Viele Unternehmer stellen sich genau diese Frage:
Ab wie vielen Mitarbeitern benötige ich eine Fachkraft für Arbeitssicherheit?
Die klare Antwort ist:
Die Pflicht beginnt nicht erst ab einer bestimmten Mitarbeiterzahl, sondern bereits ab dem ersten Beschäftigten. Sobald ein Unternehmen auch nur einen Mitarbeiter beschäftigt, muss der Arbeitsschutz organisiert und sichergestellt werden.
Die Verpflichtung ergibt sich aus:
Diese schreiben vor:
Jeder Arbeitgeber muss eine sicherheitstechnische Betreuung sicherstellen – unabhängig von der Unternehmensgröße.
Die Mitarbeiterzahl hat keinen Einfluss darauf, ob eine Fachkraft erforderlich ist, sondern nur darauf, wie die Betreuung organisiert wird.
Die konkrete Ausgestaltung der sicherheitstechnischen Betreuung richtet sich nicht ausschließlich nach der Mitarbeiterzahl, sondern nach den Vorgaben der zuständigen Berufsgenossenschaft (BG) auf Basis der DGUV Vorschrift 2.
Die Mitarbeiterzahl dient dabei als Orientierung für das Betreuungsmodell – die genaue Ausgestaltung kann je nach Branche und Unfallversicherungsträger variieren.
Kleine Unternehmen (typischerweise bis ca. 50 Mitarbeiter)
Wichtig:
Ob das Unternehmermodell zulässig ist, entscheidet immer die jeweilige Berufsgenossenschaft.
Viele Betriebe gehen davon aus, dass Arbeitsschutz erst ab einer bestimmten Größe relevant wird.
Das ist fachlich falsch.
Die Realität:
Unternehmen haben drei Möglichkeiten:
Interne Fachkraft für Arbeitssicherheit
Ein eigener Mitarbeiter mit entsprechender Qualifikation übernimmt die Aufgabe.
Externe Fachkraft für Arbeitssicherheit
Ein externer Dienstleister übernimmt die Betreuung.
Dies ist die häufigste Lösung bei kleinen und mittleren Unternehmen.
Unternehmermodell
Der Unternehmer übernimmt Aufgaben selbst, sofern die Voraussetzungen der Berufsgenossenschaft erfüllt sind.
In der Praxis zeigt sich immer wieder:
Arbeitsschutz wird häufig erst dann umgesetzt, wenn:
Das eigentliche Risiko liegt jedoch in der fehlenden Organisation. Diese wird im Ernstfall als Organisationsverschulden gewertet.
Die Frage „Ab wie vielen Mitarbeitern ist eine Fachkraft für Arbeitssicherheit Pflicht?“ lässt sich eindeutig beantworten:
Ab dem ersten Mitarbeiter.
Die Unternehmensgröße bestimmt lediglich:
Wer den Arbeitsschutz frühzeitig strukturiert, reduziert Haftungsrisiken und vermeidet Probleme bei Prüfungen.
Ab dem ersten Mitarbeiter.
Ja, im Rahmen des Unternehmermodells und nach entsprechender Schulung durch die Berufsgenossenschaft.
Nein. Die Betreuung kann auch durch eine externe Fachkraft erfolgen.
Es drohen rechtliche Konsequenzen, Probleme bei Prüfungen und Haftungsrisiken im Schadensfall.
