Ab wann wird ein SiGeKo benötigt?

Ein Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator (SiGeKo) wird immer dann erforderlich, wenn auf einer Baustelle mehrere Arbeitgeber gleichzeitig oder nacheinander tätig werden. Das ist die zentrale Voraussetzung gemäß Baustellenverordnung.

 

Bereits durch den Einsatz von Nachunternehmern liegt diese Situation vor – und damit besteht die Pflicht zur Koordination.

Entscheidend ist also nicht die Größe der Baustelle, sondern die Anzahl der beteiligten Unternehmen.

Zusätzlich ergeben sich weitergehende Pflichten, wenn:

  • die Baustelle länger als 30 Arbeitstage dauert und mehr als 20 Beschäftigte gleichzeitig tätig sind
  • oder der Umfang mehr als 500 Personentage beträgt
  • oder besonders gefährliche Arbeiten ausgeführt werden

 

In diesen Fällen sind neben dem SiGeKo häufig auch eine Vorankündigung und ein Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan (SiGe-Plan) erforderlich.

Praxis im Ruhrgebiet (Bochum & NRW)

In der Praxis betrifft die SiGeKo-Pflicht nahezu jede größere Baustelle in Industrie, Gewerbe oder öffentlichem Bereich im Raum Bochum und NRW – da selten nur ein einzelnes Unternehmen tätig ist.

Typische Beispiele:

 

  • Umbauten in Produktionshallen
  • Arbeiten mit mehreren Gewerken (z. B. Elektro, Metallbau, Logistik)
  • Instandhaltungsmaßnahmen mit Fremdfirmen 

 

Eine geeignete Übersicht finden Sie HIER.