Bei einer Betriebsbesichtigung gemäß §17 SGB VII werden je nach Unternehmensgegenstand verschiedene Punkte geprüft, dies betrifft im allgemeinen:
- Gefährdungsbeurteilungen
- Betriebsanweisungen
- Unterweisungen
- Unterweisungsnachweise
- Arbeitsmedizinische Betreuung
- Sicherheitstechnische Betreuung
- Prüfung von Betriebsmitteln
- Mindestquote Ersthelfer erfüllt
- Mindestquote Sicherheitsbeauftragte erfüllt
- uvm.
Fehlende oder nicht ordnungsgemäß dokumentierte Punkte erhält der Betrieb in der Regel zeitnah als Mängelliste mit einer Fristsetzung. Diese gilt es dann zeitnah mit einem Fachexperten wie einer
Fachkraft für Arbeitssicherheit umzusetzen.
Ullertec unterstützt Sie bei der Umsetzung der Mängel und der Implementierung einer Arbeitsschutzorganisation.
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