Fachkraft für Arbeitssicherheit: Ab wie vielen Mitarbeitern Pflicht?

Viele Unternehmer stellen sich genau diese Frage:
Ab wie vielen Mitarbeitern benötige ich eine Fachkraft für Arbeitssicherheit?

Die klare Antwort ist:

Die Pflicht beginnt nicht erst ab einer bestimmten Mitarbeiterzahl, sondern bereits ab dem ersten Beschäftigten. Sobald ein Unternehmen auch nur einen Mitarbeiter beschäftigt, muss der Arbeitsschutz organisiert und sichergestellt werden.

Gesetzliche Grundlage: Arbeitsschutz ab dem ersten Mitarbeiter

Fachkraft für Arbeitssicherheit bei einer Betriebsbegehung im Unternehmen zur Umsetzung gesetzlicher Arbeitsschutzpflichten

Die Verpflichtung ergibt sich aus:

  • Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG)
  • DGUV Vorschrift 2 „Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit“

Diese schreiben vor:

Jeder Arbeitgeber muss eine sicherheitstechnische Betreuung sicherstellen – unabhängig von der Unternehmensgröße.

 

Die Mitarbeiterzahl hat keinen Einfluss darauf, ob eine Fachkraft erforderlich ist, sondern nur darauf, wie die Betreuung organisiert wird.

Ab wie vielen Mitarbeitern welche Betreuung gilt

Die konkrete Ausgestaltung der sicherheitstechnischen Betreuung richtet sich nicht ausschließlich nach der Mitarbeiterzahl, sondern nach den Vorgaben der zuständigen Berufsgenossenschaft (BG) auf Basis der DGUV Vorschrift 2.

Die Mitarbeiterzahl dient dabei als Orientierung für das Betreuungsmodell – die genaue Ausgestaltung kann je nach Branche und Unfallversicherungsträger variieren.

 

Kleine Unternehmen (typischerweise bis ca. 50 Mitarbeiter)

  • Betreuung ist verpflichtend
  • Häufig besteht die Möglichkeit des sogenannten Unternehmermodells
  • Voraussetzung: Teilnahme an Schulungen der zuständigen Berufsgenossenschaft
  • Der Unternehmer übernimmt Teile des Arbeitsschutzes eigenverantwortlich
  • Externe Unterstützung erfolgt anlassbezogen (z. B. bei Gefährdungsbeurteilungen oder besonderen Risiken)

 

Wichtig:
Ob das Unternehmermodell zulässig ist, entscheidet immer die jeweilige Berufsgenossenschaft.

Der häufigste Irrtum in Unternehmen

Viele Betriebe gehen davon aus, dass Arbeitsschutz erst ab einer bestimmten Größe relevant wird.

Das ist fachlich falsch.

Die Realität:

 

  • Arbeitsschutz ist immer Pflicht
  • Die Fachkraft für Arbeitssicherheit ist immer erforderlich
  • Die Mitarbeiterzahl beeinflusst nur den Umfang der Betreuung

Wie die Betreuung umgesetzt wird

Unternehmen haben drei Möglichkeiten:

Interne Fachkraft für Arbeitssicherheit

Ein eigener Mitarbeiter mit entsprechender Qualifikation übernimmt die Aufgabe.

Externe Fachkraft für Arbeitssicherheit

Ein externer Dienstleister übernimmt die Betreuung.

Dies ist die häufigste Lösung bei kleinen und mittleren Unternehmen.

Unternehmermodell

Der Unternehmer übernimmt Aufgaben selbst, sofern die Voraussetzungen der Berufsgenossenschaft erfüllt sind.

Warum das Thema oft zu spät angegangen wird

In der Praxis zeigt sich immer wieder:

Arbeitsschutz wird häufig erst dann umgesetzt, wenn:

  • eine Berufsgenossenschaft prüft
  • ein Unfall passiert
  • konkrete Mängel festgestellt werden

 

Das eigentliche Risiko liegt jedoch in der fehlenden Organisation. Diese wird im Ernstfall als Organisationsverschulden gewertet.

Fazit: Keine Mitarbeitergrenze für Arbeitsschutz

Die Frage „Ab wie vielen Mitarbeitern ist eine Fachkraft für Arbeitssicherheit Pflicht?“ lässt sich eindeutig beantworten:

Ab dem ersten Mitarbeiter.

Die Unternehmensgröße bestimmt lediglich:

  • den Umfang der Betreuung
  • das Betreuungsmodell
  • die organisatorische Umsetzung

 

Wer den Arbeitsschutz frühzeitig strukturiert, reduziert Haftungsrisiken und vermeidet Probleme bei Prüfungen.

Häufige Fragen

Ab wie vielen Mitarbeitern ist eine Fachkraft für Arbeitssicherheit Pflicht?

Ab dem ersten Mitarbeiter.


Kann ich den Arbeitsschutz selbst übernehmen?

Ja, im Rahmen des Unternehmermodells und nach entsprechender Schulung durch die Berufsgenossenschaft.


Muss ich eine Fachkraft fest einstellen?

Nein. Die Betreuung kann auch durch eine externe Fachkraft erfolgen.


Was passiert, wenn keine Fachkraft bestellt ist?

 

Es drohen rechtliche Konsequenzen, Probleme bei Prüfungen und Haftungsrisiken im Schadensfall.