Viele Unternehmen im Ruhrgebiet kennen die Situation:
Die Ankündigung einer Betriebsbegehung durch die Berufsgenossenschaft oder die Bezirksregierung liegt vor – und sofort stellt sich die Frage, ob der eigene Arbeitsschutz den Anforderungen
standhält.
Denn bei einer solchen Kontrolle geht es nicht um Einzelmaßnahmen, sondern um die gesamte Organisation des Arbeitsschutzes im Unternehmen.
Eine Betriebsbegehung kann durch verschiedene Stellen erfolgen:
Beide greifen inhaltlich auf die Gemeinsame Deutsche Arbeitsschutzstrategie (GDA) zurück.
Die meisten Anforderungen bei einer Betriebsbegehung basieren auf der GDA.
Die GDA ist eine bundesweite Strategie von:
Ziel ist ein einheitlicher Standard im Arbeitsschutz.
In der Praxis bedeutet das:
Bei einer Betriebsbegehung wird geprüft, ob ein Unternehmen eine funktionierende Arbeitsschutzorganisation aufgebaut hat – nicht nur, ob einzelne Dokumente vorhanden sind.
Die folgenden Punkte gehören zu den typischen Prüfschwerpunkten im Ruhrgebiet:
In der Praxis zeigen sich bei Betriebsbegehungen häufig:
Gerade im Ruhrgebiet mit vielen Industrie- und Logistikbetrieben liegt der Fokus zusätzlich auf der praktischen Umsetzung vor Ort.
Eine Betriebsbegehung ist keine reine Formalität.
Werden Mängel festgestellt, kann dies führen zu:
Eine strukturierte Vorbereitung sorgt dafür, dass:
Unternehmen im Ruhrgebiet stehen häufig vor besonderen Herausforderungen:
Das führt dazu, dass Prüfungen oft praxisorientierter und detaillierter durchgeführt werden.
Eine Betriebsbegehung durch die Berufsgenossenschaft oder Bezirksregierung prüft nicht einzelne Maßnahmen, sondern das gesamte System.
Entscheidend ist:
Es wird geprüft, ob der Arbeitsschutz im Unternehmen organisatorisch und praktisch umgesetzt ist.
Die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben wie Arbeitsschutzgesetz und Verordnungen.
Auf Basis der Gemeinsamen Deutschen Arbeitsschutzstrategie (GDA).
Durch Aufbau einer strukturierten Arbeitsschutzorganisation und Prüfung aller relevanten Unterlagen.
