Gefährdungsbeurteilung Bochum & Ruhrgebiet

Arbeitsunfälle vermeiden. Risiken erkennen. Prozesse optimieren.

Viele Unternehmen wissen, dass eine Gefährdungsbeurteilung gesetzlich vorgeschrieben ist. Doch im betrieblichen Alltag bleibt sie häufig ein Dokument im Ordner – nicht ein wirksames Steuerungsinstrument für Sicherheit und Organisation. Spätestens bei einer Begehung durch die Berufsgenossenschaft oder nach einem meldepflichtigen Arbeitsunfall wird deutlich, ob die Gefährdungsbeurteilung den tatsächlichen Arbeitsbedingungen entspricht. Die Verantwortung hierfür liegt beim Unternehmer.

 

Gerade im industriell geprägten Umfeld von Bochum und dem gesamten Ruhrgebiet mit Produktionsanlagen, Logistikprozessen, Krananlagen und wechselnden Baustellenzuständen reicht eine rein theoretische oder „Schreibtisch-Gefährdungsbeurteilung“ nicht aus. Eine wirksame Gefährdungsbeurteilung entsteht nur mit hohem Vor-Ort-Anteil und realer Analyse der Arbeitsplätze.

Gesetzliche Grundlage der Gefährdungsbeurteilung

Gefährdungsbeurteilung in einem Industriebetrieb in Bochum – Analyse von Maschinenarbeitsplätzen vor Ort

Die Verpflichtung zur Durchführung ergibt sich insbesondere aus:

  • § 5 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)

  • § 3 Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)

  • DGUV Vorschrift 1

  • Gefahrstoffverordnung (GefStoffV)

  • Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV)

 

 

Die Gefährdungsbeurteilung ist keine einmalige Pflicht, sondern ein fortlaufender Prozess bei:

 

  • neuen Maschinen

  • Umstrukturierungen

  • neuen Arbeitsverfahren

  • baulichen Veränderungen

  • Änderungen der Personalstruktur

Gefährdungsbeurteilung Bochum – warum Vor-Ort-Präsenz entscheidend ist

Je nach Branche kann eine Gefährdungsbeurteilung nur mit erheblichem Vor-Ort-Anteil sachgerecht erstellt werden.

Beispiele aus dem Ruhrgebiet:

Produktionsbetriebe

  • Maschinenparks

  • Pressen

  • Schweißarbeitsplätze

  • Krananlagen

Logistikzentren

  • Staplerverkehr

  • Verkehrswege

  • Regalanlagen

  • Laderampen

Bau- & Modernisierungsprojekte

  • wechselnde Gefährdungssituationen

  • Schnittstellen zwischen Gewerken

 

Eine pauschale oder kopierte Gefährdungsbeurteilung wird diesen Gegebenheiten nicht gerecht.
Deshalb analysiert Ullertec Arbeitsplätze direkt im Betrieb – strukturiert, nachvollziehbar und branchenspezifisch.

Gefährdungsbeurteilung Ruhrgebiet & NRW – Einsatzgebiet

Ablauf einer Gefährdungsbeurteilung

  • Betriebsbegehung & Analyse vor Ort

  • Ermittlung physischer, organisatorischer und psychischer Gefährdungen

  • Bewertung nach Eintrittswahrscheinlichkeit & Schadensschwere

  • Festlegung von Maßnahmen nach dem TOP-Prinzip

  • Dokumentation gemäß ArbSchG

  • Unterstützung bei Umsetzung & Fortschreibung

Gefährdungsbeurteilung NRW – für welche Branchen geeignet?

  • Industrie & Metallverarbeitung

  • Logistik & Lagerhaltung

  • Maschinenbau

  • Handwerk

  • Bauunternehmen

  • Technische Dienstleister

 

  • Kommunale Betriebe

Häufige Fragen

Wie lange dauert eine Gefährdungsbeurteilung?

Abhängig von Betriebsgröße und Komplexität – von wenigen Stunden bis mehrere Tage.

Reicht eine pauschale Vorlage?

Nein. Gesetzlich gefordert ist eine an den tatsächlichen Arbeitsplatz angepasste Beurteilung.

Muss die Gefährdungsbeurteilung regelmäßig aktualisiert werden?

 

Ja, regelmäßig und bei Änderungen der Arbeitsbedingungen oder neuen Gefährdungen.