Prüfung von Feststellanlagen nach DIN 14677 in Bochum & NRW

Rechtssicher vorbereitet auf Brandschau, Behördenprüfung und Versicherungsanforderungen

Feststellanlagen sind prüfpflichtig – und genau hier entstehen in der Praxis die größten Risiken. In vielen Betrieben sind Anlagen vorhanden, halten Brandschutztüren im Alltag offen, wurden aber seit Jahren nicht fachgerecht geprüft.

Das Problem: Im Brandfall versagt die Anlage – und die Verantwortung liegt beim Betreiber.
Das kann Auswirkungen haben auf:

  • Versicherungsschutz
  • behördliche Auflagen
  • Haftung im Schadensfall

 

 

Was ist eine Feststellanlage?

Eine Feststellanlage sorgt dafür, dass Brandschutztüren im täglichen Betrieb offen gehalten werden können – beispielsweise in Fluren, Produktionsbereichen oder Durchgängen.

Im Brandfall schließt die Tür automatisch.

Typische Bestandteile einer Feststellanlage:

 

  • Rauchmelder (Auslösung bei Rauchentwicklung)
  • Auslöseeinrichtung
  • Haftmagnet (hält die Tür offen)
  • Energieversorgung und Steuerung

Wichtig:
Eine Feststellanlage ist ein eigenständiges System – sie ist nicht identisch mit der Brandschutztür selbst.

Gesetzliche Grundlage der Prüfung

Die Prüfung von Feststellanlagen ist klar geregelt:

  • Maßgeblich ist die DIN 14677
  • Diese schreibt vor:
    Feststellanlagen müssen mindestens einmal jährlich geprüft werden

Die Prüfung darf ausschließlich durch eine fachkundige Person erfolgen.

 

Zusätzlich ist der Betreiber verpflichtet, die Funktionsfähigkeit regelmäßig sicherzustellen.

Was wird bei der Prüfung kontrolliert?

Im Rahmen der Prüfung nach DIN 14677 wird das gesamte System überprüft:

  • Auslösung der Anlage über Rauchmelder
  • Funktion der automatischen Türschließung
  • Haftmagnete und Freigabemechanismus
  • Energieversorgung und Steuerung
  • Zusammenspiel aller Komponenten

 

Ziel:
Sicherstellen, dass die Tür im Brandfall zuverlässig schließt

Prüffristen und Betreiberpflichten

  • Jährliche Prüfung (Pflicht nach DIN 14677)
  • Ergänzend sinnvoll:
    • regelmäßige Sicht- und Funktionskontrollen durch den Betreiber
    • z. B. monatlich im Rahmen interner Begehungen

 

Entscheidend ist:
Die Anlage muss jederzeit funktionsfähig sein.

Typische Mängel in der Praxis

Bei Begehungen und Prüfungen zeigen sich häufig:

  • verschmutzte oder abgedeckte Rauchmelder
  • außer Betrieb gesetzte Anlagen
  • falsch eingestellte Schließmechanismen
  • fehlende oder unvollständige Dokumentation

 

Leistungen der Ullertec GmbH

Die Ullertec GmbH übernimmt die fachgerechte Prüfung von Feststellanlagen in Bochum und ganz NRW.

Leistungsumfang:

  • Prüfung nach DIN 14677 durch fachkundige Person
  • Funktionsprüfung aller Systemkomponenten
  • klare und nachvollziehbare Dokumentation
  • Kennzeichnung geprüfter Anlagen (Prüfplakette)
  • Unterstützung bei der Bewertung und Beseitigung von Mängeln

Optional:

 

  • Wartung der Anlagen (sauber getrennt von der Prüfung)
  • Beratung zur Organisation des betrieblichen Brandschutzes

FAQ – Feststellanlagen Prüfung

Wie oft müssen Feststellanlagen geprüft werden?

Mindestens einmal jährlich gemäß DIN 14677.


Wer darf Feststellanlagen prüfen?

Nur eine fachkundige Person mit entsprechender Qualifikation und Kenntnissen der Anlage und Norm.


Was ist der Unterschied zur Brandschutztür?

Die Feststellanlage ist das technische System, das die Tür offen hält und im Brandfall schließt.
Die Tür selbst unterliegt anderen Anforderungen und wird separat betrachtet.


Was passiert, wenn nicht geprüft wird?

  • Beanstandungen bei Brandschauen
  • Probleme mit Versicherungen
  • Haftungsrisiken im Schadensfall

Ihr Vorteil mit Ullertec

 

  • Fachkundige Prüfung nach geltender Norm
  • Praxisnahe Umsetzung – speziell für Industrie und Gewerbe
  • Klare Dokumentation für Behörden und Versicherungen
  • Schnelle Terminvergabe im Raum Bochum und NRW