Prüfung von Brandschutztüren & Rauchschutztüren in Bochum & NRW

Sicht- und Funktionskontrolle von Feuerschutzabschlüssen – rechtssicher durch Betreiberpflichten

Kontrolle einer Rauchschutztür durch Fachkraft im Gewerbebetrieb in NRW

Brandschutztüren sind vorhanden – aber funktionieren sie im Ernstfall auch zuverlässig?

Genau hier liegt eines der größten Risiken im betrieblichen Brandschutz. In der Praxis zeigt sich regelmäßig:
Türen sind eingebaut, werden täglich genutzt – schließen aber nicht korrekt, sind manipuliert oder technisch beeinträchtigt.

Das Problem: Im Brandfall versagen sie – und die Verantwortung liegt beim Betreiber.

Typische Folgen:

 

  • Beanstandungen bei Brandschauen
  • Auflagen durch Behörden
  • Haftungsrisiken im Schadensfall

Was sind Brandschutztüren und Rauchschutztüren?

Brandschutztüren und Rauchschutztüren sind sogenannte Feuerschutzabschlüsse. Sie erfüllen eine zentrale Funktion im vorbeugenden Brandschutz:

  • Brandschutztüren verhindern die Ausbreitung von Feuer (Feuerwiderstand)
  • Rauchschutztüren verhindern die Ausbreitung von Rauch (Rauchdichtigkeit)

Beide Systeme haben eine entscheidende Gemeinsamkeit:
Sie müssen im Ereignisfall selbstständig und vollständig schließen

 

Nur so bleiben Flucht- und Rettungswege geschützt.

Rechtliche Einordnung – worauf es wirklich ankommt

Für Brandschutztüren gibt es keine pauschale Prüfpflicht nach einer Norm wie der DIN 14677.

Die Pflicht zur Kontrolle ergibt sich vielmehr aus:

  • Bauordnungsrecht (z. B. Landesbauordnung NRW)
  • Betreiberverantwortung (Verkehrssicherungspflicht)
  • Arbeitsstättenverordnung

Entscheidende Kernaussage:

Nicht eine einzelne Norm schreibt die Prüfung vor – sondern die Verantwortung des Betreibers, funktionierende Brandschutzmaßnahmen sicherzustellen. Prüfung, nicht wegen technischer Komplexität.

Was wird bei Brandschutztüren geprüft?

Im Rahmen der Kontrolle wird die tatsächliche Funktionsfähigkeit bewertet:

  • Schließt die Tür selbstständig und vollständig?
  • Funktioniert der Türschließer korrekt?
  • Sind Dichtungen intakt?
  • Gibt es Beschädigungen am Türblatt oder Rahmen?
  • Wird die Tür manipuliert (z. B. durch Keile oder Magnete)?
  • Ist die Tür jederzeit freigängig und nicht blockiert?

 

Ziel:
Sicherstellen, dass die Tür im Ernstfall ihre Schutzfunktion erfüllt

Wann müssen Brandschutztüren geprüft werden?

Eine feste gesetzliche Prüffrist gibt es nicht.
Dennoch ist eine regelmäßige Kontrolle erforderlich.

Praxisbewährt:

 

  • mindestens einmal jährlich
  • zusätzlich:
    • nach Umbauten oder Nutzungsänderungen
    • bei festgestellten Mängeln

Typische Mängel aus der Praxis

Brandschutztür in Industriehalle mit Türschließer und intakter Dichtung im Einsatz

Gerade in Industrie- und Logistikbetrieben im Ruhrgebiet zeigen sich immer wieder die gleichen Probleme:

  • Türen schließen nicht vollständig
  • Türen werden verkeilt oder offengehalten
  • Türschließer sind defekt oder falsch eingestellt
  • Dichtungen sind beschädigt oder fehlen
  • Türen sind durch den Betrieb mechanisch beeinträchtigt

Diese Punkte gehören zu den häufigsten Beanstandungen bei Brandschauen.

Leistungen der Ullertec GmbH

Die Ullertec GmbH unterstützt Unternehmen in Bochum und ganz NRW bei der fachgerechten Kontrolle von Brandschutztüren und Rauchschutztüren.

Leistungsumfang:

  • Sicht- und Funktionsprüfung von Feuerschutzabschlüssen
  • Bewertung des Schließverhaltens und der technischen Komponenten
  • strukturierte und nachvollziehbare Dokumentation
  • Identifikation und Bewertung von Mängeln
  • praxisnahe Empfehlungen zur Mängelbeseitigung

 

Wichtig:
Es handelt sich bewusst nicht um eine Normprüfung, sondern um eine fachlich fundierte Bewertung im Rahmen der Betreiberpflichten.

FAQ – Brandschutztüren & Rauchschutztüren

Gibt es eine gesetzliche Prüfpflicht für Brandschutztüren?

Ja – aber nicht über eine einzelne Norm.
Die Pflicht ergibt sich aus Betreiberverantwortung, Bauordnungsrecht und Arbeitsschutz.


Wie oft sollten Brandschutztüren geprüft werden?

Eine feste Frist ist nicht definiert.
In der Praxis hat sich eine jährliche Kontrolle bewährt.


Wer darf Brandschutztüren prüfen?

Die Prüfung sollte durch eine fachkundige Person mit Erfahrung im Brandschutz erfolgen.


Was ist der Unterschied zur Feststellanlage?

Die Brandschutztür ist der bauliche Abschluss.
Feststellanlagen sind technische Systeme, die Türen offen halten – und unterliegen einer eigenen Prüfpflicht (z. B. nach DIN 14677).