Viele Unternehmen wissen, dass eine Gefährdungsbeurteilung gesetzlich vorgeschrieben ist. Doch im betrieblichen Alltag bleibt sie häufig ein Dokument im Ordner – nicht ein wirksames
Steuerungsinstrument für Sicherheit und Organisation. Spätestens bei einer Begehung durch die Berufsgenossenschaft oder nach einem meldepflichtigen Arbeitsunfall wird deutlich, ob die
Gefährdungsbeurteilung den tatsächlichen Arbeitsbedingungen entspricht. Die Verantwortung hierfür liegt beim Unternehmer.
Gerade im industriell geprägten Umfeld von Bochum und dem gesamten Ruhrgebiet mit Produktionsanlagen, Logistikprozessen, Krananlagen und wechselnden Baustellenzuständen reicht eine rein theoretische oder „Schreibtisch-Gefährdungsbeurteilung“ nicht aus. Eine wirksame Gefährdungsbeurteilung entsteht nur mit hohem Vor-Ort-Anteil und realer Analyse der Arbeitsplätze.
Die Verpflichtung zur Durchführung ergibt sich insbesondere aus:
§ 5 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
§ 3 Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
DGUV Vorschrift 1
Gefahrstoffverordnung (GefStoffV)
Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV)
Die Gefährdungsbeurteilung ist keine einmalige Pflicht, sondern ein fortlaufender Prozess bei:
neuen Maschinen
Umstrukturierungen
neuen Arbeitsverfahren
baulichen Veränderungen
Änderungen der Personalstruktur
Je nach Branche kann eine Gefährdungsbeurteilung nur mit erheblichem Vor-Ort-Anteil sachgerecht erstellt werden.
Beispiele aus dem Ruhrgebiet:
Maschinenparks
Pressen
Schweißarbeitsplätze
Krananlagen
Staplerverkehr
Verkehrswege
Regalanlagen
Laderampen
wechselnde Gefährdungssituationen
Schnittstellen zwischen Gewerken
Eine pauschale oder kopierte Gefährdungsbeurteilung wird diesen Gegebenheiten nicht gerecht.
Deshalb analysiert Ullertec Arbeitsplätze direkt im Betrieb – strukturiert, nachvollziehbar und branchenspezifisch.
Die Ullertec GmbH aus Bochum betreut Unternehmen in:
Betriebsbegehung & Analyse vor Ort
Ermittlung physischer, organisatorischer und psychischer Gefährdungen
Bewertung nach Eintrittswahrscheinlichkeit & Schadensschwere
Festlegung von Maßnahmen nach dem TOP-Prinzip
Dokumentation gemäß ArbSchG
Unterstützung bei Umsetzung & Fortschreibung
Industrie & Metallverarbeitung
Logistik & Lagerhaltung
Maschinenbau
Handwerk
Bauunternehmen
Technische Dienstleister
Kommunale Betriebe
Abhängig von Betriebsgröße und Komplexität – von wenigen Stunden bis mehrere Tage.
Nein. Gesetzlich gefordert ist eine an den tatsächlichen Arbeitsplatz angepasste Beurteilung.
Ja, regelmäßig und bei Änderungen der Arbeitsbedingungen oder neuen Gefährdungen.
