Brandschutz im Ruhrgebiet

Umsetzung für Unternehmen

Im dicht besiedelten Ruhrgebiet mit Industrie, Logistik, Produktion und Gewerbeflächen ist betrieblicher Brandschutz kein Randthema.
Unternehmen in Bochum, Herne, Essen, Dortmund, Gelsenkirchen, Oberhausen, Duisburg, Mülheim an der Ruhr, Recklinghausen und Hattingen stehen vor klaren gesetzlichen Verpflichtungen.

Grundlagen des betrieblichen Brandschutzes sind unter anderem:

  • Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)

  • Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV)

  • Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)

  • DGUV Vorschrift 1

  • Technische Regeln für Arbeitsstätten (ASR A2.2 – Maßnahmen gegen Brände)

Der Arbeitgeber ist verpflichtet, geeignete Maßnahmen zur Brandverhütung, Brandbekämpfung und Evakuierung zu treffen.

 

Ullertec unterstützt Unternehmen im gesamten Ruhrgebiet bei der strukturierten, praxisnahen und dokumentierten Umsetzung dieser Anforderungen.

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Warum Brandschutz im Ruhrgebiet besondere Bedeutung hat

Typische Risikofaktoren in der Region:

  • Produktionsanlagen mit hoher thermischer Belastung

  • Lagerbereiche mit großen Brandlasten

  • Schweiß- und Trennarbeiten

  • elektrische Anlagen im Dauerbetrieb

  • komplexe Gebäudestrukturen in Bestandsimmobilien

Gerade in gewachsenen Industriegebieten entstehen Risiken häufig durch Umbauten, Nutzungsänderungen oder betriebliche Erweiterungen.

 

Brandschutz ist daher kein statisches Konzept, sondern ein fortlaufender Organisationsprozess.

Leistungen im Bereich Brandschutz – Ullertec Ruhrgebiet

Externer Brandschutzbeauftragter

Viele Unternehmen sind verpflichtet, einen Brandschutzbeauftragten zu bestellen – insbesondere bei:

  • erhöhter Brandgefährdung

  • besonderen Produktionsprozessen

  • behördlichen Auflagen

  • Versicherungsanforderungen

Der Brandschutzbeauftragte übernimmt u. a.:

 

  • Beratung der Geschäftsführung

  • Durchführung von Begehungen

  • Kontrolle brandschutztechnischer Einrichtungen

  • Schulungen und Unterweisungen

  • Begleitung von Behördenbegehungen

Schulungen & Unterweisungen im Brandschutz

Mitarbeitende müssen über Verhalten im Brandfall unterwiesen werden:

  • Alarmierung

  • Evakuierung

  • Nutzung von Feuerlöschern

  • Sammelstellen

 

Praxisnahe Übungen erhöhen die Handlungssicherheit erheblich.

Begehungen & Gefährdungsbeurteilungen Brandschutz

Im Rahmen regelmäßiger Begehungen werden u. a. geprüft:

  • Flucht- und Rettungswege

  • Feuerlöscheinrichtungen

  • Lagerung von Gefahrstoffen

  • Brandabschnittsbildung

  • Kennzeichnung

 

Maßnahmen werden strukturiert dokumentiert und priorisiert.

Prüfung von Brandschutztüren und -toren

Brandschutztüren sind sicherheitsrelevante Bauteile und müssen regelmäßig geprüft werden.

Kontrollpunkte sind beispielsweise:

  • selbstständiges Schließen

  • Funktion der Feststellanlagen

  • Beschädigungen an Dichtungen

  • ordnungsgemäße Kennzeichnung

  • freie Beweglichkeit

Mängel an Brandschutztüren führen im Brandfall zur unkontrollierten Rauch- und Brandausbreitung.

 

Die Prüfungen erfolgen dokumentiert und nachvollziehbar.

Erstellung der Brandschutzordnung

Die Brandschutzordnung ist in vielen Betrieben verpflichtend und wird nach DIN 14096 erstellt.

Sie besteht aus:

  • Teil A – Aushang für alle Personen im Gebäude

  • Teil B – Regelungen für Mitarbeitende

  • Teil C – Anweisungen für Personen mit besonderen Brandschutzaufgaben

Eine rechtssichere Brandschutzordnung:

 

  • berücksichtigt die tatsächliche Gebäudenutzung

  • ist individuell auf den Betrieb zugeschnitten

  • wird regelmäßig aktualisiert

 

Erstellung von Flucht- und Rettungsplänen

 

Ullertec erstellt normgerechte Notfall- und Rettungspläne für Unternehmen im Ruhrgebiet.
Grundlage sind unter anderem die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) sowie die Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR A2.3).

Die Pläne enthalten:

  • Flucht- und Rettungswege

  • Notausgänge und Sammelstellen

  • Standorte von Feuerlöschern und Erste-Hilfe-Einrichtungen

  • Verhaltenshinweise im Gefahrenfall

 

Die Erstellung erfolgt individuell auf Basis der tatsächlichen Gebäude- und Nutzungssituation – übersichtlich, normkonform und einsatzbereit für Aushang und Dokumentation.


Haftung & Verantwortung im Brandschutz

Im Schadensfall prüfen Behörden und Versicherer:

  • Wurde ein Brandschutzbeauftragter bestellt?

  • Wurden Prüfungen regelmäßig durchgeführt?

  • War die Brandschutzordnung aktuell?

  • Waren Mitarbeitende unterwiesen?

Organisationsverschulden kann zu:

  • Bußgeldern

  • Regressforderungen

  • strafrechtlicher Verantwortung

  • persönlicher Haftung der Geschäftsführung

führen.

 

Brandschutz ist daher nicht nur technische Pflicht, sondern haftungsrelevantes Organisationsthema.

Einsatzgebiet Ruhrgebiet

Ullertec betreut Unternehmen in:

Bochum · Herne · Essen · Dortmund · Gelsenkirchen · Oberhausen · Duisburg · Mülheim an der Ruhr · Recklinghausen · Hattingen

 

Weitere Standorte auf Anfrage.

FAQ – Brandschutz im Unternehmen

 

Ist ein Brandschutzbeauftragter Pflicht?

 

Eine gesetzliche Pflicht ergibt sich nicht pauschal für jedes Unternehmen.
Sie kann jedoch entstehen durch:

 

  • Gefährdungsbeurteilung

  • behördliche Auflagen

  • Industriebaurichtlinie

  • Versicherungsbedingungen


Wie oft müssen Brandschutztüren geprüft werden?

 

Die Prüffrist ergibt sich aus Gefährdungsbeurteilung und Herstellerangaben. In der Praxis erfolgt die Kontrolle mindestens jährlich.

 

Muss jede Firma eine Brandschutzordnung haben?

 

Nicht jedes Unternehmen zwingend.
Bei erhöhter Brandgefährdung oder größeren Gebäuden ist sie jedoch regelmäßig erforderlich.
Dabei wird zwischen Brandschutzordnung Teil A, B und C unterschieden. Teil A ist für alle Unternehmen sinnvoll.

 

Wer kontrolliert den Brandschutz?

 

  • Berufsgenossenschaften

  • Bauaufsichtsbehörden

  • Gewerbeaufsicht

  • Feuerwehr bei Begehungen