Die betriebsspezifische Betreuung ist der variable und unternehmensbezogene Bestandteil der sicherheitstechnischen Betreuung nach DGUV Vorschrift 2.
Während die Grundbetreuung allgemeine organisatorische Pflichten abdeckt, richtet sich die betriebsspezifische Betreuung gezielt nach den tatsächlichen Gefährdungen, Prozessen und Strukturen Ihres Unternehmens.
Hier entsteht der eigentliche Mehrwert.
Je nach Betriebsstruktur können folgende Leistungen Bestandteil sein:
Vertiefte Analyse besonderer Gefährdungen
Begleitung bei Maschinenanschaffungen
Mitwirkung bei Investitionsentscheidungen
Strukturierung von Unterweisungsprozessen
Projektbegleitung bei Umbauten
Unterstützung bei behördlichen Beanstandungen
Nachbereitung von Arbeitsunfällen
Entwicklung spezifischer Präventionsstrategien
Die Betreuung ist nicht pauschal – sondern individuell abgestimmt.
Die betriebsspezifische Betreuung bietet mehr als nur gesetzliche Absicherung.
Sie ermöglicht:
frühzeitiges Erkennen von Risiken
strukturierte Entscheidungsgrundlagen
Reduzierung von Ausfallzeiten
Minimierung haftungsrechtlicher Risiken
organisatorische Stabilität bei Wachstum
Unternehmen profitieren besonders dann, wenn Arbeitsschutz aktiv in Investitionen und Prozesse eingebunden wird – nicht erst nach einem Vorfall.
Die betriebsspezifische Betreuung ist planbar und transparent kalkulierbar.
Sie orientiert sich an:
Gefährdungsschwerpunkten
Anzahl der Beschäftigten
Komplexität der Prozesse
betrieblichen Entwicklungszielen
Investitionen in eine strukturierte Betreuung reduzieren langfristig ungeplante Kosten durch Unfälle, Produktionsausfälle oder behördliche Auflagen.
Die betriebsspezifische Betreuung wird individuell abgestimmt und nachvollziehbar dokumentiert.
Sandro Ullering unterstützt Ihr Unternehmen als Fachkraft für Arbeitssicherheit mit langjähriger Industrieerfahrung.
Der Fokus liegt auf:
praxisnaher Umsetzung
klarer Priorisierung
realistischen Maßnahmen
enger Abstimmung mit der Unternehmensleitung
Die Betreuung erfolgt nicht standardisiert, sondern angepasst an reale betriebliche Anforderungen.
Ja. Sie ergänzt die Grundbetreuung und ist Bestandteil der gesetzlichen Regelbetreuung nach DGUV Vorschrift 2.
Der Umfang wird anhand konkreter betrieblicher Gefährdungen und organisatorischer Anforderungen gemeinsam mit dem Unternehmer ermittelt.
Ja. Bei Wachstum, Investitionen oder strukturellen Veränderungen kann der Betreuungsumfang angepasst werden.
Die Grundbetreuung deckt allgemeine Organisationspflichten ab.
Die betriebsspezifische Betreuung richtet sich gezielt nach individuellen Gefährdungen und Projekten.
