Ablauf der sicherheitstechnischen Betreuung

nach DGUV Vorschrift 2

Die sicherheitstechnische Betreuung ist für Unternehmen in Deutschland gesetzlich vorgeschrieben und richtet sich nach der DGUV Vorschrift 2 sowie dem Arbeitssicherheitsgesetz. Ziel ist der systematische Aufbau und die dauerhafte Sicherstellung einer rechtskonformen Arbeitsschutzorganisation.

 

Nachfolgend wird der typische Ablauf einer externen sicherheitstechnischen Betreuung strukturiert dargestellt.

1. Angebotsanfrage und Bedarfsermittlung

Erstbegehung im Betrieb durch Fachkraft für Arbeitssicherheit im Rahmen der DGUV Vorschrift 2

Am Anfang steht die Kontaktaufnahme durch das Unternehmen.

Ermittlung des Betreuungsbedarfs

Die Einsatzzeiten werden anhand der Vorgaben der DGUV Vorschrift 2 ermittelt. Maßgeblich sind:

  • Zuordnung zur Gefährdungsgruppe (I–III)

  • Anzahl der Beschäftigten

  • Erforderliche Einsatzzeit pro Mitarbeiter und Jahr

  • Anteil Grundbetreuung

  • Anteil betriebsspezifische Betreuung

 

Auf dieser Basis wird der gesetzlich notwendige Mindestbetreuungsumfang berechnet.

2. Angebotserstellung

Auf Grundlage der ermittelten Einsatzzeiten wird ein individuelles Angebot erstellt. Dieses enthält:

 

  • Umfang der Grundbetreuung

  • Umfang der betriebsspezifischen Betreuung

  • Regeltermine (Begehungen, ASA-Sitzungen)

  • Stundensätze oder Pauschalvereinbarungen

  • Zusatzleistungen bei Bedarf

3. Abschluss des Dienstleistungsvertrags

Nach Angebotsannahme erfolgt der Abschluss eines Dienstleistungsvertrags mit:

  • 12 Monaten Mindestlaufzeit

  • 3 Monaten Kündigungsfrist

  • klar definiertem Leistungsumfang

  • Regelungen zu Dokumentation und Mitwirkungspflichten

 

Damit ist die formale Grundlage für die Zusammenarbeit geschaffen.

4. Startphase: Erstbegehung aller Betriebsteile

Die Betreuung beginnt mit einer umfassenden Erstbegehung sämtlicher Betriebsbereiche.

Dabei wird das Unternehmen „auf den Kopf gestellt“, um den Ist-Zustand der Arbeitsschutzorganisation vollständig zu erfassen.

Inhalte der internen Ullertec-Checkliste (Auszug)

Im Rahmen der Erstbegehung wird unter anderem geprüft:

Organisation & Dokumentation

  • Gefährdungsbeurteilungen vorhanden und aktuell?

  • Betriebsanweisungen vorhanden?

  • Unterweisungen dokumentiert?

  • ASA-Sitzungen durchgeführt?

  • Schriftliche Pflichtenübertragung vorhanden?

Arbeitsmittel & Prüfungen

  • Arbeitsmittel nach Betriebssicherheitsverordnung geprüft?

  • Regalanlagen geprüft?

  • Leitern und Tritte geprüft?

  • Krane geprüft?

  • Flurförderzeuge UVV-geprüft?

  • Schriftliche Beauftragungen für:

    • Kranführer

    • Staplerfahrer

    • befähigte Personen

Personen & Organisation

  • Ausreichende Ersthelfer vorhanden?

  • Brandschutzhelfer bestellt?

  • Sicherheitsbeauftragte benannt?

  • Betriebsärztliche Betreuung vorhanden?

  • Angebots- und Pflichtvorsorge umgesetzt?

Brandschutz & bauliche Aspekte

 

  • Brandschutztechnische Auffälligkeiten

  • Flucht- und Rettungswege

  • Beschilderung

  • Löschmittel

  • Brandschutzordnung

5. Maßnahmenprotokoll

Nach der Erstbegehung wird ein strukturiertes Protokoll erstellt.

Dieses enthält:

  • Festgestellte Abweichungen

  • Rechtliche Grundlage

  • Konkrete Maßnahmenvorschläge

  • Priorisierung

  • Umsetzungsfristen

 

Das Unternehmen erhält damit eine klare Handlungsstruktur.

6. Umsetzungsphase

In dieser Phase unterstützt die Fachkraft für Arbeitssicherheit das Unternehmen aktiv bei:

  • Erstellung oder Aktualisierung von Gefährdungsbeurteilungen

  • Erstellung von Betriebsanweisungen

  • Organisation von Prüfungen

  • Aufbau der Arbeitsschutzorganisation

  • Durchführung von Unterweisungen

  • Vorbereitung und Durchführung von ASA-Sitzungen

 

Ziel ist es, eine tragfähige, rechtssichere Struktur aufzubauen – nicht nur formell, sondern praktisch funktionierend.

7. Übergang in die Regelbetreuung (Grundbetreuung)

Sobald die Arbeitsschutzorganisation aufgebaut ist, geht die Betreuung in die regelmäßige Grundbetreuung über.

Diese umfasst in der Praxis vor allem:

  • Regelmäßige Betriebsbegehungen

  • Teilnahme an ASA-Sitzungen

  • Beratung bei Veränderungen

  • Unterstützung bei Behörden- oder BG-Terminen

  • Begleitung bei Investitionen oder Umbauten

 

Der Schwerpunkt verlagert sich von „Aufbau“ zu „Stabilisierung und Weiterentwicklung“.

8. Kontinuierliche Verbesserung

Arbeitsschutz ist kein statischer Zustand, sondern ein kontinuierlicher Prozess.

Veränderungen wie:

  • neue Maschinen

  • neue Mitarbeiter

  • Umstrukturierungen

  • neue Rechtsvorgaben

führen regelmäßig zu Anpassungsbedarf.

 

Die sicherheitstechnische Betreuung stellt sicher, dass das Unternehmen dauerhaft rechtskonform bleibt und Haftungsrisiken minimiert werden.

Fazit

Die sicherheitstechnische Betreuung nach DGUV Vorschrift 2 folgt einem klar strukturierten Ablauf:

  1. Bedarfsermittlung

  2. Angebot

  3. Vertrag

  4. Erstbegehung

  5. Maßnahmenplan

  6. Umsetzungsbegleitung

  7. Regelbetreuung

 

Richtig umgesetzt entsteht daraus keine „Dokumentenverwaltung“, sondern eine funktionierende Arbeitsschutzorganisation mit klaren Zuständigkeiten, regelmäßiger Kontrolle und strukturierter Weiterentwicklung.