Ab wann ist Gehörschutz Pflicht?

Gehörschutzpflicht am Arbeitsplatz einfach erklärt

Lärm gehört in vielen Unternehmen zum Arbeitsalltag. Insbesondere in Industrie, Logistik, Handwerk und produzierenden Betrieben können dauerhaft hohe Schallpegel die Gesundheit der Beschäftigten gefährden. Arbeitgeber sind deshalb verpflichtet, die Lärmbelastung am Arbeitsplatz zu beurteilen und geeignete Schutzmaßnahmen festzulegen.

Ob und ab wann Gehörschutz verpflichtend getragen werden muss, richtet sich nach den Vorgaben der Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung (LärmVibrationsArbSchV). Voraussetzung hierfür ist eine fachgerechte Bewertung der tatsächlichen Lärmexposition.

Welche Grenzwerte gelten?

gefährdungsbeurteilung Lärm

Die LärmVibrationsArbSchV unterscheidet zwischen einem unteren und einem oberen Auslösewert.

Ab 80 dB(A)

Wird der untere Auslösewert erreicht oder überschritten, muss der Arbeitgeber unter anderem:

  • geeigneten Gehörschutz zur Verfügung stellen,
  • die Beschäftigten über Lärmrisiken unterweisen,
  • arbeitsmedizinische Vorsorge ermöglichen,
  • die Gefährdungsbeurteilung entsprechend dokumentieren.

Ab 85 dB(A)

Ab dem oberen Auslösewert gelten weitergehende Anforderungen:

  • Gehörschutz muss getragen werden.
  • Lärmbereiche sind entsprechend zu kennzeichnen.
  • Technische und organisatorische Maßnahmen zur Lärmminderung sind vorrangig umzusetzen.
  • Die Einhaltung der Schutzmaßnahmen ist zu überwachen.

Wer legt die Gehörschutzpflicht fest?

Die Entscheidung darf nicht auf einer Schätzung beruhen. Grundlage ist immer eine Gefährdungsbeurteilung, in der die tatsächliche Lärmbelastung bewertet wird.

Hierfür ist in vielen Fällen eine professionelle Lärmmessung am Arbeitsplatz erforderlich. Nur so lässt sich nachvollziehbar feststellen, welchen Schallpegel Beschäftigte während ihrer Tätigkeit tatsächlich ausgesetzt sind.

Besteht zunächst Unsicherheit über die Lärmbelastung, kann eine orientierende Lärmmessung helfen, den Handlungsbedarf schnell und wirtschaftlich einzuschätzen.

Warum reicht eine Schätzung nicht aus?

Maschinen, Produktionsanlagen, Flurförderzeuge oder Lüftungsanlagen erzeugen häufig wechselnde Geräuschpegel. Das menschliche Gehör eignet sich nicht dazu, diese zuverlässig zu beurteilen.

Eine professionelle Lärmmessung liefert dagegen belastbare Daten zu:

  • Schalldruckpegeln,
  • Tages-Lärmexposition (LEX,8h),
  • relevanten Auslösewerten,
  • notwendigen Schutzmaßnahmen

 

Die Messergebnisse bilden gleichzeitig eine wichtige Grundlage für Gefährdungsbeurteilungen, Betriebsanweisungen und Unterweisungen.

Typische Arbeitsbereiche mit erhöhtem Lärm

Eine erhöhte Lärmbelastung tritt häufig auf in:

  • Produktionsbetrieben
  • Metall- und Stahlverarbeitung
  • Maschinenbau
  • Logistikzentren
  • Lagerhallen
  • Werkstätten
  • Schweißbereichen
  • Holzverarbeitung
  • Bauunternehmen
  • Recyclingbetrieben

Auch einzelne Maschinen oder Arbeitsplätze können bereits eine Lärmmessung erforderlich machen.

Welche Schutzmaßnahmen sind möglich?

Beschäftigter trägt Gehörschutz in einem Industriebetrieb – Gehörschutzpflicht nach LärmVibrationsArbSchV im Arbeitsschutz.

Die Auswahl geeigneter Maßnahmen erfolgt nach dem TOP-Prinzip.

Dazu gehören beispielsweise:

  • lärmarme Maschinen und Werkzeuge,
  • Einhausungen oder Schallschutzkabinen,
  • organisatorische Anpassungen von Arbeitsabläufen,
  • Begrenzung der Aufenthaltsdauer in Lärmbereichen,
  • geeigneter Gehörschutz.

Persönlicher Gehörschutz ersetzt dabei nicht automatisch technische oder organisatorische Maßnahmen.

Häufig gestellte Fragen

Ist Gehörschutz ab 80 dB(A) Pflicht?

Nein. Ab 80 dB(A) muss geeigneter Gehörschutz bereitgestellt werden. Eine allgemeine Tragepflicht besteht erst ab dem oberen Auslösewert von 85 dB(A).

Muss jede Firma eine Lärmmessung durchführen?

Nicht grundsätzlich. Bestehen jedoch Hinweise auf erhöhte Lärmbelastungen oder lässt sich die Lärmexposition nicht sicher beurteilen, sollte eine fachgerechte Lärmmessung durchgeführt werden.

Wer darf eine Lärmmessung durchführen?

Lärmmessungen sollten von fachkundigen Personen mit geeigneter Messtechnik durchgeführt werden, damit die Ergebnisse belastbar und nachvollziehbar sind.