
In vielen Betrieben im Ruhrgebiet – ob Produktion in Bochum, Logistik in Dortmund oder Werkstattbetrieb in Essen – wird Lärm erst dann zum Thema, wenn die Berufsgenossenschaft konkrete Nachweise
fordert oder Beschäftigte über Belastungen klagen.
Ohne fachgerechte Lärmmessung lassen sich Auslösewerte und Schutzpflichten jedoch nicht rechtssicher beurteilen. Die Ullertec GmbH mit Standort in Bochum führt professionelle Lärmmessungen am
Arbeitsplatz durch und unterstützt Unternehmen im gesamten Ruhrgebiet bei der nachvollziehbaren Umsetzung ihrer Pflichten aus der Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung.
Eine Lärmmessung ist erforderlich, sobald Hinweise auf relevante Belastungen bestehen oder eine Bewertung im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung notwendig wird. Typische Auslöser in Industrie- und Logistikbetrieben im Ruhrgebiet sind:
Forderungen der Berufsgenossenschaft oder Aufsichtsbehörde
Feststellungen bei Betriebsbesichtigungen
arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen
Beschwerden von Beschäftigten
Änderungen an Maschinen oder Produktionsprozessen
Aktualisierung der Gefährdungsbeurteilung Lärm
Gemäß LärmVibrationsArbSchV gelten Auslösewerte:
ab 80 dB(A) → Gehörschutz anbieten, Unterweisung, Vorsorge
ab 85 dB(A) → Tragepflicht, Kennzeichnung, technische Maßnahmen
Ohne Messung sind diese Verpflichtungen nicht belastbar belegbar.
Ullertec misst mit Schallpegelmessgerät Klasse 1 inkl. Kalibrierung, bewertet die Tages-Lärmexposition (LEX,8h) und erstellt eine prüffähige Dokumentation.
Die Lärmmessung erfolgt praxisnah direkt im Betrieb – in Produktion, Werkstatt, Lager oder Büro.
Leistungsumfang:
Schallpegelmessung Klasse 1
Bewertung der Tages-Lärmexposition (LEX,8h)
Erstellung eines Lärmkatasters
Integration in die Gefährdungsbeurteilung
Messprotokoll mit Handlungsempfehlungen
Fachkunde gemäß DGUV Grundsatz 309-010
Auch in Büro- und Verwaltungsbereichen kann Lärm relevant sein. Gemäß ASR A3.7 gelten Richtwerte:
≤ 55 dB(A) bei hoher Konzentration
≤ 70 dB(A) bei normaler Büroarbeit
Für Unternehmen in Bochum und dem gesamten Ruhrgebiet bedeutet eine fachkundige Lärmmessung:
Rechtssicherheit gegenüber BG und Behörden
klare Entscheidungsgrundlage für technische oder organisatorische Maßnahmen
Vermeidung von Nachforderungen
nachvollziehbare Dokumentation für Audits
Lärmmessungen sind keine Formalität, sondern Grundlage für wirksamen Arbeitsschutz.
Fachkundige Lärmmessung nach DGUV 309-010
Rechtssichere Nachweise für BG, Behörden und Audits
Klare Bewertung statt pauschaler Annahmen
Praxisorientierte Empfehlungen zur Maßnahmenumsetzung
Betreuung durch industrieerfahrene Fachkraft für Arbeitssicherheit
Standort Bochum – tätig in NRW und bundesweit
