Rechner für die Grundbetreuung nach DGUV Vorschrift 2

Die Ermittlung der Grundbetreuung nach DGUV Vorschrift 2 ist für viele Unternehmen mit Unsicherheit verbunden.
Wie viele Stunden muss die Sicherheitsfachkraft tatsächlich leisten?
Wie hoch ist der betriebsärztliche Anteil?
Und entspricht die aktuelle Betreuung überhaupt den gesetzlichen Vorgaben?

Fehlerhafte Berechnungen können zu Unterdeckung oder unnötigen Kosten führen – die Verantwortung für die korrekte Organisation des Arbeitsschutzes liegt jedoch beim Unternehmer.

 

Mit unserem kostenfreien Rechner zur Grundbetreuung in Anlehnung an die DGUV Vorschrift 2 ermitteln Sie schnell und nachvollziehbar den voraussichtlichen Betreuungsumfang für Ihre sicherheitstechnische und betriebsärztliche Betreuung. Transparent, strukturiert und praxisnah – insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen.

Was berechnet der Grundbetreuungs-Rechner?

Der Rechner ermittelt auf Basis Ihrer Beschäftigtenstruktur den sogenannten Vollzeitäquivalenzwert (VZÄ). Dieser dient als Grundlage für die Berechnung der jährlichen Einsatzzeiten von:

  • Ihrer Fachkraft für Arbeitssicherheit

  • Ihrem Betriebsarzt

Die Berechnung erfolgt gemäß der aktuellen DGUV Vorschrift 2, unterteilt nach den drei Gefährdungsgruppen I, II und III.

 

Je nach Gruppe unterscheidet sich der empfohlene Stundenwert pro VZÄ:

Berechnungsfaktoren (pro Vollzeitäquivalent):

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Gefährdungsgruppe I – hohe Gefährdung:

  • Sicherheitsfachkraft: 2,0 Stunden/Jahr

  • Betriebsarzt: 0,5 Stunden/Jahr

Gefährdungsgruppe II – mittlere Gefährdung:

  • Sicherheitsfachkraft: 1,2 Stunden/Jahr

  • Betriebsarzt: 0,3 Stunden/Jahr

Gefährdungsgruppe III – geringe Gefährdung:

  • Sicherheitsfachkraft: 0,3 Stunden/Jahr

  • Betriebsarzt: 0,2 Stunden/Jahr


    Wichtig: Mit der Aktualisierung der DGUV Vorschrift 2 kam es zu einer Änderung der Aufteilung welche die Gruppe III betrifft. Für die richtige Ermittlung der Betreuungszeiten kontaktieren Sie uns gern.

So wird der Vollzeitäquivalenzwert berechnet:

 

Beschäftigte Gewichtung
über 30 Stunden/Woche × 1,0
20–30 Stunden/Woche × 0,75
unter 20 Stunden/Woche × 0,5

Die Summe ergibt den maßgeblichen VZÄ-Wert, mit dem anschließend die Betreuungszeiten je Gefährdungsgruppe multipliziert werden.

Rechtlicher Hinweis:

Die in diesem Rechner hinterlegten Berechnungsgrundlagen orientieren sich an der derzeit gültigen Fassung der DGUV Vorschrift 2.

Da sich rechtliche Vorgaben oder Interpretationen seitens der Berufsgenossenschaften ändern können, übernehmen wir keine Gewähr für die Richtigkeit oder Vollständigkeit der Ergebnisse.

 

Wir aktualisieren den Rechner jedoch regelmäßig und mit größter Sorgfalt, um Ihnen eine verlässliche Orientierungshilfe zu bieten – insbesondere für Unternehmen, die mit der nicht ganz selbsterklärenden Berechnung der Grundbetreuungspflichten konfrontiert sind.

Grundbetreuung berechnen

Um den Rechner korrekt zu verwenden, gehen Sie bitte wie folgt vor:

 

  1. Tragen Sie die Anzahl Ihrer Beschäftigten in die drei Felder ein – unterteilt nach deren wöchentlicher Arbeitszeit:

    • Mehr als 30 Stunden/Woche

    • Zwischen 20 und 30 Stunden/Woche

    • Weniger als 20 Stunden/Woche

  2. Wählen Sie anschließend Ihre Gefährdungsgruppe (I–III) anhand der betrieblichen Tätigkeit.

  3. Das Ergebnis zeigt Ihnen:

    • Die Anzahl der Vollzeitäquivalente (VZÄ)

    • Die daraus resultierenden Betreuungsstunden pro Jahr für Sicherheitsfachkraft und Betriebsarzt

Grundbetreuungsrechner


Vollzeitäquivalente: 0,00

Welche Gefährdungsgruppe trifft auf mein Unternehmen zu?

Die Zuordnung erfolgt nach dem sogenannten Wirtschaftszweig (WZ-Code) Ihres Unternehmens. Eine vollständige Übersicht finden Sie in der offiziellen DGUV WZ-Liste.
Hier eine kurze Auswahl relevanter Beispiele:

Gefährdungsgruppe Typische Branchen (Auszug)
Gruppe I Schmelzbetriebe, Abbrucharbeiten, Schweißbetriebe* Baugewerbe (Hoch-/Tiefbau)
Gruppe II Maschinenbau* Logistikzentren* Kunststoffverarbeitung* Lebensmittelindustrie* 
Gruppe III IT-Dienstleister, Ingenieurbüros, Verwaltungen, Handel* 

*= Gilt nicht für alle Wirtschaftszweige, siehe jeweilige WZ Liste der DGUV/BG

📌 Tipp:

 

Wenn Sie unsicher sind, welcher Gruppe Ihr Unternehmen angehört, können Sie sich an Ihre Berufsgenossenschaft oder an Ullertec GmbH wenden – wir helfen Ihnen gern bei der Einordnung und bei der Erstellung einer  Betreuungslösung.