Arbeitssicherheit ist keine freiwillige Maßnahme, sondern eine gesetzliche Unternehmerpflicht. Grundlage sind insbesondere:
§ 3 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG)
DGUV Vorschrift 2
Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV)
Unternehmen müssen Gefährdungen ermitteln, Schutzmaßnahmen festlegen, Mitarbeitende unterweisen und die Wirksamkeit regelmäßig überprüfen.
Die Verantwortung verbleibt immer beim Unternehmer oder Geschäftsführer.
Ullertec unterstützt Unternehmen im Ruhrgebiet und darüber hinaus bei der strukturierten, praxisnahen Umsetzung dieser Pflichten – vor Ort, nachvollziehbar und rechtssicher dokumentiert.
Arbeitssicherheit umfasst alle technischen, organisatorischen und personenbezogenen Maßnahmen zur Vermeidung von:
Arbeitsunfällen
Berufskrankheiten
arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren
Haftungsrisiken für Geschäftsführung und Führungskräfte
Ziel ist nicht nur die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben, sondern die systematische Reduzierung von Risiken im Betriebsalltag.
Nach § 5 ASiG sowie DGUV Vorschrift 2 müssen Unternehmen eine Fachkraft für Arbeitssicherheit (SiFa) bestellen.
Die Betreuung gliedert sich in:
Betriebsbegehungen
Beratung der Führungskräfte
Unterstützung bei Gefährdungsbeurteilungen
ASA-Sitzungen (ab 20 Beschäftigten verpflichtend)
Projektbezogene Beratung
Maschinenumbauten
Gefahrstoffthemen
Lärm- oder Explosionsschutz
besondere Unfallereignisse
Der tatsächliche Stundenumfang richtet sich nach Gefährdungsgruppe und Beschäftigtenzahl.
Jede Tätigkeit im Unternehmen muss bewertet werden.
Typische Gefährdungen:
mechanische Einwirkungen
elektrische Gefahren
Lärm
Gefahrstoffe
Absturz
psychische Belastungen
Die Gefährdungsbeurteilung ist zu dokumentieren und regelmäßig zu aktualisieren.
Arbeitsmittel müssen regelmäßig geprüft werden, z. B.:
Leitern und Tritte
Regalanlagen
kraftbetätigte Tore
Krane
Anschlagmittel
Die Prüffrist ergibt sich aus der Gefährdungsbeurteilung.
Mitarbeitende müssen mindestens einmal jährlich sowie anlassbezogen unterwiesen werden.
Wichtig:
tätigkeitsbezogen
verständlich
dokumentiert
praxisnah
Bei Verstößen drohen:
Bußgelder
strafrechtliche Ermittlungen
Regressforderungen der Berufsgenossenschaft
persönliche Haftung bei Organisationsverschulden
Gerichte prüfen regelmäßig, ob:
eine wirksame Organisation bestand
Gefährdungen bekannt waren
Maßnahmen umgesetzt und kontrolliert wurden
Dokumentation ist deshalb kein Selbstzweck, sondern Beweissicherung.
Arbeitsschutz funktioniert nur vor Ort.
Insbesondere in Industrie, Handwerk und technischen Betrieben entstehen Risiken durch:
bewegte Lasten
hohe Temperaturen
komplexe Anlagen
eingespielte, aber nie hinterfragte Abläufe
Ullertec setzt auf:
regelmäßige Präsenz
strukturierte Begehungen
klare Maßnahmenplanung nach dem TOP-Prinzip
nachvollziehbare Dokumentation
realistische Umsetzbarkeit im Betriebsalltag
Ja. Arbeitgeber sind nach dem Arbeitsschutzgesetz verpflichtet, Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten zu gewährleisten. Die Bestellung einer Fachkraft ist gemäß DGUV Vorschrift 2 vorgeschrieben.
Ab wann brauche ich eine Fachkraft für Arbeitssicherheit?
Grundsätzlich ab dem ersten Beschäftigten.
Kleine Betriebe können unter bestimmten Voraussetzungen das Unternehmermodell nutzen, müssen aber dennoch Pflichten erfüllen.
Was kostet Arbeitssicherheit?
Die Kosten hängen ab von:
Gefährdungsgruppe
Anzahl der Beschäftigten
Betreuungsumfang
zusätzlichem Projektbedarf
Eine seriöse Kalkulation basiert auf der DGUV-Systematik.
Was passiert, wenn keine Gefährdungsbeurteilung vorliegt?
Fehlende Gefährdungsbeurteilungen stellen einen Verstoß gegen § 5 ArbSchG dar.
Im Schadensfall kann dies haftungsrechtlich relevant werden.
Wer kontrolliert Unternehmen?
Kontrollinstanzen sind unter anderem:
Berufsgenossenschaften
staatliche Arbeitsschutzbehörden
Gewerbeaufsicht
Auch nach Unfällen erfolgt regelmäßig eine Prüfung der Organisation.
Muss Arbeitssicherheit dokumentiert werden?
Ja. Maßnahmen, Unterweisungen, Prüfungen und Begehungen müssen dokumentiert werden, um die Wirksamkeit nachweisen zu können.
