FAQ – Häufige Fragen zu Arbeitssicherheit & Betreuung

Ullertec GmbH

 

Was macht Ullertec genau?

Ullertec ist ein externer Dienstleister für Arbeitssicherheit, Brandschutz und Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination (SiGeKo). Unternehmen werden bei der rechtssicheren Erfüllung ihrer Pflichten nach dem Arbeitsschutzgesetz, dem Arbeitssicherheitsgesetz sowie den Vorschriften der DGUV unterstützt. Die Leistungen werden praxisnah, dokumentationssicher und projekt- bzw. betreuungsbezogen erbracht.


Für welche Unternehmen ist Ullertec geeignet?

Die Leistungen richten sich an kleine und mittlere Unternehmen sowie an größere Betriebe aus Industrie, Handwerk, Logistik, Verwaltung und kommunalen Bereichen. Auch Unternehmen mit besonderen Gefährdungen oder komplexen Strukturen werden betreut.


Was bedeutet sicherheitstechnische Betreuung nach DGUV Vorschrift 2?

Die sicherheitstechnische Betreuung nach DGUV Vorschrift 2 ist ein gesetzlich vorgeschriebenes Betreuungsmodell. Sie umfasst unter anderem:

  • Beratung des Arbeitgebers zu Arbeitsschutz und Unfallverhütung

  • Unterstützung bei Gefährdungsbeurteilungen

  • Regelmäßige Betriebsbegehungen

  • Mitwirkung bei Unterweisungen, ASA-Sitzungen und Maßnahmenplanung

Die konkrete Ausgestaltung richtet sich nach Unternehmensgröße und Gefährdungsgruppe.


Bietet Ullertec Regelbetreuung oder alternative Betreuung an?

Ullertec bietet die Regelbetreuung nach DGUV Vorschrift 2 an. Je nach Unternehmensstruktur kann auch geprüft werden, ob andere Betreuungsmodelle rechtlich zulässig und sinnvoll sind. Die Entscheidung erfolgt immer auf Grundlage der gesetzlichen Vorgaben.


Wie werden die Betreuungszeiten berechnet?

Die erforderlichen Betreuungszeiten ergeben sich aus:

  • der Gefährdungsgruppe des Unternehmens

  • der Anzahl der Beschäftigten

  • den betriebsspezifischen Gegebenheiten

Die Berechnung erfolgt gemäß DGUV Vorschrift 2. Pauschale oder pauschal gedeckelte Leistungen werden transparent kommuniziert.


Unterstützt Ullertec auch bei Gefährdungsbeurteilungen?

Ja. Ullertec unterstützt bei der Erstellung, Aktualisierung und Dokumentation von Gefährdungsbeurteilungen – einschließlich Tätigkeitsbeschreibungen, Maßnahmenfestlegung und Wirksamkeitskontrolle.


Werden auch Betriebsbegehungen durchgeführt?

Ja. Betriebsbegehungen sind ein zentraler Bestandteil der Betreuung. Sie dienen der Identifikation von Gefährdungen, der Überprüfung bestehender Maßnahmen und der Ableitung praxisnaher Verbesserungen. Die Ergebnisse werden dokumentiert.


Übernimmt Ullertec auch ASA-Sitzungen?

Ullertec wirkt bei Arbeitsschutzausschuss-Sitzungen (ASA) mit, bereitet diese fachlich vor und unterstützt bei der Nachverfolgung beschlossener Maßnahmen – sofern das Unternehmen zur Durchführung von ASA-Sitzungen verpflichtet ist.


Bietet Ullertec auch Leistungen im Brandschutz an?

Ja. Neben der Arbeitssicherheit werden auch Leistungen im Bereich Brandschutz angeboten, z. B. als externer Brandschutzbeauftragter, bei Begehungen, Dokumentation oder Beratung zu organisatorischen Brandschutzmaßnahmen.


Ist die Betreuung auch für kleine Unternehmen sinnvoll?

Ja. Gerade kleine Unternehmen profitieren von einer strukturierten und externen Betreuung, da gesetzliche Pflichten häufig unterschätzt werden. Die Leistungen werden an die Unternehmensgröße angepasst.


Wie läuft die Zusammenarbeit ab?

Nach einer unverbindlichen Anfrage erfolgt eine erste fachliche Einordnung. Anschließend wird der konkrete Betreuungsbedarf abgestimmt und ein transparentes Leistungsmodell definiert. Die Zusammenarbeit erfolgt strukturiert, nachvollziehbar und dokumentiert.


Werden die Leistungen auch regional angeboten?

Der regionale Schwerpunkt liegt im Ruhrgebiet und in Nordrhein-Westfalen. Je nach Projekt und Leistungsumfang sind auch überregionale Einsätze möglich.


Wie kann ich eine Anfrage stellen?

 

Eine Anfrage kann unkompliziert über das Kontaktformular oder über eine gezielte Leistungsanfrage gestellt werden. Die Rückmeldung erfolgt zeitnah und strukturiert.