Im dicht besiedelten Ruhrgebiet mit Industrie, Logistik, Produktion und Gewerbeflächen ist betrieblicher Brandschutz kein Randthema.
Unternehmen in Bochum, Herne, Essen, Dortmund, Gelsenkirchen, Oberhausen, Duisburg, Mülheim an der Ruhr, Recklinghausen und Hattingen stehen vor klaren gesetzlichen Verpflichtungen.
Grundlagen des betrieblichen Brandschutzes sind unter anderem:
Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV)
Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
DGUV Vorschrift 1
Technische Regeln für Arbeitsstätten (ASR A2.2 – Maßnahmen gegen Brände)
Der Arbeitgeber ist verpflichtet, geeignete Maßnahmen zur Brandverhütung, Brandbekämpfung und Evakuierung zu treffen.
Ullertec unterstützt Unternehmen im gesamten Ruhrgebiet bei der strukturierten, praxisnahen und dokumentierten Umsetzung dieser Anforderungen.
Typische Risikofaktoren in der Region:
Produktionsanlagen mit hoher thermischer Belastung
Lagerbereiche mit großen Brandlasten
Schweiß- und Trennarbeiten
elektrische Anlagen im Dauerbetrieb
komplexe Gebäudestrukturen in Bestandsimmobilien
Gerade in gewachsenen Industriegebieten entstehen Risiken häufig durch Umbauten, Nutzungsänderungen oder betriebliche Erweiterungen.
Brandschutz ist daher kein statisches Konzept, sondern ein fortlaufender Organisationsprozess.
Viele Unternehmen sind verpflichtet, einen Brandschutzbeauftragten zu bestellen – insbesondere bei:
erhöhter Brandgefährdung
besonderen Produktionsprozessen
behördlichen Auflagen
Versicherungsanforderungen
Der Brandschutzbeauftragte übernimmt u. a.:
Beratung der Geschäftsführung
Durchführung von Begehungen
Kontrolle brandschutztechnischer Einrichtungen
Schulungen und Unterweisungen
Begleitung von Behördenbegehungen
Mitarbeitende müssen über Verhalten im Brandfall unterwiesen werden:
Alarmierung
Evakuierung
Nutzung von Feuerlöschern
Sammelstellen
Praxisnahe Übungen erhöhen die Handlungssicherheit erheblich.
Im Rahmen regelmäßiger Begehungen werden u. a. geprüft:
Flucht- und Rettungswege
Feuerlöscheinrichtungen
Lagerung von Gefahrstoffen
Brandabschnittsbildung
Kennzeichnung
Maßnahmen werden strukturiert dokumentiert und priorisiert.
Brandschutztüren sind sicherheitsrelevante Bauteile und müssen regelmäßig geprüft werden.
Kontrollpunkte sind beispielsweise:
selbstständiges Schließen
Funktion der Feststellanlagen
Beschädigungen an Dichtungen
ordnungsgemäße Kennzeichnung
freie Beweglichkeit
Mängel an Brandschutztüren führen im Brandfall zur unkontrollierten Rauch- und Brandausbreitung.
Die Prüfungen erfolgen dokumentiert und nachvollziehbar.
Die Brandschutzordnung ist in vielen Betrieben verpflichtend und wird nach DIN 14096 erstellt.
Sie besteht aus:
Teil A – Aushang für alle Personen im Gebäude
Teil B – Regelungen für Mitarbeitende
Teil C – Anweisungen für Personen mit besonderen Brandschutzaufgaben
Eine rechtssichere Brandschutzordnung:
berücksichtigt die tatsächliche Gebäudenutzung
ist individuell auf den Betrieb zugeschnitten
wird regelmäßig aktualisiert
Erstellung von Flucht- und Rettungsplänen
Ullertec erstellt normgerechte Notfall- und Rettungspläne für Unternehmen im Ruhrgebiet.
Grundlage sind unter anderem die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) sowie die Technischen Regeln
für Arbeitsstätten (ASR A2.3).
Die Pläne enthalten:
Flucht- und Rettungswege
Notausgänge und Sammelstellen
Standorte von Feuerlöschern und Erste-Hilfe-Einrichtungen
Verhaltenshinweise im Gefahrenfall
Die Erstellung erfolgt individuell auf Basis der tatsächlichen Gebäude- und Nutzungssituation – übersichtlich, normkonform und einsatzbereit für Aushang und Dokumentation.
Im Schadensfall prüfen Behörden und Versicherer:
Wurde ein Brandschutzbeauftragter bestellt?
Wurden Prüfungen regelmäßig durchgeführt?
War die Brandschutzordnung aktuell?
Waren Mitarbeitende unterwiesen?
Organisationsverschulden kann zu:
Bußgeldern
Regressforderungen
strafrechtlicher Verantwortung
persönlicher Haftung der Geschäftsführung
führen.
Brandschutz ist daher nicht nur technische Pflicht, sondern haftungsrelevantes Organisationsthema.
Ullertec betreut Unternehmen in:
Bochum · Herne · Essen · Dortmund · Gelsenkirchen · Oberhausen · Duisburg · Mülheim an der Ruhr · Recklinghausen · Hattingen
Weitere Standorte auf Anfrage.
Ist ein Brandschutzbeauftragter Pflicht?
Eine gesetzliche Pflicht ergibt sich nicht pauschal für jedes Unternehmen.
Sie kann jedoch entstehen durch:
Gefährdungsbeurteilung
behördliche Auflagen
Industriebaurichtlinie
Versicherungsbedingungen
Wie oft müssen Brandschutztüren geprüft werden?
Die Prüffrist ergibt sich aus Gefährdungsbeurteilung und Herstellerangaben. In der Praxis erfolgt die Kontrolle mindestens jährlich.
Muss jede Firma eine Brandschutzordnung haben?
Nicht jedes Unternehmen zwingend.
Bei erhöhter Brandgefährdung oder größeren Gebäuden ist sie jedoch regelmäßig erforderlich.
Dabei wird zwischen Brandschutzordnung Teil A, B und C unterschieden. Teil A ist für alle Unternehmen sinnvoll.
Wer kontrolliert den Brandschutz?
Berufsgenossenschaften
Bauaufsichtsbehörden
Gewerbeaufsicht
Feuerwehr bei Begehungen
