Externe Fachkraft für Arbeitssicherheit

Sicherheitstechnische Betreuung nach ASiG und DGUV Vorschrift 2

Externe Fachkraft für Arbeitssicherheit bei Betriebsbegehung gemäß DGUV Vorschrift 2

Gefährdungsbeurteilungen, Unterweisungen, Betriebsanweisungen, Begehungen und gesetzliche Nachweise kosten im betrieblichen Alltag Zeit – bleiben aber dennoch eine Pflicht der Geschäftsführung.

 

In vielen Unternehmen zeigt sich erst bei einer Berufsgenossenschaftsprüfung, einem Behördenbesuch oder nach einem Arbeitsunfall, dass:

 

  • Gefährdungsbeurteilungen unvollständig oder veraltet sind
  • Unterweisungen nicht durchgängig dokumentiert wurden
  • Prüfungen nicht lückenlos nachweisbar sind
  • Verantwortlichkeiten im Arbeitsschutz unklar geregelt sind

Die Folge sind organisatorische Risiken, persönliche Haftung und im Ernstfall Produktionsunterbrechungen.

ULLERTEC GmbH – Externe Fachkraft für Arbeitssicherheit

Die Ullertec GmbH unterstützt Unternehmen als externe Fachkraft für Arbeitssicherheit und externe Sicherheitsfachkraft – mit Schwerpunkt im Ruhrgebiet und in Nordrhein Westfalen, bei Bedarf bundesweit.

Leistungsumfang unter anderem:

  • sicherheitstechnische Betreuung nach Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) und DGUV Vorschrift 2
  • Gefährdungsbeurteilungen und Aktualisierung bestehender Bewertungen
  • Unterweisungen und Unterweisungskonzepte
  • Betriebsanweisungen für Maschinen, Anlagen und Gefahrstoffe
  • Betriebsbegehungen und Maßnahmenverfolgung
  • Strukturierung der gesamten Arbeitsschutzorganisation

Die Betreuung kann kombiniert erfolgen: digital, telefonisch und mit hohem Vor Ort Anteil im Betrieb. So bleibt der Arbeitsschutz im Alltag umsetzbar, ohne die innerbetrieblichen Abläufe unnötig zu belasten.

Gerade Unternehmen mit technischen Anlagen, Produktionsbereichen, Baustellen, Lagertechnik, Flurförderzeugen oder insgesamt erhöhten Gefährdungen profitieren von:

  • festen Ansprechpersonen
  • kurzen Reaktionszeiten
  • regelmäßiger Präsenz im Betrieb
  • pragmatischer Unterstützung direkt vor Ort

Als externe Sicherheitsfachkraft verbindet Ullertec langjährige Industrieerfahrung mit fachlicher Kompetenz im Arbeitsschutz. Ziel sind wirtschaftlich sinnvolle und anwendbare Maßnahmen mit Augenmaß – abgestimmt auf die tatsächlichen Abläufe im Unternehmen, nicht auf theoretische Idealszenarien.

Externe Sicherheitsfachkraft für Unternehmen jeder Größe

Die Bestellung einer Fachkraft für Arbeitssicherheit ist für viele Unternehmen gesetzlich vorgeschrieben. Entscheidend ist jedoch nicht nur die formale Bestellung, sondern eine strukturierte, nachvollziehbare und dokumentierte sicherheitstechnische Betreuung gemäß DGUV Vorschrift 2 und Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG).

Typische Schwachstellen ohne externe Fachkraft:

  • keine klar definierten Zuständigkeiten im Arbeitsschutz
  • unregelmäßige oder fehlende Betriebsbegehungen
  • lückenhafte Dokumentation von Gefährdungsbeurteilungen
  • Unterweisungen ohne festen Plan oder Nachweise
  • unklare Abläufe bei BG- oder Behördenbegehungen

Eine externe Fachkraft für Arbeitssicherheit unterstützt dabei, diese Schwachstellen systematisch zu schließen:

  • Aufbau klarer Strukturen und Zuständigkeiten
  • Einführung eines nachvollziehbaren Systems für Gefährdungsbeurteilungen, Unterweisungen und Prüfungen
  • Reduzierung des internen Verwaltungsaufwands
  • dauerhafte, rechtskonforme Organisation des Arbeitsschutzes

Arbeitsschutz im Komplettpaket

Viele Unternehmen möchten nicht mehrere Dienstleister für Arbeitsschutz, Brandschutz, Prüfungen und Dokumentation koordinieren müssen.

Die Ullertec® GmbH unterstützt deshalb unter anderem bei:

 

Dadurch entstehen klare Zuständigkeiten, kurze Kommunikationswege und eine einheitliche Arbeitsschutzorganisation.

Gesetzliche Grundlage – Wann ist eine externe Fachkraft Pflicht?

Die Pflicht zur Bestellung einer Fachkraft für Arbeitssicherheit ergibt sich insbesondere aus:

  • § 5 Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG)
  • DGUV Vorschrift 2 „Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit“
  • Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)

Die DGUV Vorschrift 2 regelt unter anderem:

  • erforderliche Einsatzzeiten je Beschäftigter oder Beschäftigtem
  • Einteilung in Gefährdungsgruppen (z. B. I–III)
  • Aufteilung in Grundbetreuung und betriebsspezifische Betreuung
  • Mindestumfang der sicherheitstechnischen Betreuung

Grundsätzlich besteht ab dem ersten Beschäftigten eine Betreuungspflicht. Die konkrete Betreuungsform richtet sich nach:

  • Unternehmensgröße
  • Branche
  • Gefährdungssituation im Betrieb

Eine externe Fachkraft für Arbeitssicherheit stellt sicher, dass diese Anforderungen praktisch und rechtssicher umgesetzt werden.

Leistungen einer externen Fachkraft für Arbeitssicherheit

Die sicherheitstechnische Betreuung umfasst in der Regel zwei Bereiche.

Grundbetreuung

Die Grundbetreuung beinhaltet insbesondere:

  • Unterstützung bei Gefährdungsbeurteilungen
  • Beratung zu Arbeitsmitteln und Anlagen
  • Unterstützung bei Unterweisungen
  • Teilnahme an ASA-Sitzungen
  • Beratung zur Arbeitsschutzorganisation
  • Unterstützung bei Dokumentationspflichten
  • Beratung zu technischen und organisatorischen Schutzmaßnahmen

Betriebsspezifische Betreuung

Die betriebsspezifische Betreuung berücksichtigt individuelle Gefährdungen und betriebliche Besonderheiten.

Dazu zählen beispielsweise:

  • Begleitung bei neuen Maschinen oder Umbauten
  • Analyse besonderer Gefährdungen
  • Unterstützung bei Kran-, Regal- oder Flurförderzeugthemen
  • Begleitung von BG- oder Behördenbegehungen
  • Unfallanalyse und Maßnahmenableitung
  • Lärm- und Lichtmessungen
  • Baustellen- und Projektbegleitung

 

Gerade bei Produktionsbetrieben oder technischen Unternehmen ist häufig ein höherer Vor-Ort-Anteil sinnvoll, um Gefährdungen praxisnah beurteilen zu können.

Wie werden die Einsatzzeiten berechnet?

Arbeitsschutzunterweisung durch externe Fachkraft für Arbeitssicherheit im Betrieb

Die Einsatzzeiten ergeben sich aus mehreren Faktoren:

  • Gefährdungsgruppe des Unternehmens
  • Anzahl der Beschäftigten (Vollzeitäquivalente)
  • gesetzlich definierter Grundbetreuung
  • zusätzlichem betriebsspezifischem Bedarf

Typische Beispiele:

  • Kleinbetrieb mit geringer Gefährdung → niedriger Betreuungsumfang
  • Produktionsbetrieb mit technischen Anlagen → höherer Betreuungsumfang
  • Baustellen oder projektbezogene Tätigkeiten → zusätzlicher Bedarf

 

Die Grundbetreuung nach DGUV Vorschrift 2 ist verbindlich geregelt und nicht frei kalkulierbar.

Beispiel zur Berechnung des Betreuungsumfangs

Ausgangsdaten

Industriebetrieb mit Gefährdungsgruppe II:

  • 40 Vollzeitbeschäftigte
  • 2 Teilzeitkräfte
  • 11 geringfügig Beschäftigte

Ermittlung der Vollzeitäquivalente

  • Vollzeit: 40 × 1,0 = 40,0
  • Teilzeit: 2 × 0,75 = 1,5
  • geringfügig Beschäftigte: 11 × 0,5 = 5,5

Gesamt: 47,0 Vollzeitäquivalente

Sicherheitstechnische Grundbetreuung

Für die sicherheitstechnische Betreuung werden 1,2 Stunden pro Jahr und Vollzeitäquivalent angesetzt:

47⋅1,2=56,447 \cdot 1{,}2 = 56{,}4

 

Sicherheitstechnische Grundbetreuung: 56,4 Stunden pro Jahr

Typische Regeltermine im Unternehmen

Je nach Branche und Gefährdungssituation werden unter anderem folgende Regeltermine durchgeführt:

  • ASA-Sitzungen
  • regelmäßige Betriebsbegehungen
  • Unterweisungen
  • Aktualisierung von Gefährdungsbeurteilungen
  • Maßnahmenverfolgung
  • Dokumentation von Prüfungen und Unterweisungen

 

Diese Termine können digital, telefonisch oder vor Ort erfolgen.

Kosten einer externen Fachkraft für Arbeitssicherheit

Ullertec GmbH – externe Fachkraft für Arbeitssicherheit (SiFa, Sicherheitsfachkraft) in Duisburg, Oberhausen und Herne. Ihr Dienstleister für Arbeitsschutz.

Die Kosten hängen insbesondere ab von:

  • Mitarbeiteranzahl
  • Branche und Gefährdungsgruppe
  • Anzahl der Betriebsstandorte
  • Projekt- oder Baustellenanteilen
  • zusätzlichem Prüf- oder Beratungsbedarf

Für viele kleine und mittelständische Unternehmen sind planbare Jahrespauschalen wirtschaftlich sinnvoll.

Ullertec legt Wert auf transparente und nachvollziehbare Kalkulationen gemäß DGUV Vorschrift 2.

Beispielsweise sind bei kleinen Betrieben häufig möglich:

  • gesetzliche Mindestbetreuung
  • feste Jahrespauschalen
  • klar definierte Leistungen
  • keine versteckten Zusatzkosten

 

So läuft die sicherheitstechnische Betreuung ab

Die Betreuung erfolgt strukturiert und nachvollziehbar:

  1. Analyse der Unternehmensdaten
  2. Transparente Kalkulation nach DGUV Vorschrift 2
  3. Rechtssichere Bestellung der Fachkraft
  4. Erstbegehung aller relevanten Betriebsbereiche
  5. Erstellung eines Maßnahmenplans
  6. Laufende Betreuung und Dokumentation
  7. Unterstützung bei Prüfungen und Behördenkontakten

 

Die Dokumentation bleibt jederzeit prüfbereit und nachvollziehbar.

Anforderungen an eine externe Fachkraft für Arbeitssicherheit

Die Anforderungen ergeben sich aus der DGUV Vorschrift 2.

Eine Fachkraft für Arbeitssicherheit benötigt unter anderem:

  • technische Grundqualifikation (z. B. Meister, Techniker oder Ingenieur)
  • Berufserfahrung
  • abgeschlossene Ausbildung zur Fachkraft für Arbeitssicherheit
  • regelmäßige Fortbildungen

 

Die Ullertec® GmbH unterstützt Unternehmen im Ruhrgebiet, Nordrhein-Westfalen und deutschlandweit bei der sicherheitstechnischen Betreuung nach DGUV Vorschrift 2.

FAQ – Externe Fachkraft für Arbeitssicherheit

 

Ist eine externe Fachkraft für Arbeitssicherheit gesetzlich vorgeschrieben?
Arbeitgebende sind nach § 5 ASiG verpflichtet, eine Fachkraft für Arbeitssicherheit zu bestellen. Die konkrete Ausgestaltung – etwa Einsatzzeiten und Betreuungsmodelle – regelt die DGUV Vorschrift 2. Grundsätzlich besteht bereits ab dem ersten Beschäftigten eine Betreuungspflicht. Ob die Fachkraft intern oder extern gestellt wird, kann das Unternehmen entscheiden.

Was kostet eine externe Fachkraft für Arbeitssicherheit?
Die Kosten richten sich nach Mitarbeiterzahl, Gefährdungsgruppe, Betreuungsumfang und ggf. Sonderthemen wie Baustellen oder spezielle Prüfpflichten. Kleine und mittlere Unternehmen können häufig mit festen Jahrespauschalen betreut werden. Basis der Berechnung sind die gesetzlichen Einsatzzeiten der DGUV Vorschrift 2; darauf aufbauend werden transparente Pauschalen gebildet.

Welche Aufgaben übernimmt eine externe Sicherheitsfachkraft konkret?
Eine externe Fachkraft unterstützt insbesondere bei Gefährdungsbeurteilungen, Unterweisungen, Betriebsbegehungen, Betriebsanweisungen, ASA Sitzungen, Organisation von DGUV und UVV Prüfungen sowie beim Aufbau und der Pflege der gesamten Arbeitsschutzorganisation. Zusätzlich begleitet sie BG- und Behördenbegehungen und unterstützt bei Unfallanalysen.

Unterstützt Ullertec auch vor Ort im Betrieb?
Ja. Die Ullertec GmbH bietet sowohl digitale und telefonische Betreuung als auch einen hohen Vor Ort Anteil. Gerade bei Produktionsbetrieben, Baustellen, Lagerbereichen und anderen Bereichen mit erhöhten Gefährdungen sind regelmäßige Betriebsbegehungen vor Ort ein zentraler Bestandteil der Betreuung.

Wie viele Stunden Betreuung benötigt mein Unternehmen?
Der notwendige Betreuungsumfang hängt von Gefährdungsgruppe, Beschäftigtenzahl und dem betriebsspezifischen Bedarf ab. Die Grundbetreuung ist in der DGUV Vorschrift 2 klar definiert. Zusätzliche Stunden ergeben sich, wenn besondere Gefährdungen, Projekte oder Standorte eine intensivere Betreuung erfordern.

Für welche Unternehmen eignet sich eine externe Fachkraft besonders?
Die externe Betreuung eignet sich besonders für kleine und mittelständische Unternehmen, Handwerksbetriebe, Produktionsunternehmen, Logistikunternehmen sowie Betriebe mit technischen Anlagen oder Baustellen, die keine eigene Arbeitsschutzabteilung vorhalten möchten, aber dennoch eine fachgerechte, rechtskonforme Betreuung sicherstellen wollen.