Arbeitssicherheit

gesetzliche Sicherheit im Betrieb mit System

Arbeitssicherheit ist keine freiwillige Maßnahme, sondern eine gesetzliche Unternehmerpflicht. Grundlage sind insbesondere:

  • § 3 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)

  • Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG)

  • DGUV Vorschrift 2

  • Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)

  • Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV)

Unternehmen müssen Gefährdungen ermitteln, Schutzmaßnahmen festlegen, Mitarbeitende unterweisen und die Wirksamkeit regelmäßig überprüfen.
Die Verantwortung verbleibt immer beim Unternehmer oder Geschäftsführer.

 

Ullertec unterstützt Unternehmen im Ruhrgebiet und darüber hinaus bei der strukturierten, praxisnahen Umsetzung dieser Pflichten – vor Ort, nachvollziehbar und rechtssicher dokumentiert.


Was bedeutet Arbeitssicherheit konkret?

Arbeitssicherheit umfasst alle technischen, organisatorischen und personenbezogenen Maßnahmen zur Vermeidung von:

  • Arbeitsunfällen

  • Berufskrankheiten

  • arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren

  • Haftungsrisiken für Geschäftsführung und Führungskräfte

 

Ziel ist nicht nur die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben, sondern die systematische Reduzierung von Risiken im Betriebsalltag.

Gesetzliche Pflicht: Fachkraft für Arbeitssicherheit

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Nach § 5 ASiG sowie DGUV Vorschrift 2 müssen Unternehmen eine Fachkraft für Arbeitssicherheit (SiFa) bestellen.

Die Betreuung gliedert sich in:

1. Grundbetreuung

  • Betriebsbegehungen

  • Beratung der Führungskräfte

  • Unterstützung bei Gefährdungsbeurteilungen

  • ASA-Sitzungen (ab 20 Beschäftigten verpflichtend)

 

2. Betriebsspezifische Betreuung

  • Projektbezogene Beratung

  • Maschinenumbauten

  • Gefahrstoffthemen

  • Lärm- oder Explosionsschutz

  • besondere Unfallereignisse

 

Der tatsächliche Stundenumfang richtet sich nach Gefährdungsgruppe und Beschäftigtenzahl.

Zentrale Elemente der Arbeitssicherheit

Gefährdungsbeurteilung

Jede Tätigkeit im Unternehmen muss bewertet werden.
Typische Gefährdungen:

  • mechanische Einwirkungen

  • elektrische Gefahren

  • Lärm

  • Gefahrstoffe

  • Absturz

  • psychische Belastungen

 

Die Gefährdungsbeurteilung ist zu dokumentieren und regelmäßig zu aktualisieren.

Prüfpflichten (BetrSichV)

Arbeitsmittel müssen regelmäßig geprüft werden, z. B.:

  • Leitern und Tritte

  • Regalanlagen

  • kraftbetätigte Tore

  • Krane

  • Anschlagmittel

 

Die Prüffrist ergibt sich aus der Gefährdungsbeurteilung.

Unterweisungen (§ 12 ArbSchG)

Mitarbeitende müssen mindestens einmal jährlich sowie anlassbezogen unterwiesen werden.

Wichtig:

 

  • tätigkeitsbezogen

  • verständlich

  • dokumentiert

  • praxisnah


Haftung: Warum Arbeitssicherheit Chefsache ist

Bei Verstößen drohen:

  • Bußgelder

  • strafrechtliche Ermittlungen

  • Regressforderungen der Berufsgenossenschaft

  • persönliche Haftung bei Organisationsverschulden

Gerichte prüfen regelmäßig, ob:

  • eine wirksame Organisation bestand

  • Gefährdungen bekannt waren

  • Maßnahmen umgesetzt und kontrolliert wurden

 

Dokumentation ist deshalb kein Selbstzweck, sondern Beweissicherung.

Praxisansatz von Ullertec

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Arbeitsschutz funktioniert nur vor Ort.
Insbesondere in Industrie, Handwerk und technischen Betrieben entstehen Risiken durch:

  • bewegte Lasten

  • hohe Temperaturen

  • komplexe Anlagen

  • eingespielte, aber nie hinterfragte Abläufe

 

 

Ullertec setzt auf:

 

  • regelmäßige Präsenz

  • strukturierte Begehungen

  • klare Maßnahmenplanung nach dem TOP-Prinzip

  • nachvollziehbare Dokumentation

  • realistische Umsetzbarkeit im Betriebsalltag

FAQ – Arbeitssicherheit

 

Ist Arbeitssicherheit Pflicht?

Ja. Arbeitgeber sind nach dem Arbeitsschutzgesetz verpflichtet, Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten zu gewährleisten. Die Bestellung einer Fachkraft ist gemäß DGUV Vorschrift 2 vorgeschrieben.

 

Ab wann brauche ich eine Fachkraft für Arbeitssicherheit?

Grundsätzlich ab dem ersten Beschäftigten.
Kleine Betriebe können unter bestimmten Voraussetzungen das Unternehmermodell nutzen, müssen aber dennoch Pflichten erfüllen.

 

Was kostet Arbeitssicherheit?

Die Kosten hängen ab von:

  • Gefährdungsgruppe

  • Anzahl der Beschäftigten

  • Betreuungsumfang

  • zusätzlichem Projektbedarf

Eine seriöse Kalkulation basiert auf der DGUV-Systematik.

 

Was passiert, wenn keine Gefährdungsbeurteilung vorliegt?

Fehlende Gefährdungsbeurteilungen stellen einen Verstoß gegen § 5 ArbSchG dar.
Im Schadensfall kann dies haftungsrechtlich relevant werden.

Wer kontrolliert Unternehmen?

Kontrollinstanzen sind unter anderem:

  • Berufsgenossenschaften

  • staatliche Arbeitsschutzbehörden

  • Gewerbeaufsicht

Auch nach Unfällen erfolgt regelmäßig eine Prüfung der Organisation.

 

Muss Arbeitssicherheit dokumentiert werden?

Ja. Maßnahmen, Unterweisungen, Prüfungen und Begehungen müssen dokumentiert werden, um die Wirksamkeit nachweisen zu können.