Ein Besuch der Berufsgenossenschaft (BG) oder der Arbeitsschutzbehörde kann unerwartet erfolgen. Bei einer Betriebsbesichtigung gemäß §17 SGB VII prüfen die Aufsichtsorgane zahlreiche Aspekte rund um Arbeitsschutz, Betriebssicherheit und gesetzliche Pflichten. Eine professionelle Vorbereitung minimiert Risiken, vermeidet Mängel und sorgt für Rechtssicherheit.
Die Kontrollen unterscheiden sich je nach Branche, doch zentral sind immer:
Gefährdungsbeurteilungen – Vollständigkeit und Aktualität
Betriebsanweisungen – korrekt erstellt und verfügbar
Unterweisungen der Mitarbeitenden – Nachweise vorhanden
Arbeitsmedizinische Betreuung – nach DGUV Vorschrift 2
Sicherheitstechnische Betreuung – Umfang, Qualität, Dokumentation
Regelmäßige Prüfungen von Betriebsmitteln – Leitern, Krane, Flurförderzeuge, Maschinen
Ersthelfernachweise – Anzahl und Qualifikation
Sicherheitsbeauftragte – Benennung und Schulung
Fehlende Dokumentation oder nicht durchgeführte Maßnahmen führen häufig zu Mängelprotokollen, Auflagen oder Bußgeldern.
Die Ullertec GmbH begleitet Unternehmen aus Bochum, Essen und dem Ruhrgebiet professionell bei der Vorbereitung auf BG-Besuche:
Erstellung und Prüfung von Gefährdungsbeurteilungen
Erstellung von Betriebsanweisungen und Unterlagen
Durchführung von Unterweisungen und Schulungen
Regelmäßige Kontrolle und Dokumentation von Arbeitsmitteln, Maschinen und Anlagen
Beratung zur rechtssicheren sicherheitstechnischen Betreuung
Mit fachkundiger Unterstützung vermeiden Sie Mängel, sparen Zeit und erfüllen gesetzliche Vorgaben zuverlässig.
Muss mein Unternehmen jeden Besuch der BG vorbereiten?
Ja, auch wenn der Besuch unangekündigt ist, sollten Gefährdungsbeurteilungen, Unterweisungen und Prüfprotokolle jederzeit verfügbar und aktuell sein.
Wer kann mich bei der Vorbereitung unterstützen?
Externe Fachkräfte für Arbeitssicherheit wie die Ullertec GmbH oder interne Sicherheitsbeauftragte können Audit-Unterlagen prüfen, Schulungen durchführen und Gefährdungsbeurteilungen
erstellen.
Welche Unterlagen werden bei einem BG-Besuch gefordert?
Gefährdungsbeurteilungen
Betriebsanweisungen
Unterweisungsnachweise
Prüfprotokolle von Maschinen und Betriebsmitteln
Nachweise über Ersthelfer und Sicherheitsbeauftragte
Was passiert, wenn Mängel festgestellt werden?
Die BG erstellt ein Mängelprotokoll mit Fristen zur Nachbesserung. Erfahrungsgemäß ist man durchaus Lösungsorientiert unterwegs.
Unterstützt Ullertec auch bei der praktischen Umsetzung?
Ja, wir begleiten Sie bei Nachrüstungen, Schulungen, Prüfungen und Dokumentationen – praxisnah und rechtssicher in Bochum, Essen und dem Ruhrgebiet.
Kann Ullertec kurzfristig für ein Audit unterstützen?
Ja, wir bieten flexible Vor-Ort-Termine an, auch für dringende Betriebsbegehungen.
Ist die Unterstützung von Ullertec rechtsverbindlich?
Unsere Beratung ersetzt keine behördliche Entscheidung, sorgt aber dafür, dass Ihr Unternehmen gesetzeskonform vorbereitet ist und Risiken minimiert werden.
Wie oft wird mein Unternehmen geprüft?
Die Prüfungen erfolgen im Zufallsprinzip, wobei ein Ziel von etwa 5 % aller Betriebe pro Jahr anstrebt wird. Statistisch gesehen wird ein Unternehmen somit im Durchschnitt etwa alle 20 Jahre
kontrolliert.
