Recklinghausen ist geprägt von einem breiten Branchenmix: Industrie- und Produktionsbetriebe, Handwerk, Logistik sowie Verwaltung und Dienstleistung liegen eng beieinander. Entlang wichtiger Verkehrsachsen wie der A43 und in gewachsenen Gewerbegebieten treffen laufender Betrieb, wechselnde Tätigkeiten und unterschiedliche Gefährdungen aufeinander. Genau hier zeigt sich, wie entscheidend eine funktionierende Arbeitsschutzorganisation ist.
Viele Verantwortliche kennen die Situation: Vorschriften sind bekannt, doch im Alltag fehlt die Zeit, alles sauber einzuordnen und konsequent umzusetzen. Unsicherheit entsteht häufig nicht aus Unwillen, sondern aus Komplexität – besonders mit Blick auf mögliche Prüfungen durch Berufsgenossenschaften oder Aufsichtsbehörden.
Die externe sicherheitstechnische Betreuung nach DGUV Vorschrift 2 unterstützt Unternehmen dabei, Pflichten realistisch zu bewerten und klar zu priorisieren. Ziel ist eine übersichtliche, nachvollziehbare Struktur, die im Betrieb gelebt werden kann.
Leistungen im Bereich Arbeitssicherheit:
Externe Fachkraft für Arbeitssicherheit nach DGUV Vorschrift 2
Erstellung und Fortschreibung von Gefährdungsbeurteilungen
Praxisgerechte Betriebsanweisungen für Tätigkeiten und Arbeitsmittel
Arbeitsplatzbezogene Unterweisungen für Mitarbeitende
Vorbereitung, Teilnahme und Dokumentation von ASA-Sitzungen
Unterstützung beim Aufbau klarer Zuständigkeiten
Projekt- und Interimslösungen bei personellen Veränderungen
Im Mittelpunkt steht immer die Frage: Was ist notwendig – und was hilft dem Betrieb konkret weiter?
Brandschutz betrifft nicht nur große Industrieanlagen. Auch in Verwaltungsgebäuden, Werkstätten oder gemischt genutzten Objekten entstehen Pflichten, die eindeutig geregelt sein müssen. Besonders in Bestandsgebäuden oder bei Nutzungsänderungen ist eine sachliche Bewertung entscheidend.
Leistungen im Brandschutz:
Bestellung eines externen Brandschutzbeauftragten
Durchführung von Brandschutzbegehungen und Gefährdungsanalysen
Erstellung und Aktualisierung von Flucht- und Rettungsplänen
Brandschutzunterweisungen mit praktischen Anteilen
Prüfung und Kontrolle von Brandschutztüren und Feststellanlagen
Ziel ist es, Risiken frühzeitig zu erkennen und Verantwortliche rechtlich abzusichern – ohne unnötigen Druck.
Regelmäßige Prüfungen sind fester Bestandteil der Betriebssicherheit und häufig Gegenstand externer Kontrollen.
Prüfleistungen in Recklinghausen:
UVV-Prüfungen von Leitern, Regalen, Flurförderzeugen und Krananlagen
Prüfung von Lastaufnahmemitteln und Anschlagmitteln
Prüfung von Brandschutztüren und Feststellanlagen
Dokumentation der Ergebnisse und Maßnahmenverfolgung
Technische Messungen liefern eine objektive Grundlage für Entscheidungen im Arbeitsschutz – besonders in lärmintensiven Arbeitsumgebungen.
Messleistungen:
Lärmmessungen mit Schallpegelmessgerät der Klasse 1
Erstellung von Lärmkatastern
Lichtmessungen zur Bewertung und Optimierung von Arbeitsplätzen
Gut unterwiesene Mitarbeitende tragen maßgeblich zu sicheren Abläufen bei.
Schulungsangebote:
Sicherheitsunterweisungen für Industrie-, Handwerks- und Logistikbetriebe
Staplerfahrerschulungen nach DGUV Grundsatz 308-001
Kranführerausbildungen nach DGUV Grundsatz 309-003
Erfahrung aus Industrie, Handwerk, Logistik und Verwaltung
Praxisnahe Umsetzung statt theoretischer Standardlösungen
Hoher persönlicher Präsenzanteil, wenn fachlich erforderlich
Regionale Nähe im Ruhrgebiet mit kurzen Reaktionszeiten
Ein fester Ansprechpartner für Arbeitssicherheit, Brandschutz, Prüfungen und Messungen
Arbeitssicherheit ist komplex – muss sich im Betrieb aber klar, strukturiert und beherrschbar anfühlen. Ein erstes Gespräch dient dazu, Pflichten realistisch einzuordnen, Risiken sachlich zu bewerten und den tatsächlichen Unterstützungsbedarf festzulegen.
Ja. Unternehmen müssen gemäß Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) und DGUV Vorschrift 2 eine Fachkraft für Arbeitssicherheit bestellen. Die Betreuung kann intern oder extern erfolgen. Maßgeblich sind Gefährdungsgruppe und Beschäftigtenzahl. Eine Alternative stellt das Unternehmermodell dar.
Zu Beginn erfolgt eine Bestandsaufnahme (Begehung) der vorhandenen Arbeitsschutzorganisation. Anschließend werden Gefährdungen bewertet, Zuständigkeiten definiert und Betreuungsintervalle festgelegt. Ziel ist eine klare Struktur, die sich in bestehende Betriebsabläufe integrieren lässt.
Ein Brandschutzbeauftragter wird notwendig, wenn erhöhte Brandgefährdungen bestehen oder behördliche bzw. versicherungsrechtliche Auflagen dies verlangen. Besonders bei größeren Hallen, Bestandsgebäuden oder Nutzungsänderungen ist eine fachliche Bewertung sinnvoll.
Typischerweise werden Gefährdungsbeurteilungen, Unterweisungsnachweise, Prüfprotokolle, Betriebsanweisungen sowie die Organisation der Arbeitssicherheit überprüft. Auch Dokumentationen zu Brandschutzmaßnahmen können Bestandteil der Kontrolle sein.
Messungen sind erforderlich, wenn Hinweise auf relevante Lärmbelastungen bestehen oder gesetzliche Auslösewerte erreicht werden könnten. Sie dienen als Grundlage für die Gefährdungsbeurteilung Lärm und schaffen belastbare Nachweise gegenüber Berufsgenossenschaft oder Behörde.
