Brandschutztüren prüfen in Bochum und NRW – fachgerechte Sicht- und Funktionskontrolle

Sicht- und Funktionskontrollen für funktionierenden Brandschutz im Unternehmen

Kontrolle einer Rauchschutztür durch Fachkraft im Gewerbebetrieb in NRW

Brandschutztüren und Feststellanlagen gehören zu den wichtigsten Einrichtungen des vorbeugenden Brandschutzes. Sie sollen im Brandfall Leben schützen, Flucht- und Rettungswege sichern und die Ausbreitung von Feuer und Rauch verhindern. Damit diese Schutzfunktion jederzeit gewährleistet ist, müssen sie regelmäßig kontrolliert und – bei Feststellanlagen – nach den geltenden Vorgaben geprüft werden.

Die Ullertec GmbH aus Bochum unterstützt Unternehmen im Ruhrgebiet, in Nordrhein-Westfalen und bundesweit mit der fachgerechten Sicht- und Funktionskontrolle von Brandschutztüren und Rauchschutztüren sowie der Prüfung von Feststellanlagen. Wir erkennen Mängel frühzeitig, dokumentieren den Zustand nachvollziehbar und unterstützen Sie dabei, Ihre Betreiberpflichten zu erfüllen.

 

✔ Sicht- und Funktionskontrolle von Brandschutztüren

✔ Prüfung von Feststellanlagen

✔ Dokumentation und Handlungsempfehlungen

 

✔ Betreuung vor Ort in Bochum, NRW und bundesweit

Warum die regelmäßige Kontrolle von Brandschutztüren so wichtig ist

Eine Brandschutztür erfüllt ihre Aufgabe nur dann, wenn sie im Ernstfall vollständig und selbstständig schließt. Bereits kleine Mängel können dazu führen, dass sich Feuer oder Rauch ungehindert ausbreiten und Fluchtwege unbenutzbar werden.

In der Praxis treten häufig folgende Probleme auf:

  • Türschließer schließen nicht vollständig
  • Türen werden mit Keilen oder Gegenständen offengehalten
  • Beschädigte oder fehlende Dichtungen
  • Verbogene Türblätter oder beschädigte Zargen
  • Verschlissene Beschläge
  • Defekte Feststellanlagen
  • Manipulationen durch den täglichen Betrieb

 

Viele dieser Mängel bleiben im Alltag unbemerkt und werden häufig erst im Rahmen einer Brandschau oder nach einem Schadensereignis festgestellt.

Brandschutztüren, Rauchschutztüren und Feststellanlagen – der Unterschied

Brandschutztüren verhindern die Ausbreitung von Feuer über einen festgelegten Zeitraum.

Rauchschutztüren verhindern zusätzlich oder ausschließlich die Ausbreitung von Rauch und schützen dadurch Flucht- und Rettungswege.

Feststellanlagen halten Brandschutztüren im Normalbetrieb geöffnet und schließen diese im Brandfall automatisch. Sie bestehen beispielsweise aus Haftmagneten, Rauchmeldern, Auslöseeinrichtungen und der Türschließtechnik.

 

Gerade Feststellanlagen sind sicherheitsrelevante Systeme und unterliegen besonderen Anforderungen hinsichtlich Prüfung und Instandhaltung.

Welche Betreiberpflichten bestehen?

Unternehmen sind verpflichtet, ihre Brandschutzeinrichtungen dauerhaft funktionsfähig zu halten. Diese Verantwortung ergibt sich unter anderem aus den bauordnungsrechtlichen Vorgaben, den Betreiberpflichten sowie den Anforderungen des betrieblichen Arbeitsschutzes.

Eine fehlende oder mangelhafte Kontrolle kann unter anderem zu:

  • Beanstandungen bei Brandschauen
  • behördlichen Auflagen
  • erhöhten Haftungsrisiken
  • Einschränkungen des Versicherungsschutzes im Schadensfall
  • vermeidbaren Sach- und Personenschäden

führen.

 

Regelmäßige Kontrollen dienen daher nicht nur der Einhaltung gesetzlicher Anforderungen, sondern vor allem dem Schutz von Beschäftigten, Besuchern und Sachwerten.

Monatliche Sichtkontrolle durch den Betreiber

Feststellanlagen sollten regelmäßig durch den Betreiber oder eine beauftragte Person kontrolliert werden.

Hierbei wird unter anderem überprüft:

  • schließen die Türen ordnungsgemäß?
  • werden Türen unzulässig offengehalten?
  • sind Beschädigungen sichtbar?
  • funktionieren Türschließer und Feststelleinrichtungen?
  • sind Rauchmelder sauber und unbeschädigt?
  • wurden Veränderungen vorgenommen?

 

Diese regelmäßige Sichtkontrolle hilft dabei, offensichtliche Mängel frühzeitig zu erkennen.

Jährliche Prüfung von Feststellanlagen

Brandschutztür in Industriehalle mit Türschließer und intakter Dichtung im Einsatz

Zusätzlich ist mindestens einmal jährlich eine Prüfung der Feststellanlage durch eine sachkundige Person erforderlich.

Dabei werden unter anderem geprüft:

  • Auslösefunktion der Feststellanlage
  • Freigabe der Tür im Brandfall
  • Funktion der Rauchmelder
  • Türschließgeschwindigkeit
  • Schließfolge bei zweiflügeligen Türen
  • elektrische Komponenten
  • Gesamtsystem der Feststellanlage

Die Ergebnisse werden dokumentiert und festgestellte Mängel bewertet.

Was kontrolliert Ullertec?

Im Rahmen unserer Sicht- und Funktionskontrollen überprüfen wir unter anderem:

  • Brandschutztüren
  • Rauchschutztüren
  • Türschließer
  • Dichtungen
  • Beschläge
  • Schließfolgeregler
  • Türblätter und Zargen
  • Feststellanlagen
  • Rauchmelder innerhalb der Feststellanlage
  • Kennzeichnungen
  • Freigängigkeit der Türen

 

Nach Abschluss erhalten Sie eine nachvollziehbare Dokumentation mit einer Übersicht festgestellter Mängel und konkreten Handlungsempfehlungen

Warum Ullertec?

Im Brandschutz reicht es nicht aus, Unterlagen vom Schreibtisch aus zu prüfen.

Wir kommen direkt in Ihren Betrieb und beurteilen die tatsächliche Situation vor Ort. So erkennen wir Mängel, die im täglichen Betrieb häufig übersehen werden.

Ihre Vorteile:

✔ Persönliche Betreuung vor Ort

✔ Schnelle Termine im Ruhrgebiet

✔ Fachkundige Bewertung des tatsächlichen Zustands

✔ Verständliche Dokumentation

✔ Praxisnahe Empfehlungen statt unnötiger Bürokratie

 

✔ Unterstützung bei Brandschauen und behördlichen Kontrollen

Häufige Fragen

 

Müssen Brandschutztüren geprüft werden?

Ja. Betreiber sind verpflichtet, Brandschutzeinrichtungen funktionsfähig zu halten. Hierzu gehören regelmäßige Kontrollen und die Beseitigung festgestellter Mängel.

Wie oft sollten Brandschutztüren kontrolliert werden?

Eine regelmäßige Sicht- und Funktionskontrolle ist empfehlenswert. Die Häufigkeit richtet sich unter anderem nach Nutzung, Beanspruchung und den betrieblichen Gegebenheiten.

Wie oft müssen Feststellanlagen geprüft werden?

Feststellanlagen sollten regelmäßig durch den Betreiber kontrolliert und mindestens einmal jährlich durch eine sachkundige Person geprüft werden.

Wer darf Feststellanlagen prüfen?

Die jährliche Prüfung sollte durch eine entsprechend sachkundige Person erfolgen, die mit Aufbau, Funktion und den geltenden Anforderungen vertraut ist.

Unterstützt Ullertec auch bei Brandschauen?

Ja. Wir überprüfen Ihre Brandschutzeinrichtungen vor einer Brandschau, dokumentieren festgestellte Mängel und unterstützen Sie bei der Vorbereitung auf behördliche Begehungen.