Effiziente Arbeitssicherheit durch Outsourcing

Externe Regelbetreuung nach DGUV Vorschrift 2

Viele Unternehmen organisieren ihre Arbeitssicherheit zunächst intern.

Oft übernimmt:

  • ein technischer Leiter
  • ein Meister
  • eine Führungskraft
  • oder ein langjähriger Mitarbeiter

zusätzlich die Aufgaben im Arbeitsschutz.

Das funktioniert – zumindest eine Zeit lang.

Doch mit zunehmender Betriebsgröße, neuen Projekten oder wachsender Dokumentationspflicht zeigt sich häufig:

Interne Lösungen stoßen strukturell an Grenzen.

Typische Situation in gewachsenen Unternehmen

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In Gesprächen mit Unternehmen zeigt sich häufig folgendes Bild:

  • Die Fachkraft wurde formal bestellt, aber die Einsatzzeiten nach DGUV Vorschrift 2 wurden nie sauber berechnet.
  • Die Grundbetreuung erfolgt „bei Gelegenheit“.
  • Die betriebsspezifische Betreuung ist nicht klar dokumentiert.
  • ASA-Sitzungen finden unregelmäßig statt.
  • Gefährdungsbeurteilungen wurden lange nicht aktualisiert.
  • Umbauten oder neue Maschinen wurden arbeitsschutzrechtlich nicht systematisch bewertet.

Das Problem ist selten fehlender Wille –

sondern fehlende Zeit und fehlende strukturelle Kapazität.

 

Rechtlicher Rahmen: Was tatsächlich vorgeschrieben ist

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Gemäß:

  • § 5 Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG)

  • § 3 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)

  • DGUV Vorschrift 2

muss jedes Unternehmen mit Beschäftigten eine Fachkraft für Arbeitssicherheit bestellen. Eine Ausnahme stellen die jeweiligen Unternehmermodelle dar.

Die DGUV Vorschrift 2 schreibt verbindlich vor:

1️⃣ Grundbetreuung

Verpflichtende Einsatzzeiten abhängig von Mitarbeiterzahl und Gefährdungsgruppe.

2️⃣ Betriebsspezifische Betreuung

Zusätzliche Betreuung bei besonderen Gefährdungen oder Projekten.

Beide Bausteine müssen:

  • nachvollziehbar berechnet

  • dokumentiert

  • regelmäßig überprüft

werden.

 

Gerade die betriebsspezifische Betreuung wird intern häufig unterschätzt oder gar nicht systematisch bewertet.

Wann interne Betreuung an ihre Grenzen stößt

Interne Lösungen geraten typischerweise ins Wanken, wenn:

  • das Unternehmen wächst

  • mehrere Standorte bestehen

  • Um- oder Neubauten stattfinden

  • neue Maschinen eingeführt werden

  • die Dokumentationsanforderungen steigen

  • die Berufsgenossenschaft verstärkt prüft

  • interne Experten das Unternehmen verlassen oder ausscheiden

 

In solchen Situationen wird Arbeitssicherheit von einer „Zusatzaufgabe“ zu einer eigenständigen Organisationsaufgabe.

Der strukturierte Wechsel zur externen Regelbetreuung

Der Wechsel zur externen sicherheitstechnischen Betreuung bedeutet nicht:

  • Kontrollverlust

  • Entzug interner Kompetenz

  • oder übermäßige Bürokratie

Sondern:

  • klare Stundenberechnung nach DGUV V2

  • transparente Dokumentation

  • regelmäßige Begehungen

  • strukturierte Maßnahmenverfolgung

  • professionelle Vorbereitung auf BG- und Behördenprüfungen

 

Interne Verantwortliche bleiben eingebunden –
die organisatorische Last wird jedoch reduziert.

Externe Regelbetreuung durch Ullertec

Ullertec übernimmt die sicherheitstechnische Betreuung als externe Fachkraft für Arbeitssicherheit gemäß DGUV Vorschrift 2.

Der Ablauf ist klar strukturiert:

  1. Analyse der bestehenden Betreuung

  2. Berechnung der gesetzlich erforderlichen Einsatzzeiten

  3. Bewertung der bisherigen Grund- und betriebsspezifischen Betreuung

  4. Definition klarer Zuständigkeiten

  5. Dokumentierte, planbare Regelbetreuung

 

Ziel ist nicht, bestehende Strukturen zu ersetzen –
sondern sie rechtssicher zu stabilisieren.

Warum der Wechsel häufig wirtschaftlich sinnvoll ist

Eine interne Fachkraft verursacht:

  • Schulungs- und Fortbildungskosten

  • zeitliche Bindung

  • Dokumentationsaufwand

  • Vertretungsprobleme

Eine externe Regelbetreuung bietet:

  • kalkulierbare Kosten

  • aktuelle Rechtskenntnisse

  • unabhängige Bewertung

  • vollständige Dokumentation

  • klare Nachweisführung im Haftungsfall

 

Gerade für Geschäftsführende schafft das Planungssicherheit.

Haftung bleibt – Organisation wird professioneller

Die Verantwortung nach § 3 ArbSchG bleibt beim Unternehmer.

Eine strukturierte externe Betreuung reduziert jedoch das Risiko eines Organisationsmangels im Schadensfall erheblich.

 

Entscheidend ist nicht, ob Arbeitsschutz „irgendwie gemacht wird“,
sondern ob er systematisch organisiert und dokumentiert ist.

Für welche Unternehmen ist der Wechsel besonders sinnvoll?

  • Mittelständische Betriebe mit 15–250 Beschäftigten

  • Produktions- und Handwerksbetriebe

  • Unternehmen mit gewachsenen Strukturen

  • Firmen im Wachstum

  • Betriebe mit mehreren Standorten

 

  • Unternehmen, bei denen Arbeitsschutz bisher „nebenbei“ lief

Fazit

Interne Arbeitssicherheit ist möglich.
Doch sie ist organisatorisch anspruchsvoll.

Sobald Dokumentation, Einsatzzeiten oder betriebsspezifische Betreuung nicht mehr klar nachvollziehbar sind, entsteht Handlungsbedarf.

Eine externe Regelbetreuung nach DGUV Vorschrift 2 schafft:

 

  • Struktur

  • Rechtssicherheit

  • Transparenz

  • Entlastung der Führungsebene

FAQ

Bis wann sollte die sicherheitstechnische Betreuung extern vergeben werden?

Diese Entscheidung ist unternehmensspezifisch.

Maßgeblich sind:

  • Gefährdungsgruppe nach DGUV Vorschrift 2

  • Anzahl der Beschäftigten (Vollzeitäquivalente)

  • Komplexität der betrieblichen Prozesse

  • Anzahl der Standorte

  • interne Fachkompetenz und zeitliche Ressourcen

In der Praxis zeigt sich:

Eine interne Fachkraft für Arbeitssicherheit lässt sich betriebswirtschaftlich in vielen Betrieben bis etwa 250–300 Beschäftigte nur schwer darstellen.

Gründe:

  • verpflichtende Fortbildungen

  • Freistellungszeiten

  • Vertretungsregelungen

  • zusätzliche Dokumentationspflichten

  • fehlende Auslastung bei kleineren Strukturen

Gerade bei kleinen und mittelständischen Unternehmen ist eine externe Regelbetreuung häufig wirtschaftlicher und organisatorisch effizienter.


Was kostet eine externe sicherheitstechnische Betreuung?

Die Kosten hängen ab von:

  • Gefährdungsgruppe des Unternehmens

  • Anzahl der Beschäftigten (Vollzeitäquivalente)

  • erforderlicher Grundbetreuung

  • Umfang der betriebsspezifischen Betreuung

  • Anzahl der Standorte

Zur Berechnung werden Vollzeitäquivalente (VZÄ) herangezogen:

  • Vollzeitbeschäftigte = Faktor 1,0

  • Teilzeitbeschäftigte = Faktor 0,75

  • Geringfügig Beschäftigte = Faktor 0,5

Zusätzlich ist der WZ-Schlüssel (Wirtschaftszweig) oder die Einstufung in eine Gefährdungsgruppe hilfreich, um die Einsatzzeiten korrekt zu berechnen.

Eine konkrete Kosteneinschätzung erfolgt nach Analyse dieser Daten.


Ist eine interne Fachkraft günstiger als eine externe Betreuung?

Nicht zwingend.

Eine interne Lösung verursacht:

  • Personalkosten

  • Fortbildungskosten

  • Freistellungszeiten

  • Urlaubs- und Krankheitsvertretung

  • Verwaltungsaufwand

Hinzu kommt, dass bei geringerer Auslastung die Funktion betriebswirtschaftlich ineffizient wird.

Eine externe Regelbetreuung bietet:

  • planbare Kosten

  • volle fachliche Qualifikation

  • keine internen Schulungs- oder Vertretungspflichten

  • klare Stunden- und Maßnahmenkontrolle


Kann die Betreuung später wieder intern organisiert werden?

Ja.

Die sicherheitstechnische Betreuung kann jederzeit organisatorisch neu geregelt werden. Voraussetzung ist jedoch:

  • formelle Bestellung

  • korrekte Stundenberechnung

  • strukturierte Dokumentation

Ein Wechsel sollte sauber dokumentiert werden, um Nachweislücken zu vermeiden.


Welche Daten werden für eine erste Einschätzung benötigt?

Für eine belastbare Einschätzung sind hilfreich:

  • Anzahl der Beschäftigten (umgerechnet in Vollzeitäquivalente)

  • WZ-Schlüssel oder Gefährdungsgruppe

  • Anzahl der Standorte

  • kurze Beschreibung der Tätigkeiten

  • bisherige Betreuungsform (intern oder extern)

Auf dieser Basis lässt sich der gesetzliche Betreuungsumfang ermitteln.