Viele Unternehmen organisieren ihre Arbeitssicherheit zunächst intern.
Oft übernimmt:
zusätzlich die Aufgaben im Arbeitsschutz.
Das funktioniert – zumindest eine Zeit lang.
Doch mit zunehmender Betriebsgröße, neuen Projekten oder wachsender Dokumentationspflicht zeigt sich häufig:
Interne Lösungen stoßen strukturell an Grenzen.
In Gesprächen mit Unternehmen zeigt sich häufig folgendes Bild:
Das Problem ist selten fehlender Wille –
sondern fehlende Zeit und fehlende strukturelle Kapazität.
Gemäß:
§ 5 Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG)
§ 3 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
DGUV Vorschrift 2
muss jedes Unternehmen mit Beschäftigten eine Fachkraft für Arbeitssicherheit bestellen. Eine Ausnahme stellen die jeweiligen Unternehmermodelle dar.
Die DGUV Vorschrift 2 schreibt verbindlich vor:
Verpflichtende Einsatzzeiten abhängig von Mitarbeiterzahl und Gefährdungsgruppe.
Zusätzliche Betreuung bei besonderen Gefährdungen oder Projekten.
Beide Bausteine müssen:
nachvollziehbar berechnet
dokumentiert
regelmäßig überprüft
werden.
Gerade die betriebsspezifische Betreuung wird intern häufig unterschätzt oder gar nicht systematisch bewertet.
Interne Lösungen geraten typischerweise ins Wanken, wenn:
das Unternehmen wächst
mehrere Standorte bestehen
Um- oder Neubauten stattfinden
neue Maschinen eingeführt werden
die Dokumentationsanforderungen steigen
die Berufsgenossenschaft verstärkt prüft
In solchen Situationen wird Arbeitssicherheit von einer „Zusatzaufgabe“ zu einer eigenständigen Organisationsaufgabe.
Der Wechsel zur externen sicherheitstechnischen Betreuung bedeutet nicht:
Kontrollverlust
Entzug interner Kompetenz
oder übermäßige Bürokratie
Sondern:
klare Stundenberechnung nach DGUV V2
transparente Dokumentation
regelmäßige Begehungen
strukturierte Maßnahmenverfolgung
professionelle Vorbereitung auf BG- und Behördenprüfungen
Interne Verantwortliche bleiben eingebunden –
die organisatorische Last wird jedoch reduziert.
Ullertec übernimmt die sicherheitstechnische Betreuung als externe Fachkraft für Arbeitssicherheit gemäß DGUV Vorschrift 2.
Der Ablauf ist klar strukturiert:
Analyse der bestehenden Betreuung
Berechnung der gesetzlich erforderlichen Einsatzzeiten
Bewertung der bisherigen Grund- und betriebsspezifischen Betreuung
Definition klarer Zuständigkeiten
Dokumentierte, planbare Regelbetreuung
Ziel ist nicht, bestehende Strukturen zu ersetzen –
sondern sie rechtssicher zu stabilisieren.
Eine interne Fachkraft verursacht:
Schulungs- und Fortbildungskosten
zeitliche Bindung
Dokumentationsaufwand
Vertretungsprobleme
Eine externe Regelbetreuung bietet:
kalkulierbare Kosten
aktuelle Rechtskenntnisse
unabhängige Bewertung
vollständige Dokumentation
klare Nachweisführung im Haftungsfall
Gerade für Geschäftsführende schafft das Planungssicherheit.
Die Verantwortung nach § 3 ArbSchG bleibt beim Unternehmer.
Eine strukturierte externe Betreuung reduziert jedoch das Risiko eines Organisationsmangels im Schadensfall erheblich.
Entscheidend ist nicht, ob Arbeitsschutz „irgendwie gemacht wird“,
sondern ob er systematisch organisiert und dokumentiert ist.
Mittelständische Betriebe mit 15–250 Beschäftigten
Produktions- und Handwerksbetriebe
Unternehmen mit gewachsenen Strukturen
Firmen im Wachstum
Betriebe mit mehreren Standorten
Unternehmen, bei denen Arbeitsschutz bisher „nebenbei“ lief
Interne Arbeitssicherheit ist möglich.
Doch sie ist organisatorisch anspruchsvoll.
Sobald Dokumentation, Einsatzzeiten oder betriebsspezifische Betreuung nicht mehr klar nachvollziehbar sind, entsteht Handlungsbedarf.
Eine externe Regelbetreuung nach DGUV Vorschrift 2 schafft:
Struktur
Rechtssicherheit
Transparenz
Entlastung der Führungsebene
Diese Entscheidung ist unternehmensspezifisch.
Maßgeblich sind:
Gefährdungsgruppe nach DGUV Vorschrift 2
Anzahl der Beschäftigten (Vollzeitäquivalente)
Komplexität der betrieblichen Prozesse
Anzahl der Standorte
interne Fachkompetenz und zeitliche Ressourcen
In der Praxis zeigt sich:
Eine interne Fachkraft für Arbeitssicherheit lässt sich betriebswirtschaftlich in vielen Betrieben bis etwa 250–300 Beschäftigte nur schwer darstellen.
Gründe:
verpflichtende Fortbildungen
Freistellungszeiten
Vertretungsregelungen
zusätzliche Dokumentationspflichten
fehlende Auslastung bei kleineren Strukturen
Gerade bei kleinen und mittelständischen Unternehmen ist eine externe Regelbetreuung häufig wirtschaftlicher und organisatorisch effizienter.
Die Kosten hängen ab von:
Gefährdungsgruppe des Unternehmens
Anzahl der Beschäftigten (Vollzeitäquivalente)
erforderlicher Grundbetreuung
Umfang der betriebsspezifischen Betreuung
Anzahl der Standorte
Zur Berechnung werden Vollzeitäquivalente (VZÄ) herangezogen:
Vollzeitbeschäftigte = Faktor 1,0
Teilzeitbeschäftigte = Faktor 0,75
Geringfügig Beschäftigte = Faktor 0,5
Zusätzlich ist der WZ-Schlüssel (Wirtschaftszweig) oder die Einstufung in eine Gefährdungsgruppe hilfreich, um die Einsatzzeiten korrekt zu berechnen.
Eine konkrete Kosteneinschätzung erfolgt nach Analyse dieser Daten.
Nicht zwingend.
Eine interne Lösung verursacht:
Personalkosten
Fortbildungskosten
Freistellungszeiten
Urlaubs- und Krankheitsvertretung
Verwaltungsaufwand
Hinzu kommt, dass bei geringerer Auslastung die Funktion betriebswirtschaftlich ineffizient wird.
Eine externe Regelbetreuung bietet:
planbare Kosten
volle fachliche Qualifikation
keine internen Schulungs- oder Vertretungspflichten
klare Stunden- und Maßnahmenkontrolle
Ja.
Die sicherheitstechnische Betreuung kann jederzeit organisatorisch neu geregelt werden. Voraussetzung ist jedoch:
formelle Bestellung
korrekte Stundenberechnung
strukturierte Dokumentation
Ein Wechsel sollte sauber dokumentiert werden, um Nachweislücken zu vermeiden.
Für eine belastbare Einschätzung sind hilfreich:
Anzahl der Beschäftigten (umgerechnet in Vollzeitäquivalente)
WZ-Schlüssel oder Gefährdungsgruppe
Anzahl der Standorte
kurze Beschreibung der Tätigkeiten
bisherige Betreuungsform (intern oder extern)
Auf dieser Basis lässt sich der gesetzliche Betreuungsumfang ermitteln.
