle betrieblichen Abläufe – von der Personalorganisation über Investitionsentscheidungen bis hin zu Haftungsfragen der Geschäftsführung.

Genau hier setzt die Ullertec GmbH an.

 

Ullertec versteht sich nicht als reine „SiFa-Dienstleistung“, sondern als dienstleistungsübergreifender Partner im Bereich Arbeitsschutz, Brandschutz und betrieblicher Organisation. Die sicherheitstechnische Betreuung wird dabei in bestehende Strukturen integriert und nicht parallel daneben geführt.

Entlastung interner Kapazitäten

In vielen Unternehmen fehlt es nicht am Willen zum Arbeitsschutz – sondern an Zeit, personellen Ressourcen und fachlicher Tiefe.

Typische Herausforderungen:

  • Führungskräfte sind operativ gebunden

  • Dokumentationspflichten binden interne Kapazitäten

  • Gesetzesänderungen werden verspätet erkannt

  • Zuständigkeiten sind unklar verteilt

  • Arbeitsschutz wird „nebenbei“ organisiert

Durch die externe sicherheitstechnische Betreuung übernimmt Ullertec:

  • Strukturierung der Arbeitsschutzorganisation

  • Vorbereitung und Nachbereitung von Begehungen

  • Erstellung und Pflege erforderlicher Dokumentationen

  • Begleitung von Investitionen und Prozessänderungen

  • Koordination mit Betriebsarzt, Behörden und Berufsgenossenschaften

 

Die Geschäftsführung wird dadurch organisatorisch und haftungsrechtlich mehr entlastet.

Dienstleistungsübergreifende Betreuung statt Einzelleistung

Die sicherheitstechnische Betreuung ist bei Ullertec nicht losgelöst von weiteren betrieblichen Anforderungen.

Je nach Bedarf werden ergänzend integriert:

  • Gefährdungsbeurteilungen

  • Unterweisungsunterlagen

  • Brandschutzorganisation

  • Prüfung von Arbeitsmitteln

  • Begleitung von Bau- oder Umstrukturierungsmaßnahmen

  • Messungen

So entsteht kein Nebeneinander einzelner Dienstleister, sondern ein abgestimmtes System.

 

Gerade in wachsenden Unternehmen oder bei personellen Veränderungen zeigt sich, wie wichtig eine klare externe Struktur ist.

Praxisorientierte Umsetzung statt Papierlösung

Viele Unternehmen verfügen über formal vollständige Dokumentationen – jedoch ohne funktionierende Umsetzung im Alltag.

Die sicherheitstechnische Betreuung durch Ullertec legt den Schwerpunkt auf:

  • praxistaugliche Maßnahmen

  • realistische Umsetzungsstrategien

  • nachvollziehbare Dokumentation

  • wiederkehrende Routinen

  • klare Verantwortlichkeiten

 

Arbeitsschutz soll im Betrieb funktionieren – nicht ausschließlich im Ordner.

Langfristige Partnerschaft statt punktuelle Beratung

Die sicherheitstechnische Betreuung ist dauerhaft angelegt. Entsprechend arbeitet Ullertec nicht projektbezogen, sondern kontinuierlich.

Das Ziel ist:

  • planbare Einsatzzeiten

  • transparente Betreuung

  • verlässliche Ansprechpartner

  • strukturierte Weiterentwicklung der Organisation

 

Unternehmen profitieren dadurch von Stabilität und Kontinuität – insbesondere bei Personalwechseln oder organisatorischem Wachstum.

Persönliche Betreuung mit industrieller Praxis

Betriebsbegehung mit Maßnahmenliste durch externe Fachkraft für Arbeitssicherheit sandro ullering

Sandro Ullering unterstützt Ihr Unternehmen als Fachkraft für Arbeitssicherheit mit langjähriger Industrieerfahrung.

Als Industriemeister Metall kennt er betriebliche Abläufe nicht nur aus der Beratung, sondern aus der operativen Praxis. Produktionsprozesse, technische Anlagen, Instandhaltungsabläufe und organisatorische Schnittstellen sind keine theoretischen Konstrukte, sondern vertraute Arbeitsumfelder.

Die sicherheitstechnische Betreuung erfolgt daher nicht abstrakt oder formulargetrieben, sondern mit Blick auf:

  • realistische Umsetzbarkeit

  • wirtschaftliche Abläufe

  • bestehende Strukturen

  • personelle Ressourcen

 

Ziel ist es, den Arbeitsschutz so zu integrieren, dass er im Betriebsalltag funktioniert – ohne unnötige Bürokratie, aber mit klarer Struktur.

FAQ zur sicherheitstechnischen Betreuung

Was ist die sicherheitstechnische Betreuung?

Die sicherheitstechnische Betreuung ist eine gesetzlich vorgeschriebene Unternehmerpflicht gemäß §5 Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) in Verbindung mit der DGUV Vorschrift 2.
Unternehmen mit Beschäftigten müssen eine Fachkraft für Arbeitssicherheit bestellen, um eine wirksame Organisation des betrieblichen Arbeitsschutzes sicherzustellen.

Ziel ist die strukturierte Beratung und Unterstützung bei allen Fragen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes. Für Kleinstbetriebe stellen die jeweiligen Angebot ihrer BG eine Alternative dar.


Was beinhaltet die Regelbetreuung?

Die Regelbetreuung ist die häufigste Form der sicherheitstechnischen Betreuung nach DGUV Vorschrift 2.

Sie teilt sich auf in:

Grundbetreuung
Die Grundbetreuung wird anhand gesetzlich vorgegebener Einsatzzeiten pro Beschäftigtem und Betreuungsgruppe ermittelt.

Betriebsspezifische Betreuung
Die betriebsspezifische Betreuung berücksichtigt besondere Gefährdungen, organisatorische Besonderheiten und konkrete betriebliche Anforderungen. Der Umfang wird gemeinsam mit dem Unternehmer abgestimmt.

Die Ullertec GmbH unterstützt Sie gern bei der Ermittlung der gesetzlich erforderlichen Einsatzzeiten und der transparenten Kalkulation.


Was kostet die sicherheitstechnische Betreuung?

Die Kosten hängen ab von:

  • Anzahl der Beschäftigten

  • Betreuungsgruppe gemäß DGUV Vorschrift 2

  • Umfang der betriebsspezifischen Betreuung

  • organisatorischer Struktur des Unternehmens

Je nach Dienstleister liegen marktübliche Stundensätze in der Regel zwischen 75 € und 120 €.

 

Die Ullertec GmbH erstellt Ihnen auf Basis der gesetzlichen Vorgaben und Ihrer Betriebsstruktur ein transparentes, passendes Angebot.

 

Wie läuft die sicherheitstechnische Betreuung ab?

Die sicherheitstechnische Betreuung erfolgt strukturiert und nachvollziehbar in mehreren Schritten:

1. Erstgespräch und Angebotserstellung
Im Rahmen eines Erstgesprächs werden Unternehmensgröße, Branche, Gefährdungslage und gesetzlich erforderliche Einsatzzeiten ermittelt.
Auf dieser Basis erstellt Ullertec ein transparentes Angebot gemäß DGUV Vorschrift 2.

2. Vertragsabschluss
Nach Beauftragung erfolgt der Vertragsabschluss mit einer Laufzeit von 12 Monaten und einer Kündigungsfrist von 3 Monaten.
Die Einsatzzeiten werden dabei verbindlich geregelt.

3. Erstbegehung und Bestandsaufnahme
Zu Beginn der Betreuung findet eine ausführliche Erstbegehung statt.
Dabei werden bestehende Strukturen geprüft, Gefährdungen bewertet und organisatorische Abläufe analysiert.

Der Unternehmer erhält im Anschluss ein strukturiertes Begehungsprotokoll mit priorisierten Maßnahmen.

4. Maßnahmenbegleitung und Umsetzung
Ullertec unterstützt bei der Umsetzung der festgelegten Maßnahmen und fungiert als strukturierender Impulsgeber („Treiber“) innerhalb der Organisation.
Ziel ist eine praktikable und nachhaltige Umsetzung – nicht nur eine Dokumentation.

5. Laufende Betreuung und Regeltermine
Je nach Mitarbeiteranzahl und Betreuungsumfang erfolgen weitere feste Termine, beispielsweise:

  • regelmäßige Betriebsbegehungen

  • Arbeitsschutzausschusssitzungen (ASA)

  • Besprechungen zu Reparaturen, Umbauten oder Prozessänderungen

  • Unterstützung bei Gefährdungsbeurteilungen

  • Vorbereitung auf behördliche oder BG-Prüfungen

 

Die sicherheitstechnische Betreuung ist damit kein einmaliges Projekt, sondern eine kontinuierliche Begleitung des Unternehmens.