Durchgangsarzt finden – Was ist ein D-Arzt und wann muss er aufgesucht werden?

Durchgangsarzt (D-Arzt) nach einem Arbeitsunfall finden

Beschäftigter wird nach einem Arbeitsunfall von einem Durchgangsarzt untersucht.

Nach einem Arbeitsunfall oder Wegeunfall ist in vielen Fällen die Behandlung durch einen Durchgangsarzt (D-Arzt) erforderlich. Ein Durchgangsarzt ist ein speziell zugelassener Facharzt der gesetzlichen Unfallversicherung und übernimmt die medizinische Versorgung sowie die Beurteilung, ob weitere Behandlungen über die Berufsgenossenschaft erfolgen.

Auf dieser Seite erfahren Sie, wann ein Durchgangsarzt erforderlich ist und wie Sie schnell einen geeigneten D-Arzt in Ihrer Nähe finden.

Was ist ein Durchgangsarzt?

Ein Durchgangsarzt ist ein Arzt mit besonderer Zulassung der gesetzlichen Unfallversicherung. Er verfügt über besondere unfallchirurgische Qualifikationen und entscheidet nach einem Arbeits- oder Wegeunfall über die weitere Behandlung.

Der D-Arzt beurteilt unter anderem:

  • Art und Schwere der Verletzung
  • erforderliche Behandlung
  • Arbeitsunfähigkeit
  • weitere medizinische Maßnahmen
  • Rehabilitation

Wann muss ein Durchgangsarzt aufgesucht werden?

Ein Durchgangsarzt sollte insbesondere aufgesucht werden, wenn:

  • die Arbeitsunfähigkeit voraussichtlich über den Unfalltag hinaus besteht,
  • eine weitergehende medizinische Behandlung erforderlich ist,
  • ein Arbeits- oder Wegeunfall vorliegt,
  • schwere Verletzungen entstanden sind.

Bei schweren Verletzungen sollte selbstverständlich sofort der Rettungsdienst verständigt werden.

Wer übernimmt die Kosten?

Die Kosten der Behandlung nach einem anerkannten Arbeits- oder Wegeunfall übernimmt in der Regel die zuständige Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse.

Für den verletzten Beschäftigten entstehen hierdurch grundsätzlich keine zusätzlichen Behandlungskosten.

Durchgangsarzt in Ihrer Nähe finden

Die aktuelle und offizielle Arztsuche wird von der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) bereitgestellt.

Arbeitsunfall richtig melden

Nach einem meldepflichtigen Arbeitsunfall sollte der Arbeitgeber:

  • den Unfall dokumentieren,
  • den Eintrag im Verbandbuch bzw. der Verbanddokumentation vornehmen,
  • bei meldepflichtigen Unfällen die Unfallanzeige an die zuständige Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse übermitteln,
  • den betroffenen Beschäftigten bei Bedarf an einen Durchgangsarzt verweisen.