Lärm am Arbeitsplatz zählt zu den häufigsten, aber auch am meisten unterschätzten Belastungen in Industrie, Handwerk und Logistik. Dauerhafte Lärmeinwirkung kann zu Gehörschäden, erhöhter Unfallgefahr und langfristigen Gesundheitsproblemen führen. Gleichzeitig ist Lärm ein klar geregeltes Thema im Arbeitsschutz.
Eine fachgerecht durchgeführte Lärmmessung am Arbeitsplatz ist die Grundlage, um Risiken objektiv zu bewerten, Schutzmaßnahmen gezielt abzuleiten und unnötige Einschränkungen im Betrieb zu
vermeiden.
Die Ullertec GmbH führt Lärmmessungen am Arbeitsplatz gemäß den gesetzlichen Anforderungen durch und unterstützt Unternehmen bei der fachlichen Bewertung und Umsetzung.
Die Bewertung von Lärm am Arbeitsplatz erfolgt auf Grundlage der Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung (LärmVibrationsArbSchV). Diese legt verbindliche Auslöse- und Grenzwerte fest:
Unterer Auslösewert:
Tages-Lärmexpositionspegel LEX,8h = 80 dB(A)
Oberer Auslösewert:
Tages-Lärmexpositionspegel LEX,8h = 85 dB(A)
Expositionsgrenzwert:
LEX,8h = 87 dB(A) (unter Berücksichtigung der Dämmwirkung von Gehörschutz)
Ab Erreichen der Auslösewerte sind technische, organisatorische und persönliche Schutzmaßnahmen zu prüfen und umzusetzen.
In vielen Betrieben wird vorsorglich eine Gehörschutzpflicht für ganze Hallen ausgesprochen. Das ist rechtlich zwar zulässig, in der Praxis aber häufig nicht erforderlich und teilweise sogar nachteilig:
eingeschränkte Kommunikation
erhöhte Unfallgefahr
Akzeptanzprobleme bei Beschäftigten
Eine differenzierte Lärmbewertung ermöglicht oft eine gezieltere Lösung.
Ein Lärmkataster stellt die Lärmbelastung innerhalb einer Halle oder eines Betriebes bereichsbezogen dar. Dabei wird erfasst, in welchen Zonen:
die Auslösewerte überschritten werden
die Lärmexposition unterhalb der relevanten Schwellen liegt
Der Vorteil:
Gehörschutz kann gezielt dort vorgeschrieben werden, wo er tatsächlich notwendig ist.
In vielen Industriehallen zeigt sich, dass nur bestimmte Maschinenbereiche kritisch sind, während andere Zonen unterhalb der Auslösewerte liegen.
Ein Lärmkataster schafft hier Rechtssicherheit und Akzeptanz, ohne den Betrieb unnötig einzuschränken.
Eine Lärmmessung am Arbeitsplatz darf nicht beliebig durchgeführt werden. Sie muss von einer fachkundigen Person erfolgen, die:
mit den rechtlichen Anforderungen vertraut ist
Messstrategien korrekt auswählt
Messergebnisse fachlich bewertet und dokumentiert
Ebenso entscheidend ist die Qualität der Messgeräte.
Für belastbare und rechtssichere Ergebnisse sollten Schallpegelmessgeräte der Klasse 1 eingesetzt werden.
Diese stellen die höchste Genauigkeitsklasse dar und sind insbesondere bei komplexen Industrieumgebungen erforderlich.
Zusätzlich gilt:
regelmäßige Kalibrierung der Messgeräte
dokumentierte Prüf- und Wartungsintervalle
Nur so sind Messergebnisse vergleichbar, nachvollziehbar und prüfsicher.
Eine Lärmmessung endet nicht beim Messwert. Entscheidend ist die fachliche Interpretation:
Ermittlung der tatsächlichen Tages-Lärmexposition
Ableitung geeigneter Maßnahmen
Bewertung organisatorischer Alternativen
Integration in die Gefährdungsbeurteilung
So wird aus der Messung ein wirksames Instrument des Arbeitsschutzes.
Die Ullertec GmbH erfüllt alle fachlichen und technischen Voraussetzungen für die Durchführung von Lärmmessungen am Arbeitsplatz:
fachkundige Durchführung durch qualifizierte Personen
Einsatz hochgenauer Messgeräte der Klasse 1
regelmäßig kalibrierte Messtechnik
strukturierte Auswertung und Dokumentation
praxisnahe Ableitung von Maßnahmen
Unterstützung bei der Aktualisierung der Gefährdungsbeurteilung
Lärmmessungen werden dabei nicht als Selbstzweck, sondern als Grundlage für sachgerechte, verhältnismäßige Lösungen durchgeführt.
Eine fachgerechte Lärmmessung am Arbeitsplatz schafft Klarheit, Rechtssicherheit und ermöglicht gezielte Schutzmaßnahmen.
Insbesondere durch Lärmkataster in Industriehallen lassen sich pauschale Gehörschutzpflichten häufig vermeiden – ohne den Gesundheitsschutz zu vernachlässigen.
Ullertec unterstützt Unternehmen dabei mit fachkundiger Messung, präziser Technik und nachvollziehbarer Bewertung.
