Viele Unternehmen beschäftigen sich erst dann intensiver mit dem Thema Brandschutz, wenn konkrete Anforderungen gestellt werden – etwa im Rahmen einer Brandschau, durch behördliche Auflagen,
aufgrund von Versicherungsforderungen oder im Zuge eines Bau- oder Nutzungsänderungsverfahrens. Im gesamten Ruhrgebiet unterstützt die Ullertec GmbH Betriebe dabei, diese Anforderungen
strukturiert umzusetzen und eine tragfähige Brandschutzorganisation aufzubauen.
Dabei spielt auch die wirtschaftliche Planung eine Rolle: Für verschiedene Leistungen stellt Ullertec transparente Kostenübersichten und Kalkulationsgrundlagen öffentlich zur Verfügung, sodass Unternehmen bereits im Vorfeld einschätzen können, mit welchem Betreuungsumfang zu rechnen
ist. Häufig wird in diesem Zusammenhang festgestellt, dass kein Brandschutzbeauftragter bestellt ist oder die bestehende Organisation nicht den aktuellen Anforderungen entspricht.
Ein Brandschutzbeauftragter ist nicht pauschal gesetzlich vorgeschrieben, wird in der Praxis jedoch regelmäßig verlangt oder dringend empfohlen, insbesondere wenn:
dies durch Behörden oder im Rahmen einer Brandschau gefordert wird
Versicherungen den Versicherungsabschluss oder -fortbestand davon abhängig machen
besondere Brandgefährdungen bestehen (z. B. Industrie, Lager, Werkstätten)
größere Betriebe, Sonderbauten oder komplexe Nutzungen vorliegen
Auflagen aus Baugenehmigungen oder Brandschutzkonzepten umzusetzen sind
In diesen Fällen gehört regelmäßig auch eine aktuelle Brandschutzordnung zum erwarteten organisatorischen Brandschutzniveau.
In der Praxis zeigt sich häufig, dass:
kein Brandschutzbeauftragter benannt ist
Aufgaben und Verantwortlichkeiten unklar geregelt sind
keine oder nur veraltete Brandschutzordnung vorliegt
Mängel aus Brandschauen nicht systematisch abgearbeitet werden
definierte Maßnahmen nicht nachverfolgt oder dokumentiert werden
Nach Erfahrung von Sandro Ullering, Geschäftsführer der Ullertec GmbH und geprüfter Brandschutzbeauftragter, scheitert betrieblicher Brandschutz selten am fehlenden Willen, sondern an fehlender Struktur, unklaren Zuständigkeiten und mangelnder Umsetzung im Alltag.
Der von Ullertec gestellte externe Brandschutzbeauftragte übernimmt unter anderem:
Beratung im vorbeugenden, organisatorischen und abwehrenden Brandschutz
Durchführung interner Brandschutzbegehungen inkl. Dokumentation
Unterstützung bei der Erstellung, Fortschreibung und Umsetzung der Brandschutzordnung
Prüfung und Aktualisierung von Flucht- und Rettungsplänen, Feuerwehr- und Alarmplänen
Unterstützung bei der Abarbeitung von Mängeln aus Brandschauen
Mitwirkung bei Unterweisungen und Sensibilisierung der Beschäftigten
Nachweisführung gegenüber Behörden, Versicherern und Auftraggebern
Die Brandschutzordnung dient dabei als zentrales organisatorisches Dokument, um Maßnahmen verbindlich festzulegen und im Betrieb umzusetzen.
Ein externer Brandschutzbeauftragter bietet insbesondere für kleine und mittelständische Unternehmen klare Vorteile:
keine dauerhafte Bindung interner Ressourcen
sofort verfügbare fachliche Kompetenz
neutrale Bewertung und Priorisierung von Maßnahmen
klare Struktur bei Dokumentation, Zuständigkeiten und Brandschutzordnung
rechtssichere Unterstützung bei Prüfungen und Kontrollen
Brandschutz ist kein Thema für den Ernstfall, sondern eine laufende Organisationspflicht. Eine klare Struktur aus Brandschutzbeauftragtem, Brandschutzkonzept und Brandschutzordnung sorgt dafür, dass Anforderungen nicht nur erfüllt, sondern dauerhaft beherrscht werden.
Externer Brandschutzbeauftragter von Ullertec – fachkundige Unterstützung, wenn sie benötigt wird.
Brandschutz ist kein Thema für den Ernstfall, sondern eine laufende Organisationspflicht. Wer frühzeitig eine tragfähige Struktur aufbaut, reduziert Risiken, Auflagen und Unsicherheiten deutlich.
Externer Brandschutzbeauftragter von Ullertec – fachkundige Unterstützung, wenn sie benötigt wird.
Kontaktieren Sie uns für eine unverbindliche Ersteinschätzung Ihrer Situation.
