Gefährdungsbeurteilungen, Unterweisungen, Betriebsanweisungen, Begehungen und gesetzliche Nachweise kosten im betrieblichen Alltag Zeit – bleiben aber dennoch eine Pflicht der Geschäftsführung.
In vielen Unternehmen zeigt sich erst bei einer Berufsgenossenschaftsprüfung, einem Behördenbesuch oder nach einem Arbeitsunfall, dass:
Die Folge sind organisatorische Risiken, persönliche Haftung und im Ernstfall Produktionsunterbrechungen.
Die Ullertec GmbH unterstützt Unternehmen als externe Fachkraft für Arbeitssicherheit und externe Sicherheitsfachkraft – mit Schwerpunkt im Ruhrgebiet und in Nordrhein Westfalen, bei Bedarf bundesweit.
Leistungsumfang unter anderem:
Die Betreuung kann kombiniert erfolgen: digital, telefonisch und mit hohem Vor Ort Anteil im Betrieb. So bleibt der Arbeitsschutz im Alltag umsetzbar, ohne die innerbetrieblichen Abläufe unnötig zu belasten.
Gerade Unternehmen mit technischen Anlagen, Produktionsbereichen, Baustellen, Lagertechnik, Flurförderzeugen oder insgesamt erhöhten Gefährdungen profitieren von:
Als externe Sicherheitsfachkraft verbindet Ullertec langjährige Industrieerfahrung mit fachlicher Kompetenz im Arbeitsschutz. Ziel sind wirtschaftlich sinnvolle und anwendbare Maßnahmen mit Augenmaß – abgestimmt auf die tatsächlichen Abläufe im Unternehmen, nicht auf theoretische Idealszenarien.
Die Bestellung einer Fachkraft für Arbeitssicherheit ist für viele Unternehmen gesetzlich vorgeschrieben. Entscheidend ist jedoch nicht nur die formale Bestellung, sondern eine strukturierte, nachvollziehbare und dokumentierte sicherheitstechnische Betreuung gemäß DGUV Vorschrift 2 und Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG).
Typische Schwachstellen ohne externe Fachkraft:
Eine externe Fachkraft für Arbeitssicherheit unterstützt dabei, diese Schwachstellen systematisch zu schließen:
Viele Unternehmen möchten nicht mehrere Dienstleister für Arbeitsschutz, Brandschutz, Prüfungen und Dokumentation koordinieren müssen.
Die Ullertec® GmbH unterstützt deshalb unter anderem bei:
Dadurch entstehen klare Zuständigkeiten, kurze Kommunikationswege und eine einheitliche Arbeitsschutzorganisation.
Die Pflicht zur Bestellung einer Fachkraft für Arbeitssicherheit ergibt sich insbesondere aus:
Die DGUV Vorschrift 2 regelt unter anderem:
Grundsätzlich besteht ab dem ersten Beschäftigten eine Betreuungspflicht. Die konkrete Betreuungsform richtet sich nach:
Eine externe Fachkraft für Arbeitssicherheit stellt sicher, dass diese Anforderungen praktisch und rechtssicher umgesetzt werden.
Die sicherheitstechnische Betreuung umfasst in der Regel zwei Bereiche.
Die Grundbetreuung beinhaltet insbesondere:
Die betriebsspezifische Betreuung berücksichtigt individuelle Gefährdungen und betriebliche Besonderheiten.
Dazu zählen beispielsweise:
Gerade bei Produktionsbetrieben oder technischen Unternehmen ist häufig ein höherer Vor-Ort-Anteil sinnvoll, um Gefährdungen praxisnah beurteilen zu können.
Die Einsatzzeiten ergeben sich aus mehreren Faktoren:
Typische Beispiele:
Die Grundbetreuung nach DGUV Vorschrift 2 ist verbindlich geregelt und nicht frei kalkulierbar.
Industriebetrieb mit Gefährdungsgruppe II:
Gesamt: 47,0 Vollzeitäquivalente
Für die sicherheitstechnische Betreuung werden 1,2 Stunden pro Jahr und Vollzeitäquivalent angesetzt:
47⋅1,2=56,447 \cdot 1{,}2 = 56{,}447⋅1,2=56,4
Sicherheitstechnische Grundbetreuung: 56,4 Stunden pro Jahr
Je nach Branche und Gefährdungssituation werden unter anderem folgende Regeltermine durchgeführt:
Diese Termine können digital, telefonisch oder vor Ort erfolgen.
Die Kosten hängen insbesondere ab von:
Für viele kleine und mittelständische Unternehmen sind planbare Jahrespauschalen wirtschaftlich sinnvoll.
Ullertec legt Wert auf transparente und nachvollziehbare Kalkulationen gemäß DGUV Vorschrift 2.
Beispielsweise sind bei kleinen Betrieben häufig möglich:
Die Betreuung erfolgt strukturiert und nachvollziehbar:
Die Dokumentation bleibt jederzeit prüfbereit und nachvollziehbar.
Die Anforderungen ergeben sich aus der DGUV Vorschrift 2.
Eine Fachkraft für Arbeitssicherheit benötigt unter anderem:
Die Ullertec® GmbH unterstützt Unternehmen im Ruhrgebiet, Nordrhein-Westfalen und deutschlandweit bei der sicherheitstechnischen Betreuung nach DGUV Vorschrift 2.
Ist eine externe Fachkraft für Arbeitssicherheit gesetzlich
vorgeschrieben?
Arbeitgebende sind nach § 5 ASiG verpflichtet, eine Fachkraft für Arbeitssicherheit zu bestellen. Die konkrete Ausgestaltung – etwa
Einsatzzeiten und Betreuungsmodelle – regelt die DGUV Vorschrift 2. Grundsätzlich besteht bereits ab dem ersten Beschäftigten eine Betreuungspflicht. Ob die Fachkraft intern
oder extern gestellt wird, kann das Unternehmen entscheiden.
Was kostet eine externe Fachkraft für Arbeitssicherheit?
Die Kosten richten sich nach Mitarbeiterzahl, Gefährdungsgruppe, Betreuungsumfang und ggf. Sonderthemen wie Baustellen oder spezielle
Prüfpflichten. Kleine und mittlere Unternehmen können häufig mit festen Jahrespauschalen betreut werden. Basis der Berechnung sind die gesetzlichen Einsatzzeiten der DGUV
Vorschrift 2; darauf aufbauend werden transparente Pauschalen gebildet.
Welche Aufgaben übernimmt eine externe Sicherheitsfachkraft
konkret?
Eine externe Fachkraft unterstützt insbesondere bei Gefährdungsbeurteilungen, Unterweisungen, Betriebsbegehungen, Betriebsanweisungen, ASA
Sitzungen, Organisation von DGUV und UVV Prüfungen sowie beim Aufbau und der Pflege der gesamten Arbeitsschutzorganisation. Zusätzlich begleitet sie BG- und Behördenbegehungen
und unterstützt bei Unfallanalysen.
Unterstützt Ullertec auch vor Ort im Betrieb?
Ja. Die Ullertec GmbH bietet sowohl digitale und telefonische Betreuung als auch einen hohen Vor Ort Anteil. Gerade bei Produktionsbetrieben,
Baustellen, Lagerbereichen und anderen Bereichen mit erhöhten Gefährdungen sind regelmäßige Betriebsbegehungen vor Ort ein zentraler Bestandteil der Betreuung.
Wie viele Stunden Betreuung benötigt mein Unternehmen?
Der notwendige Betreuungsumfang hängt von Gefährdungsgruppe, Beschäftigtenzahl und dem betriebsspezifischen Bedarf ab. Die Grundbetreuung ist in
der DGUV Vorschrift 2 klar definiert. Zusätzliche Stunden ergeben sich, wenn besondere Gefährdungen, Projekte oder Standorte eine intensivere Betreuung erfordern.
Für welche Unternehmen eignet sich eine externe Fachkraft
besonders?
Die externe Betreuung eignet sich besonders für kleine und mittelständische Unternehmen, Handwerksbetriebe, Produktionsunternehmen,
Logistikunternehmen sowie Betriebe mit technischen Anlagen oder Baustellen, die keine eigene Arbeitsschutzabteilung vorhalten möchten, aber dennoch eine fachgerechte,
rechtskonforme Betreuung sicherstellen wollen.
