Lärmmessung und Schallpegelmessung in Essen

Präzise Lärmmessungen für Unternehmen in Essen

Erhöhte Lärmbelastungen können die Gesundheit von Beschäftigten beeinträchtigen und zu einer erhöhten Unfallgefahr führen. Mit einer professionellen Lärmmessung oder Schallpegelmessung lassen sich Schallquellen objektiv bewerten und geeignete Maßnahmen zum Schutz der Beschäftigten ableiten.

Die Ullertec GmbH unterstützt Unternehmen in Essen, dem Ruhrgebiet und ganz Nordrhein-Westfalen mit professionellen Schallpegelmessungen. Unsere Messergebnisse bilden eine belastbare Grundlage für Gefährdungsbeurteilungen und die Umsetzung gesetzlicher Anforderungen im Arbeitsschutz.

 

Wann sollte eine Lärmmessung durchgeführt werden?

Lärmmessung und Schallpegelmessung in einem Industriebetrieb in Essen mit Klasse-1-Schallpegelmessgerät durch die Ullertec GmbH

Eine Lärmmessung empfiehlt sich immer dann, wenn Beschäftigte regelmäßig hohen Geräuschpegeln ausgesetzt sind oder Unsicherheiten hinsichtlich der tatsächlichen Lärmexposition bestehen.

Dies betrifft beispielsweise:

  • Produktionsbetriebe
  • Energie- und Versorgungsunternehmen
  • Lager- und Logistikstandorte
  • Werkstätten
  • Maschinenbau
  • Handwerksunternehmen
  • Recyclingbetriebe
  • kommunale Einrichtungen

Gerade in Essen mit seiner Mischung aus Industrie, Energieversorgung und produzierendem Gewerbe entstehen zahlreiche Arbeitsbereiche, in denen eine objektive Bewertung der Lärmbelastung erforderlich ist.

Sichere Schallpegelmessung

Unsere Messungen erfolgen mit einem Schallpegelmessgerät der Klasse 1. Dadurch erhalten Unternehmen belastbare Messergebnisse zur Beurteilung der tatsächlichen Lärmexposition ihrer Beschäftigten.

Unsere Leistungen umfassen unter anderem:

  • Lärmmessungen am Arbeitsplatz
  • Schallpegelmessungen
  • personenbezogene Lärmexpositionsmessungen
  • Dokumentation der Messergebnisse
  • Bewertung nach gesetzlichen Vorgaben
  • Empfehlungen zur Lärmminderung
  • Unterstützung bei Gefährdungsbeurteilungen

Die Dokumentation ist verständlich aufgebaut und kann unmittelbar für den betrieblichen Arbeitsschutz genutzt werden.

Bestandteil einer wirksamen Gefährdungsbeurteilung

Lärmmessungen sind ein wichtiger Bestandteil einer rechtssicheren Gefährdungsbeurteilung. Die gewonnenen Messergebnisse unterstützen Unternehmen bei:

  • der Einhaltung der Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung
  • der Auswahl geeigneter Gehörschutzmaßnahmen
  • der Planung technischer Verbesserungen
  • organisatorischen Schutzmaßnahmen
  • der Dokumentation gegenüber Berufsgenossenschaften und Behörden

Auf Wunsch begleiten wir Unternehmen auch bei der Erstellung oder Aktualisierung der zugehörigen Gefährdungsbeurteilungen sowie weiterer Arbeitsschutzdokumente.

Ihr regionaler Ansprechpartner in Essen

Durch unsere regionale Ausrichtung können wir Unternehmen in Essen flexibel und kurzfristig unterstützen. Kurze Anfahrtswege ermöglichen eine effiziente Durchführung der Messungen – unabhängig davon, ob einzelne Arbeitsplätze oder komplette Betriebsbereiche untersucht werden sollen.

Warum Unternehmen auf die Ullertec GmbH setzen

  • Messungen mit Klasse-1-Schallpegelmessgerät
  • Individuelle Beratung statt Standardlösungen
  • Verständliche Auswertung der Messergebnisse
  • Praxisorientierte Handlungsempfehlungen
  • Unterstützung bei Gefährdungsbeurteilungen
  • Persönliche Betreuung im Ruhrgebiet

Häufig gestellte Fragen

Ist eine Lärmmessung gesetzlich vorgeschrieben?

Eine Messung ist erforderlich, wenn nicht ausgeschlossen werden kann, dass Beschäftigte relevanten Lärmbelastungen ausgesetzt sind. Sie dient als Grundlage für die Bewertung im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung.

Wie lange dauert eine Schallpegelmessung?

Dies hängt von der Anzahl der Arbeitsplätze sowie den betrieblichen Abläufen ab. Viele Messungen lassen sich innerhalb eines Arbeitstages durchführen.

Erhalte ich eine vollständige Dokumentation?

Ja. Nach Abschluss der Messung erhalten Sie eine nachvollziehbare Dokumentation inklusive Bewertung der Messergebnisse und Empfehlungen für geeignete Schutzmaßnahmen.