Nach einem Arbeitsunfall oder Wegeunfall ist in vielen Fällen die Behandlung durch einen Durchgangsarzt (D-Arzt) erforderlich. Ein Durchgangsarzt ist ein speziell zugelassener Facharzt der gesetzlichen Unfallversicherung und übernimmt die medizinische Versorgung sowie die Beurteilung, ob weitere Behandlungen über die Berufsgenossenschaft erfolgen.
Auf dieser Seite erfahren Sie, wann ein Durchgangsarzt erforderlich ist und wie Sie schnell einen geeigneten D-Arzt in Ihrer Nähe finden.
Ein Durchgangsarzt ist ein Arzt mit besonderer Zulassung der gesetzlichen Unfallversicherung. Er verfügt über besondere unfallchirurgische Qualifikationen und entscheidet nach einem Arbeits- oder Wegeunfall über die weitere Behandlung.
Der D-Arzt beurteilt unter anderem:
Ein Durchgangsarzt sollte insbesondere aufgesucht werden, wenn:
Bei schweren Verletzungen sollte selbstverständlich sofort der Rettungsdienst verständigt werden.
Die Kosten der Behandlung nach einem anerkannten Arbeits- oder Wegeunfall übernimmt in der Regel die zuständige Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse.
Für den verletzten Beschäftigten entstehen hierdurch grundsätzlich keine zusätzlichen Behandlungskosten.
Die aktuelle und offizielle Arztsuche wird von der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) bereitgestellt.
Nach einem meldepflichtigen Arbeitsunfall sollte der Arbeitgeber:
