Neben der gesetzlich vorgeschriebenen jährlichen Prüfung durch eine befähigte Person ist gemäß DIN 14677:2011-05 auch eine monatliche Funktionskontrolle von Brandschutztüren und Feststellanlagen vorgeschrieben. Diese Maßnahme dient der Früherkennung von Störungen im täglichen Betrieb – und ist ein zentraler Bestandteil der Betreiberverantwortung im vorbeugenden Brandschutz.
Die Ullertec GmbH unterstützt Städte, Gemeinden, öffentliche Einrichtungen und Unternehmen in ganz Nordrhein-Westfalen (NRW) bei der Einführung, Durchführung und Dokumentation dieser monatlichen Prüfpflicht – auf Wunsch auch als komplett ausgelagerter Service inklusive Wartung.
Feststellanlagen und Türschließer können durch Umwelteinflüsse, unsachgemäße Nutzung oder technische Defekte ihre Funktion verlieren – oft unbemerkt. Die monatliche Sichtkontrolle hilft, solche Störungen frühzeitig zu erkennen und den sicheren Betrieb jederzeit zu gewährleisten.
Die Monatsprüfung ersetzt nicht die gesetzlich vorgeschriebene Jahresinspektion durch eine befähigte Person, sondern ergänzt sie. Zusammen bilden beide Prüfarten ein lückenloses Kontrollsystem.
Die Pflicht zur regelmäßigen Prüfung ergibt sich aus der DIN 14677, Abschnitt 6.3 („Regelmäßige Prüfungen“) sowie den technischen Regeln der Arbeitsstättenverordnung (ASR A1.7). Betreiber sind verpflichtet, für eine nachvollziehbare Funktionskontrolle zu sorgen – andernfalls drohen Haftungsrisiken und Sanktionen.
Viele Städte und kommunale Einrichtungen verfügen nicht über ausreichende Personalressourcen, um die Monatsprüfungen durch interne Kräfte zuverlässig und durchgängig umzusetzen. Die Nachfrage der
letzten Jahre zeigt:
Das Outsourcing dieser Prüfpflicht ist sinnvoll, wirtschaftlich und haftungsminimierend.
Die Ullertec GmbH bietet daher zwei praxisnahe Lösungen:
Externe Durchführung der monatlichen Sichtprüfung durch unser Fachpersonal
Schulung und Einweisung interner Mitarbeitender zur rechtskonformen Umsetzung
Die monatliche Kontrolle darf durch eine sogenannte „beauftragte Person“ erfolgen. Eine spezielle Qualifikation als befähigte Person ist hierfür nicht erforderlich. Die Voraussetzungen sind jedoch klar definiert:
Schriftliche Beauftragung durch den Betreiber
Nachweisbare Schulung oder Einweisung zur Funktionsweise der Anlage
Fähigkeit zur Sichtprüfung auf erkennbare Mängel oder Störungen
Monatliche, lückenlose Durchführung und Dokumentation im Prüfprotokoll
Wir schulen Ihre Mitarbeitenden entsprechend oder übernehmen diese Aufgabe vollständig für Sie – zuverlässig, planbar und rechtssicher.
Im Rahmen der Sichtkontrolle gemäß DIN 14677 werden folgende Punkte geprüft:
Funktion und Betriebsbereitschaft der Feststellanlage
Schließverhalten der Tür nach Auslösung
Sichtprüfung der Türschließer, Auslösevorrichtungen und Rauchmelder
Freihaltung des Türbereichs und der Feststelleinrichtung
Keine Lagerung, Keile oder Gegenstände, die die Schließfunktion behindern
Sichtprüfung auf äußere Beschädigungen oder Manipulationen
Alle Feststellungen werden in einem monatlichen Prüfprotokoll dokumentiert – als Nachweis für Behörden, Brandschutzbeauftragte oder Versicherungen.
✔ Durchführung der monatlichen Sichtprüfung in ganz NRW
✔ Entlastung Ihres Facility- oder Hausmeisterteams
✔ Reduzierung von Haftungsrisiken
✔ Dokumentation gemäß DIN 14677
✔ Optional: Schulung Ihres Personals zur eigenständigen Durchführung
✔ Praxisnah, flexibel und wirtschaftlich – ideal für Kommunen und öffentliche Träger
Ob Schule, Kita, Verwaltungsgebäude, Krankenhaus oder Pflegeeinrichtung – wir sorgen für die monatliche Kontrolle Ihrer Brandschutzeinrichtungen gemäß den aktuellen Anforderungen.
Kontaktieren Sie uns jetzt für ein unverbindliches Angebot oder eine Schulung Ihrer Mitarbeitenden.