Die Regelbetreuung ist das Standard-Betreuungsmodell der betrieblichen Arbeitssicherheit nach DGUV Vorschrift 2. Sie stellt sicher, dass Unternehmen kontinuierlich, systematisch und präventiv durch eine Fachkraft für Arbeitssicherheit (Sifa) und einen Betriebsarzt betreut werden. Ziel der Regelbetreuung ist die rechtskonforme Erfüllung aller Pflichten aus dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), dem Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) sowie den einschlägigen DGUV-Vorschriften und -Regeln.
Grundsätzlich gilt: Regelbetreuung ist verpflichtend, sofern ein Unternehmen nicht ausdrücklich das alternative Betreuungsmodell (Unternehmermodell) anwendet oder anwenden darf.
Praxisübersicht:
1–10/20 Beschäftigte: Regelbetreuung möglich, häufig freiwillig
Bis 50 Beschäftigte: Pflicht, wenn kein Unternehmermodell genutzt wird
Über 50 Beschäftigte: Regelbetreuung immer verpflichtend
Damit ist die Regelbetreuung für einen Großteil der Unternehmen das rechtssicherste und dauerhaft empfohlene Betreuungsmodell.
Die Regelbetreuung besteht immer aus zwei klar getrennten Bausteinen:
jährlich wiederkehrend
zeitlich fest berechnet
unabhängig von konkreten Ereignissen oder Projekten
zusätzlich zur Grundbetreuung
nicht pauschal
abhängig von Gefährdungen, Projekten oder besonderen Ereignissen
Die Grundbetreuung deckt alle regelmäßig erforderlichen Aufgaben der Arbeitssicherheit ab, u. a.:
Unterstützung bei der Gefährdungsbeurteilung
Beratung zu Arbeitsmitteln, Arbeitsverfahren und Gefahrstoffen
Unterstützung bei Unterweisungen
Teilnahme an ASA-Sitzungen
Beratung zur Organisation des Arbeitsschutzes
Zusammenarbeit mit Führungskräften
Unterstützung bei Dokumentation und Nachweisen
Die jährliche Mindestbetreuungszeit der Regelbetreuung berechnet sich nach folgender Formel:
Anzahl der Beschäftigten × Betreuungsfaktor
Der Betreuungsfaktor richtet sich nach der Gefährdungsgruppe des Unternehmens gemäß DGUV Vorschrift 2 (Zuordnung über die WZ-Klassifikation).
| Gefährdungsgruppe | Beispielbranchen | Faktor (Std./MA/Jahr) |
|---|---|---|
| Gruppe I | Büro, Verwaltung | 0,5 |
| Gruppe II | Handwerk, Logistik | 1,5 |
| Gruppe III | Bau, Industrie | 2,5 |
Die Gesamtzeit der Grundbetreuung wird wie folgt aufgeteilt:
mindestens 20 % Betriebsarzt
maximal 80 % Fachkraft für Arbeitssicherheit
Die konkrete Aufteilung ist betrieblich abstimmbar, jedoch verpflichtend zu dokumentieren.
Die betriebsspezifische Betreuung ergänzt die Grundbetreuung immer dann, wenn besondere Anlässe oder erhöhte Gefährdungen vorliegen, z. B.:
Neubau- oder Umbaumaßnahmen
Einführung neuer Maschinen oder Arbeitsverfahren
erhöhte Unfallzahlen oder schwere Arbeitsunfälle
Gefahrstoff- oder Lärmthemen
psychische Belastungen
Mutterschutz- oder Jugendarbeitsschutzfälle
behördliche Auflagen
neue Arbeitszeit- oder Organisationsmodelle
Wichtig:
❌ nicht pauschal planbar
❌ ersetzt niemals die Grundbetreuung
✔️ immer zusätzlich und bedarfsgesteuert
Eine vollständige Dokumentation ist wesentlicher Bestandteil der Regelbetreuung. Dazu gehören u. a.:
Bestellurkunden für Sifa und Betriebsarzt
Ermittlung der Gefährdungsgruppe
Tätigkeits- und Jahresberichte
ASA-Protokolle
Beratungs- und Begehungsnachweise
Fortschreibung der Gefährdungsbeurteilung
Fehlende oder fehlerhafte Dokumentation stellt ein Haftungs- und Bußgeldrisiko dar.
| Regelbetreuung | Alternative Betreuung |
|---|---|
| Standardmodell | Sondermodell |
| Regelmäßige Betreuung durch Sifa & Betriebsarzt | Unternehmer übernimmt Teile selbst |
| Feste, berechnete Einsatzzeiten | Keine festen Zeiten |
| Für alle Betriebsgrößen möglich | Nur bis max. 50 Beschäftigte |
| Höchste Rechtssicherheit | Höhere Eigenverantwortung |
Viele Unternehmen entscheiden sich bewusst für die Regelbetreuung, sobald:
Risiken steigen
Behörden intensiver prüfen
interne Ressourcen fehlen
In der Praxis treten häufig folgende Fehler auf:
falsche Gefährdungsgruppe angesetzt
zu geringe Einsatzzeiten
unvollständige oder fehlende Dokumentation
Vermischung von Grund- und betriebsspezifischer Betreuung
fehlende ASA-Sitzungen trotz Pflicht
Die Regelbetreuung nach DGUV Vorschrift 2 ist das zentrale Modell zur rechtssicheren Organisation der betrieblichen Arbeitssicherheit. Sie kombiniert eine verbindliche Grundbetreuung mit festgelegten Einsatzzeiten und eine zusätzliche betriebsspezifische Betreuung bei besonderen Anlässen. Die Einsatzzeiten richten sich nach der Gefährdungsgruppe und der Anzahl der Beschäftigten und müssen vollständig dokumentiert werden.
