In Deutschland ist die Bestellung einer Fachkraft für Arbeitssicherheit gemäß §6 des Arbeitssicherheitsgesetzes (ASiG) sowie die strikte Einhaltung der DGUV Vorschriften 1 und 2 für Unternehmen von essenzieller Relevanz.
Diese Fachexperten spielen eine entscheidende Rolle bei der Reduzierung von Arbeitsunfällen, der adäquaten Umsetzung gesetzlicher Vorschriften und der Gewährleistung eines sicheren Arbeitsumfelds.
Vertrauen Sie auf die fachliche Expertise, um die Sicherheit Ihres Unternehmens und Ihrer Mitarbeitenden zu gewährleisten.