Brandschutztüren sind vorhanden – aber funktionieren sie im Ernstfall auch zuverlässig?
Genau hier liegt eines der größten Risiken im betrieblichen Brandschutz. In der Praxis zeigt sich regelmäßig:
Türen sind eingebaut, werden täglich genutzt – schließen aber nicht korrekt, sind manipuliert oder technisch beeinträchtigt.
Das Problem: Im Brandfall versagen sie – und die Verantwortung liegt beim Betreiber.
Typische Folgen:
Brandschutztüren und Rauchschutztüren sind sogenannte Feuerschutzabschlüsse. Sie erfüllen eine zentrale Funktion im vorbeugenden Brandschutz:
Beide Systeme haben eine entscheidende Gemeinsamkeit:
Sie müssen im Ereignisfall selbstständig und vollständig schließen
Nur so bleiben Flucht- und Rettungswege geschützt.
Für Brandschutztüren gibt es keine pauschale Prüfpflicht nach einer Norm wie der DIN 14677.
Die Pflicht zur Kontrolle ergibt sich vielmehr aus:
- Bauordnungsrecht (z. B. Landesbauordnung NRW)
- Betreiberverantwortung (Verkehrssicherungspflicht)
- Arbeitsstättenverordnung
Entscheidende Kernaussage:
Nicht eine einzelne Norm schreibt die Prüfung vor – sondern die Verantwortung des Betreibers, funktionierende Brandschutzmaßnahmen sicherzustellen. Prüfung, nicht wegen technischer Komplexität.
Im Rahmen der Kontrolle wird die tatsächliche Funktionsfähigkeit bewertet:
Ziel:
Sicherstellen, dass die Tür im Ernstfall ihre Schutzfunktion erfüllt
Eine feste gesetzliche Prüffrist gibt es nicht.
Dennoch ist eine regelmäßige Kontrolle erforderlich.
Praxisbewährt:
Gerade in Industrie- und Logistikbetrieben im Ruhrgebiet zeigen sich immer wieder die gleichen Probleme:
Diese Punkte gehören zu den häufigsten Beanstandungen bei Brandschauen.
Die Ullertec GmbH unterstützt Unternehmen in Bochum und ganz NRW bei der fachgerechten Kontrolle von Brandschutztüren und Rauchschutztüren.
Leistungsumfang:
Wichtig:
Es handelt sich bewusst nicht um eine Normprüfung, sondern um eine fachlich fundierte Bewertung im Rahmen der Betreiberpflichten.
Ja – aber nicht über eine einzelne Norm.
Die Pflicht ergibt sich aus Betreiberverantwortung, Bauordnungsrecht und Arbeitsschutz.
Eine feste Frist ist nicht definiert.
In der Praxis hat sich eine jährliche Kontrolle bewährt.
Die Prüfung sollte durch eine fachkundige Person mit Erfahrung im Brandschutz erfolgen.
Die Brandschutztür ist der bauliche Abschluss.
Feststellanlagen sind technische Systeme, die Türen offen halten – und unterliegen einer eigenen Prüfpflicht (z. B. nach DIN 14677).
