Ein Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator (SiGeKo) wird immer dann erforderlich, wenn auf einer Baustelle mehrere Arbeitgeber gleichzeitig oder nacheinander tätig werden. Das ist die zentrale Voraussetzung gemäß Baustellenverordnung.
Bereits durch den Einsatz von Nachunternehmern liegt diese Situation vor – und damit besteht die Pflicht zur Koordination.
Entscheidend ist also nicht die Größe der Baustelle, sondern die Anzahl der beteiligten Unternehmen.
Zusätzlich ergeben sich weitergehende Pflichten, wenn:
In diesen Fällen sind neben dem SiGeKo häufig auch eine Vorankündigung und ein Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan (SiGe-Plan) erforderlich.
In der Praxis betrifft die SiGeKo-Pflicht nahezu jede größere Baustelle in Industrie, Gewerbe oder öffentlichem Bereich im Raum Bochum und NRW – da selten nur ein einzelnes Unternehmen tätig ist.
Typische Beispiele:
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