Die sicherheitstechnische Betreuung ist für Unternehmen in Deutschland gesetzlich vorgeschrieben und richtet sich nach der DGUV Vorschrift 2 sowie dem Arbeitssicherheitsgesetz. Ziel ist der systematische Aufbau und die dauerhafte Sicherstellung einer rechtskonformen Arbeitsschutzorganisation.
Nachfolgend wird der typische Ablauf einer externen sicherheitstechnischen Betreuung strukturiert dargestellt.
Am Anfang steht die Kontaktaufnahme durch das Unternehmen.
Die Einsatzzeiten werden anhand der Vorgaben der DGUV Vorschrift 2 ermittelt. Maßgeblich sind:
Zuordnung zur Gefährdungsgruppe (I–III)
Anzahl der Beschäftigten
Erforderliche Einsatzzeit pro Mitarbeiter und Jahr
Anteil Grundbetreuung
Anteil betriebsspezifische Betreuung
Auf dieser Basis wird der gesetzlich notwendige Mindestbetreuungsumfang berechnet.
Auf Grundlage der ermittelten Einsatzzeiten wird ein individuelles Angebot erstellt. Dieses enthält:
Umfang der Grundbetreuung
Umfang der betriebsspezifischen Betreuung
Regeltermine (Begehungen, ASA-Sitzungen)
Stundensätze oder Pauschalvereinbarungen
Zusatzleistungen bei Bedarf
Nach Angebotsannahme erfolgt der Abschluss eines Dienstleistungsvertrags mit:
12 Monaten Mindestlaufzeit
3 Monaten Kündigungsfrist
klar definiertem Leistungsumfang
Regelungen zu Dokumentation und Mitwirkungspflichten
Damit ist die formale Grundlage für die Zusammenarbeit geschaffen.
Die Betreuung beginnt mit einer umfassenden Erstbegehung sämtlicher Betriebsbereiche.
Dabei wird das Unternehmen „auf den Kopf gestellt“, um den Ist-Zustand der Arbeitsschutzorganisation vollständig zu erfassen.
Im Rahmen der Erstbegehung wird unter anderem geprüft:
Gefährdungsbeurteilungen vorhanden und aktuell?
Betriebsanweisungen vorhanden?
Unterweisungen dokumentiert?
ASA-Sitzungen durchgeführt?
Schriftliche Pflichtenübertragung vorhanden?
Arbeitsmittel nach Betriebssicherheitsverordnung geprüft?
Regalanlagen geprüft?
Leitern und Tritte geprüft?
Krane geprüft?
Flurförderzeuge UVV-geprüft?
Schriftliche Beauftragungen für:
Kranführer
Staplerfahrer
befähigte Personen
Ausreichende Ersthelfer vorhanden?
Brandschutzhelfer bestellt?
Sicherheitsbeauftragte benannt?
Betriebsärztliche Betreuung vorhanden?
Angebots- und Pflichtvorsorge umgesetzt?
Brandschutztechnische Auffälligkeiten
Flucht- und Rettungswege
Beschilderung
Löschmittel
Brandschutzordnung
Nach der Erstbegehung wird ein strukturiertes Protokoll erstellt.
Dieses enthält:
Festgestellte Abweichungen
Rechtliche Grundlage
Konkrete Maßnahmenvorschläge
Priorisierung
Umsetzungsfristen
Das Unternehmen erhält damit eine klare Handlungsstruktur.
In dieser Phase unterstützt die Fachkraft für Arbeitssicherheit das Unternehmen aktiv bei:
Erstellung oder Aktualisierung von Gefährdungsbeurteilungen
Erstellung von Betriebsanweisungen
Organisation von Prüfungen
Aufbau der Arbeitsschutzorganisation
Durchführung von Unterweisungen
Vorbereitung und Durchführung von ASA-Sitzungen
Ziel ist es, eine tragfähige, rechtssichere Struktur aufzubauen – nicht nur formell, sondern praktisch funktionierend.
Sobald die Arbeitsschutzorganisation aufgebaut ist, geht die Betreuung in die regelmäßige Grundbetreuung über.
Diese umfasst in der Praxis vor allem:
Regelmäßige Betriebsbegehungen
Teilnahme an ASA-Sitzungen
Beratung bei Veränderungen
Unterstützung bei Behörden- oder BG-Terminen
Begleitung bei Investitionen oder Umbauten
Der Schwerpunkt verlagert sich von „Aufbau“ zu „Stabilisierung und Weiterentwicklung“.
Arbeitsschutz ist kein statischer Zustand, sondern ein kontinuierlicher Prozess.
Veränderungen wie:
neue Maschinen
neue Mitarbeiter
Umstrukturierungen
neue Rechtsvorgaben
führen regelmäßig zu Anpassungsbedarf.
Die sicherheitstechnische Betreuung stellt sicher, dass das Unternehmen dauerhaft rechtskonform bleibt und Haftungsrisiken minimiert werden.
Die sicherheitstechnische Betreuung nach DGUV Vorschrift 2 folgt einem klar strukturierten Ablauf:
Bedarfsermittlung
Angebot
Vertrag
Erstbegehung
Maßnahmenplan
Umsetzungsbegleitung
Regelbetreuung
Richtig umgesetzt entsteht daraus keine „Dokumentenverwaltung“, sondern eine funktionierende Arbeitsschutzorganisation mit klaren Zuständigkeiten, regelmäßiger Kontrolle und strukturierter Weiterentwicklung.
