Der Einsatz von Flurförderzeugen ist in vielen Betrieben Alltag – doch nicht jeder Mitarbeitende darf automatisch einen Stapler führen. Nach §7 DGUV Vorschrift 68 dürfen Gabelstapler nur von ausgebildeten, geeigneten und schriftlich beauftragten Personen gefahren werden. Ein normaler PKW-Führerschein reicht ausdrücklich nicht aus
308-001
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Fehlt eine ordnungsgemäße Ausbildung zum Gabelstaplerfahrer, entstehen Haftungsrisiken für den Unternehmer – insbesondere bei Unfällen oder BG-Prüfungen.
Die Ullertec GmbH führt die Staplerschein-Ausbildung ausschließlich inhouse beim Kunden durch. Dadurch starten die Teilnehmenden direkt in ihrer gewohnten Arbeitsumgebung – an den real eingesetzten Geräten und unter tatsächlichen Betriebsbedingungen.
Die Ausbildung als Staplerfahrer erfolgt bei Ullertec ausschließlich als Inhouse-Schulung in Bochum und Umgebung.
Vorteil:
Schulung an Ihren eigenen Flurförderzeugen
reale Verkehrswege und Gefährdungen
direkte betriebliche Qualifizierung (Stufe 3)
keine externen Schulungsorte
Gerade die betriebliche Qualifizierung (Stufe 3 nach DGUV 308-001) kann nur im jeweiligen Unternehmen erfolgen
Die Ausbildung zum Gabelstaplerfahrer gliedert sich gemäß DGUV 308-001 in drei Stufen
Theorie + Praxis + Abschlussprüfung
Theorie (u. a.):
Praxis (u. a.):
Die Dauer beträgt laut DGUV in der Regel 20–32 Lehreinheiten (3–5 Tage)
308-001.
Inhouse kann der Ablauf betriebsspezifisch angepasst werden.
Erforderlich bei speziellen Geräten, z. B.:
Schubmaststapler
Seitenstapler
Dreiseitenstapler
Containerhandling
Diese Zusatzqualifizierung schließt ebenfalls mit Prüfung ab.
Diese kann ausschließlich im Unternehmen erfolgen.
Sie umfasst:
Einweisung an den vorhandenen Geräten
Unterweisung zu Verkehrswegen
Lagerregeln
betriebliche Besonderheiten
Dokumentation
Gerade diese Stufe macht eine Inhouse-Staplerschein-Ausbildung besonders sinnvoll
Viele suchen nach einem „Staplerschein Schnellkurs“.
Wichtig zu wissen:
Die DGUV fordert:
theoretische Ausbildung
praktische Ausbildung
schriftliche & praktische Prüfung
Dokumentation
schriftliche Beauftragung durch den Unternehmer
Ein reiner Kurzlehrgang ohne ausreichende Praxis erfüllt diese Anforderungen nicht.
Ullertec bietet keine Massen-Schnellkurse, sondern rechtssichere Qualifizierung mit Praxisbezug.
Neben Bochum ist Ullertec tätig in:
Dortmund
Essen
Duisburg
Gelsenkirchen
Oberhausen
Herne
Mülheim an der Ruhr
Bottrop
Recklinghausen
Hagen
Hattingen
Witten
Castrop-Rauxel
Gladbeck
Unna
Ennepe-Ruhr-Kreis
Märkischer Kreis
Darüber hinaus Einsätze in ganz NRW.
Gemäß DGUV 308-001 müssen Bedienpersonen:
Nach bestandener Prüfung erfolgt die schriftliche Beauftragung durch den Unternehmer (§7 DGUV V 68).
Gemäß §12 ArbSchG und DGUV Vorschrift 1 ist eine jährliche Unterweisung Pflicht.
Diese führen wir ebenfalls inhouse und praxisnah durch.
DGUV-konforme Ausbildung nach 308-001
Dokumentierte Prüfung
Fahrausweis (Staplerschein)
Vorbereitung der schriftlichen Beauftragung
Hoher Praxisanteil
Start direkt in gewohnter Umgebung
Keine Standard-Massenkurse
