Feststellanlagen sind prüfpflichtig – und genau hier entstehen in der Praxis die größten Risiken. In vielen Betrieben sind Anlagen vorhanden, halten Brandschutztüren im Alltag offen, wurden aber seit Jahren nicht fachgerecht geprüft.
Das Problem: Im Brandfall versagt die Anlage – und die Verantwortung liegt beim Betreiber.
Das kann Auswirkungen haben auf:
Eine Feststellanlage sorgt dafür, dass Brandschutztüren im täglichen Betrieb offen gehalten werden können – beispielsweise in Fluren, Produktionsbereichen oder Durchgängen.
Im Brandfall schließt die Tür automatisch.
Typische Bestandteile einer Feststellanlage:
Wichtig:
Eine Feststellanlage ist ein eigenständiges System – sie ist nicht identisch mit der Brandschutztür selbst.
Die Prüfung von Feststellanlagen ist klar geregelt:
Die Prüfung darf ausschließlich durch eine fachkundige Person erfolgen.
Zusätzlich ist der Betreiber verpflichtet, die Funktionsfähigkeit regelmäßig sicherzustellen.
Im Rahmen der Prüfung nach DIN 14677 wird das gesamte System überprüft:
Ziel:
Sicherstellen, dass die Tür im Brandfall zuverlässig schließt
Entscheidend ist:
Die Anlage muss jederzeit funktionsfähig sein.
Bei Begehungen und Prüfungen zeigen sich häufig:
Die Ullertec GmbH übernimmt die fachgerechte Prüfung von Feststellanlagen in Bochum und ganz NRW.
Leistungsumfang:
Optional:
Mindestens einmal jährlich gemäß DIN 14677.
Nur eine fachkundige Person mit entsprechender Qualifikation und Kenntnissen der Anlage und Norm.
Die Feststellanlage ist das technische System, das die Tür offen hält und im Brandfall schließt.
Die Tür selbst unterliegt anderen Anforderungen und wird separat betrachtet.
