Lärmmessung am Arbeitsplatz in Bochum & Ruhrgebiet

Rechtssichere Bewertung nach LärmVibrationsArbSchV

Bewertung der Lärmbelastung in einem Industriebetrieb im Ruhrgebiet
Lärmpegelmessung

In vielen Betrieben im Ruhrgebiet – ob Produktion in Bochum, Logistik in Dortmund oder Werkstattbetrieb in Essen – wird Lärm erst dann zum Thema, wenn die Berufsgenossenschaft konkrete Nachweise fordert oder Beschäftigte über Belastungen klagen.

Ohne fachgerechte Lärmmessung lassen sich Auslösewerte und Schutzpflichten jedoch nicht rechtssicher beurteilen. Die Ullertec GmbH mit Standort in Bochum führt professionelle Lärmmessungen am Arbeitsplatz durch und unterstützt Unternehmen im gesamten Ruhrgebiet bei der nachvollziehbaren Umsetzung ihrer Pflichten aus der Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung.

Wann ist eine Lärmmessung erforderlich?

Eine Lärmmessung ist erforderlich, sobald Hinweise auf relevante Belastungen bestehen oder eine Bewertung im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung notwendig wird. Typische Auslöser in Industrie- und Logistikbetrieben im Ruhrgebiet sind:

  • Forderungen der Berufsgenossenschaft oder Aufsichtsbehörde

  • Feststellungen bei Betriebsbesichtigungen

  • arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen

  • Beschwerden von Beschäftigten

  • Änderungen an Maschinen oder Produktionsprozessen

  • Aktualisierung der Gefährdungsbeurteilung Lärm

Gemäß LärmVibrationsArbSchV gelten Auslösewerte:

  • ab 80 dB(A) → Gehörschutz anbieten, Unterweisung, Vorsorge

  • ab 85 dB(A) → Tragepflicht, Kennzeichnung, technische Maßnahmen

Ohne Messung sind diese Verpflichtungen nicht belastbar belegbar.

 

Ullertec misst mit Schallpegelmessgerät Klasse 1 inkl. Kalibrierung, bewertet die Tages-Lärmexposition (LEX,8h) und erstellt eine prüffähige Dokumentation.

Leistungen & Mehrwert für Unternehmen im Ruhrgebiet

Die Lärmmessung erfolgt praxisnah direkt im Betrieb – in Produktion, Werkstatt, Lager oder Büro.

Leistungsumfang:

  • Schallpegelmessung Klasse 1

  • Bewertung der Tages-Lärmexposition (LEX,8h)

  • Erstellung eines Lärmkatasters

  • Integration in die Gefährdungsbeurteilung

  • Messprotokoll mit Handlungsempfehlungen

  • Fachkunde gemäß DGUV Grundsatz 309-010

Auch in Büro- und Verwaltungsbereichen kann Lärm relevant sein. Gemäß ASR A3.7 gelten Richtwerte:

  • ≤ 55 dB(A) bei hoher Konzentration

  • ≤ 70 dB(A) bei normaler Büroarbeit

Für Unternehmen in Bochum und dem gesamten Ruhrgebiet bedeutet eine fachkundige Lärmmessung:

  • Rechtssicherheit gegenüber BG und Behörden

  • klare Entscheidungsgrundlage für technische oder organisatorische Maßnahmen

  • Vermeidung von Nachforderungen

  • nachvollziehbare Dokumentation für Audits

 

Lärmmessungen sind keine Formalität, sondern Grundlage für wirksamen Arbeitsschutz.

Ihre Vorteile mit Ullertec

Lärmmessung mit Schallpegelmessgerät Klasse 1 in Bochum
  • Fachkundige Lärmmessung nach DGUV 309-010

  • Rechtssichere Nachweise für BG, Behörden und Audits

  • Klare Bewertung statt pauschaler Annahmen

  • Praxisorientierte Empfehlungen zur Maßnahmenumsetzung

  • Betreuung durch industrieerfahrene Fachkraft für Arbeitssicherheit

  • Standort Bochum – tätig in NRW und bundesweit

  • Klasse 1 Messgeräte