Flucht- und Rettungspläne sind zentrale Sicherheitsunterlagen im betrieblichen Brandschutz. Sie sichern Flucht- und Rettungswege und sind bei Betriebsbesichtigungen, Brandschauen oder behördlichen Prüfungen vorgeschrieben.
Die Ullertec GmbH erstellt Ihre normgerechten, prüffähigen Flucht- und Rettungspläne nach DIN ISO 23601 praxisnah, realitätsnah und abgestimmt auf Ihre Betriebsabläufe in Bochum, Essen und im Ruhrgebiet.
Flucht- und Rettungspläne werden besonders dann benötigt, wenn:
Arbeitsstätten größer oder unübersichtlich sind
erhöhte Brand- oder Gefährdungspotenziale bestehen
bauliche Änderungen oder Umnutzungen erfolgt sind
Laut ArbStättV (§ 4 Abs. 4, § 6 Abs. 3) und DIN ISO 23601 müssen Flucht- und Rettungspläne dort bereitgestellt werden, wo es aufgrund der Nutzung oder Gefährdung erforderlich ist.
Fehlende oder falsch dargestellte Fluchtwege
Nicht aktualisierte Grundrisse nach Umbauten
Unvollständige Kennzeichnung von Sammelstellen, Feuerlöschern oder Erste-Hilfe-Einrichtungen
Fehlende Übereinstimmung mit der tatsächlichen Nutzung
Keine Integration in Unterweisungen und Sicherheitsorganisation
Mit einer fachkundigen Erstellung durch Ullertec GmbH werden diese Mängel zuverlässig vermieden.
Erstellung normgerechter Flucht- und Rettungspläne nach DIN ISO 23601 & ArbStättV
Vor-Ort-Analyse der baulichen und organisatorischen Gegebenheiten
Maßgeschneiderte Sicherheitsgrafiken für Industrie, Büro, Logistik und öffentliche Einrichtungen
Regelmäßige Aktualisierung & Pflege bei Umbauten oder geänderten Anforderungen
Prüffähige Unterlagen für Behörden, Versicherer und Audits
Integration in Unterweisungen und Sicherheitsorganisation
Fachkundige Erstellung durch erfahrene Brandschutz- und Arbeitsschutzexperten
Normkonforme, prüffähige Flucht- und Rettungspläne
Praxisnah und realitätsgerecht – nicht nur „Papierlösung“
Schnelle Reaktionszeiten dank Standortnähe in Bochum & Essen
Geeignet für Industrie, Verwaltung, Logistik, Schulen und öffentliche Einrichtungen
Müssen alle Gebäude Flucht- und Rettungspläne haben?
Nein, die Pflicht richtet sich nach Größe, Nutzung und Gefährdung der Arbeitsstätte (ArbStättV § 4, § 6, DIN ISO 23601).
Wie oft müssen Fluchtpläne aktualisiert werden?
Bei baulichen Änderungen oder geänderter Nutzung.
Wer darf Flucht- und Rettungspläne erstellen?
Fachkundiges Personal mit Erfahrung im Brandschutz und Arbeitsschutz, das Pläne prüffähig nach DIN ISO 23601 erstellen kann.
Sind Fluchtpläne für Audits und Versicherungen relevant?
Ja, korrekt erstellte und gepflegte Pläne sind prüffähig und können Haftungsrisiken reduzieren.
Bietet Ullertec auch Updates bei Umbauten an?
Ja, wir übernehmen regelmäßige Aktualisierung & Pflege, um rechtssichere Unterlagen zu gewährleisten.
Die Pläne werden digital gespeichert und können jederzeit aktualisiert werden.
Unterstützt Ullertec auch bei der Verteilung von Schildern und Feuerlöschern?
Ja, Ullertec unterstützt Sie gerne im Anschluss bei der Verteilung von Sicherheits- und Fluchtwegschildern sowie Feuerlöschern gemäß den erstellten Flucht- und Rettungsplänen. So stellen Sie
sicher, dass alle Kennzeichnungen normgerecht, sichtbar und korrekt platziert sind.
