Überbetrieblicher Dienst

Externer sicherheitstechnischer Dienst nach DGUV Vorschrift 2

Unternehmen sind nach § 5 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) angehalten, Gefährdungen systematisch zu beurteilen und geeignete Schutzmaßnahmen umzusetzen.
Zur Erfüllung dieser Pflichten sieht das Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) die Bestellung von Fachkräften für Arbeitssicherheit vor.

 

 

Ein überbetrieblicher sicherheitstechnischer Dienst übernimmt diese Aufgaben extern – strukturiert, rechtskonform und branchenbezogen.

Was ist ein überbetrieblicher Dienst?

Dokumentation einer sicherheitstechnischen Betreuung nach DGUV Vorschrift 2

Ein überbetrieblicher Dienst ist eine externe Organisation oder ein spezialisiertes Unternehmen, das mehrere Betriebe sicherheitstechnisch betreut.

Er stellt qualifizierte Fachkräfte für Arbeitssicherheit gemäß:

  • § 6 Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG)

  • DGUV Vorschrift 2

  • § 3 Arbeitsschutzgesetz

bereit und übernimmt die gesetzlich geforderte Beratung des Arbeitgebers.

 

Im Gegensatz zur internen Bestellung einer eigenen Fachkraft erfolgt die Betreuung hier durch einen externen Spezialisten.

Überbetrieblicher sicherheitstechnischer Dienst – Leistungen

Ein externer sicherheitstechnischer Dienst umfasst insbesondere:

  • Durchführung der Grundbetreuung nach DGUV Vorschrift 2

  • Betriebs­spezifische Betreuung (z. B. bei Maschinen, Gefahrstoffen, Baustellen)

  • Gefährdungsbeurteilungen nach § 5 ArbSchG

  • Betriebsanweisungen und Unterweisungsunterlagen

  • Teilnahme an ASA-Sitzungen (§ 11 ASiG)

  • Begehungen und Maßnahmenverfolgung

  • Beratung bei Behörden- oder BG-Kontrollen

 

Die Betreuungsstunden richten sich nach Gefährdungsgruppe und Mitarbeiteranzahl gemäß DGUV V2.

Für wen ist ein überbetrieblicher Dienst sinnvoll?

Ein externer sicherheitstechnischer Dienst ist insbesondere geeignet für:

  • kleine und mittlere Unternehmen

  • Betriebe ohne eigene Sicherheitsfachkraft

  • Unternehmen mit wechselnden Projekten (z. B. Bau, Montage)

  • Betriebe mit erhöhtem Haftungsrisiko

 

Gerade im industriellen Umfeld, im Maschinenbau oder in der Logistik ist eine praxisnahe Vor-Ort-Betreuung entscheidend.

Vorteile eines externen sicherheitstechnischen Dienstes

1. Rechtssicherheit
Gesetzeskonforme Umsetzung der Pflichten aus ArbSchG, ASiG und DGUV Vorschrift 2.

2. Wirtschaftlichkeit
Keine Fixkosten für internes Personal.

3. Objektiver Blick von außen
Externe Fachkräfte erkennen häufig betriebsblinde Risiken.

 

4. Branchenkenntnis
Spezialisierte Dienste verfügen über Erfahrung aus verschiedenen Betrieben.

Abgrenzung: Überbetrieblicher Dienst vs. Betriebsarzt

Der überbetriebliche sicherheitstechnische Dienst betrifft die Fachkraft für Arbeitssicherheit.
Die arbeitsmedizinische Betreuung erfolgt separat durch einen Betriebsarzt gemäß ASiG.

 

Beide Funktionen sind gesetzlich vorgeschrieben, können aber durch unterschiedliche Dienstleister abgedeckt werden.

Fazit

Ein überbetrieblicher sicherheitstechnischer Dienst ermöglicht Unternehmen die rechtskonforme Umsetzung ihrer Arbeitsschutzpflichten ohne eigene interne Struktur aufzubauen.

 

Entscheidend ist dabei nicht nur die formale Bestellung, sondern die tatsächliche, regelmäßige und dokumentierte Betreuung im Betrieb.

FAQ – Überbetrieblicher sicherheitstechnischer Dienst

Ist ein überbetrieblicher sicherheitstechnischer Dienst gesetzlich vorgeschrieben?

Nein – vorgeschrieben ist nicht die Form, sondern die Funktion.

Nach § 5 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und § 6 Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) muss jedes Unternehmen eine Fachkraft für Arbeitssicherheit bestellen.
Diese kann intern angestellt oder über einen überbetrieblichen sicherheitstechnischen Dienst extern gestellt werden. Eine Ausnahme stellt das Unternehmermodell dar.

 

Die konkrete Ausgestaltung der Betreuung regelt die DGUV Vorschrift 2.

Ab wie vielen Mitarbeitern ist ein überbetrieblicher Dienst erforderlich?

Grundsätzlich ab dem ersten Beschäftigten.

Sobald ein Unternehmen mindestens einen Mitarbeiter beschäftigt, greifen die Pflichten aus ArbSchG und ASiG.
Art und Umfang der Betreuung richten sich nach:

  • Gefährdungsgruppe des Betriebs

  • Anzahl der Beschäftigten

  • branchenspezifischen Risiken

 

Die Betreuungszeiten ergeben sich aus den Tabellen der DGUV Vorschrift 2.

Was kostet ein überbetrieblicher sicherheitstechnischer Dienst?

Die Kosten hängen ab von:

  • Mitarbeiteranzahl

  • Gefährdungsgruppe (I–III)

  • betriebsspezifischen Risiken

  • zusätzlichem Beratungsbedarf

Die Berechnung erfolgt üblicherweise auf Stundenbasis gemäß DGUV Vorschrift 2 (Grundbetreuung + betriebsspezifische Betreuung).

 

Für kleine Betriebe ist die externe Lösung in der Regel wirtschaftlicher als eine interne Vollzeit-Fachkraft.