Regelbetreuung nach DGUV Vorschrift 2

Rechtssichere Arbeitssicherheit für Unternehmen

Die Regelbetreuung ist das Standard-Betreuungsmodell der betrieblichen Arbeitssicherheit nach DGUV Vorschrift 2. Sie stellt sicher, dass Unternehmen kontinuierlich, systematisch und präventiv durch eine Fachkraft für Arbeitssicherheit (Sifa) und einen Betriebsarzt betreut werden. Ziel der Regelbetreuung ist die rechtskonforme Erfüllung aller Pflichten aus dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), dem Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) sowie den einschlägigen DGUV-Vorschriften und -Regeln.

Für welche Unternehmen ist die Regelbetreuung verpflichtend?

Regelbetreuung nach DGUV Vorschrift 2 – Fachkraft für Arbeitssicherheit Sandro Ullering

Grundsätzlich gilt: Regelbetreuung ist verpflichtend, sofern ein Unternehmen nicht ausdrücklich das alternative Betreuungsmodell (Unternehmermodell) anwendet oder anwenden darf.

Praxisübersicht:

  • 1–10/20 Beschäftigte: Regelbetreuung möglich, häufig freiwillig

  • Bis 50 Beschäftigte: Pflicht, wenn kein Unternehmermodell genutzt wird

  • Über 50 Beschäftigte: Regelbetreuung immer verpflichtend

 

Damit ist die Regelbetreuung für einen Großteil der Unternehmen das rechtssicherste und dauerhaft empfohlene Betreuungsmodell.

Aufbau der Regelbetreuung

Die Regelbetreuung besteht immer aus zwei klar getrennten Bausteinen:

Grundbetreuung (verpflichtend)

  • jährlich wiederkehrend

  • zeitlich fest berechnet

  • unabhängig von konkreten Ereignissen oder Projekten

Betriebsspezifische Betreuung (anlassbezogen)

 

  • zusätzlich zur Grundbetreuung

  • nicht pauschal

  • abhängig von Gefährdungen, Projekten oder besonderen Ereignissen

Grundbetreuung – Inhalte und Berechnung

 

Die Grundbetreuung deckt alle regelmäßig erforderlichen Aufgaben der Arbeitssicherheit ab, u. a.:

 

  • Unterstützung bei der Gefährdungsbeurteilung

  • Beratung zu Arbeitsmitteln, Arbeitsverfahren und Gefahrstoffen

  • Unterstützung bei Unterweisungen

  • Teilnahme an ASA-Sitzungen

  • Beratung zur Organisation des Arbeitsschutzes

  • Zusammenarbeit mit Führungskräften

  • Unterstützung bei Dokumentation und Nachweisen

Berechnung der Einsatzzeit (zentraler Punkt)

Die jährliche Mindestbetreuungszeit der Regelbetreuung berechnet sich nach folgender Formel:

Anzahl der Beschäftigten × Betreuungsfaktor

Der Betreuungsfaktor richtet sich nach der Gefährdungsgruppe des Unternehmens gemäß DGUV Vorschrift 2 (Zuordnung über die WZ-Klassifikation).

 

Gefährdungsgruppe Beispielbranchen Faktor (Std./MA/Jahr)
Gruppe I Büro, Verwaltung 0,5
Gruppe II Handwerk, Logistik 1,5
Gruppe III Bau, Industrie 2,5

Aufteilung zwischen Sifa und Betriebsarzt

Die Gesamtzeit der Grundbetreuung wird wie folgt aufgeteilt:

  • mindestens 20 % Betriebsarzt

  • maximal 80 % Fachkraft für Arbeitssicherheit

 

Die konkrete Aufteilung ist betrieblich abstimmbar, jedoch verpflichtend zu dokumentieren.

Betriebsspezifische Betreuung – wann sie erforderlich ist

Regelbetreuung Arbeitssicherheit – Fachkraft für Arbeitssicherheit bei Sicherheitsbegehung im Industriebetrieb

Die betriebsspezifische Betreuung ergänzt die Grundbetreuung immer dann, wenn besondere Anlässe oder erhöhte Gefährdungen vorliegen, z. B.:

  • Neubau- oder Umbaumaßnahmen

  • Einführung neuer Maschinen oder Arbeitsverfahren

  • erhöhte Unfallzahlen oder schwere Arbeitsunfälle

  • Gefahrstoff- oder Lärmthemen

  • psychische Belastungen

  • Mutterschutz- oder Jugendarbeitsschutzfälle

  • behördliche Auflagen

  • neue Arbeitszeit- oder Organisationsmodelle

Wichtig:

 

  • ❌ nicht pauschal planbar

  • ❌ ersetzt niemals die Grundbetreuung

  • ✔️ immer zusätzlich und bedarfsgesteuert

Dokumentationspflichten in der Regelbetreuung

Eine vollständige Dokumentation ist wesentlicher Bestandteil der Regelbetreuung. Dazu gehören u. a.:

  • Bestellurkunden für Sifa und Betriebsarzt

  • Ermittlung der Gefährdungsgruppe

  • Berechnung der Einsatzzeiten

  • Tätigkeits- und Jahresberichte

  • ASA-Protokolle

  • Beratungs- und Begehungsnachweise

  • Fortschreibung der Gefährdungsbeurteilung

 

Fehlende oder fehlerhafte Dokumentation stellt ein Haftungs- und Bußgeldrisiko dar.

Regelbetreuung vs. alternative Betreuung (Unternehmermodell)

Regelbetreuung Alternative Betreuung
Standardmodell Sondermodell
Regelmäßige Betreuung durch Sifa & Betriebsarzt Unternehmer übernimmt Teile selbst
Feste, berechnete Einsatzzeiten Keine festen Zeiten
Für alle Betriebsgrößen möglich Nur bis max. 50 Beschäftigte
Höchste Rechtssicherheit Höhere Eigenverantwortung



Viele Unternehmen entscheiden sich bewusst für die Regelbetreuung, sobald:

 

  • Risiken steigen

  • Behörden intensiver prüfen

  • interne Ressourcen fehlen

Typische Fehler bei der Regelbetreuung

In der Praxis treten häufig folgende Fehler auf:

 

  • falsche Gefährdungsgruppe angesetzt

  • zu geringe Einsatzzeiten

  • unvollständige oder fehlende Dokumentation

  • Vermischung von Grund- und betriebsspezifischer Betreuung

  • fehlende ASA-Sitzungen trotz Pflicht

Kurz-Zusammenfassung

Die Regelbetreuung nach DGUV Vorschrift 2 ist das zentrale Modell zur rechtssicheren Organisation der betrieblichen Arbeitssicherheit. Sie kombiniert eine verbindliche Grundbetreuung mit festgelegten Einsatzzeiten und eine zusätzliche betriebsspezifische Betreuung bei besonderen Anlässen. Die Einsatzzeiten richten sich nach der Gefährdungsgruppe und der Anzahl der Beschäftigten und müssen vollständig dokumentiert werden.