Gefährdungen durch Krananlagen in der Industrie

Typische Vorfälle, organisatorische Ursachen und präventive Maßnahmen

Krananlagen gehören in Industrie und Maschinenbau zu den zentralen Arbeitsmitteln. Ob Portalkran, Brückenkran oder Hallenkran – überall dort, wo schwere Lasten bewegt werden, entstehen erhebliche Gefährdungen für Personen und Sachwerte.

Viele Vorfälle entstehen nicht durch grobe Fahrlässigkeit, sondern durch organisatorische Defizite, fehlende Abstimmung oder unzureichende technische Anpassungen.

 

Die folgenden Beispiele stammen aus der betrieblichen Praxis.

Steuerung eines Portalkrans ohne Sichtkontakt

In einem Betrieb wurde die Anlage durch einen Bediener ohne Sichtkontakt zur Portalkrananlage gesteuert. Der Mitarbeiter betätigte die Kranfahrt und zog mit der noch im Greifständer befindlichen Zange den Ständer etwa 15 Meter durch die Halle.

Der Vorfall hätte zu erheblichen Sachschäden oder Personengefährdungen führen können.

Solche Situationen lassen sich nicht allein durch „gesunden Menschenverstand“ verhindern. Hier sind organisatorische und technische Maßnahmen erforderlich:

  • klare Vorgaben zum Sichtkontakt bei Kranbewegungen

  • Abstimmung zwischen Bediener und Bodenpersonal

  • Begrenzung von Funkfernsteuerungen auf realistische Reichweiten

Eine Funkfernsteuerung mit 300 Metern Reichweite erscheint in einer üblichen Produktionshalle häufig nicht erforderlich. Die Reduzierung der Funkreichweite kann ein wirksamer technischer Beitrag zur Risikominimierung sein.

 

Guter Arbeitsschutz zeigt sich in solchen Detailfragen.

Herabfallende Gegenstände vom Kranträger

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Nach einer Reparatur wurden Werkzeuge und Schrauben auf dem Kranträger liegen gelassen. Bei der anschließenden Inbetriebnahme fielen diese aus etwa sieben Metern Höhe herunter.

Eine einzelne M20-Schraube aus dieser Höhe kann schwere Verletzungen verursachen.

Solche Gefährdungen sind in erster Linie organisatorisch beherrschbar:

  • verbindliche Checklisten nach Wartungsarbeiten

  • dokumentierte Freigabeprozesse

  • klare Verantwortlichkeiten

  • Unterweisung des Instandhaltungspersonals

Unterschriften und dokumentierte Zuständigkeiten sind keine Bürokratie, sondern ein Mittel zur Verbindlichkeit.

 

Arbeitsschutz bedeutet hier, über den eigenen Arbeitsbereich hinauszudenken.

Veraltete Technik – klebendes Schütz bei einer Krananlage aus den 1960er Jahren

Eine ältere Krananlage fuhr trotz Gegenbewegung des Kranführers weiter. Ursache war ein klebendes Schütz. Erst ein schnelles Eingreifen über den Not-Halt stoppte die Anlage.

Veraltete Technik birgt besondere Risiken. Der Stand der Technik ist regelmäßig zu prüfen. Anlagen aus den 1960er Jahren erfüllen häufig nicht mehr die heutigen sicherheitstechnischen Anforderungen.

Neben Personenschäden können bei modernen Fertigungsprozessen massive Sachschäden entstehen, etwa in der Turbinen- oder Maschinenfertigung.

 

Die Bewertung alter Anlagen ist daher nicht nur eine technische, sondern auch eine wirtschaftliche Entscheidung.

Seilabriss durch Schrägzug

Ein klassischer Vorfall: Schrägzug beim Anheben von Lasten. Das Seil läuft über Kanten, verdrillt oder spleißt auf. Materialermüdung und Seilabriss sind vorprogrammiert.

Die Folgen:

  • herabfallende Lasten

  • erhebliche Personengefährdung

  • Produktionsausfall

  • hohe Sachschäden

Solche Vorfälle entstehen häufig durch Unwissenheit oder mangelnde Ausbildung – selten durch Vorsatz.

 

Regelmäßige Einweisungen, Unterweisungen und praktische Schulungen reduzieren dieses Risiko erheblich.

Organisation vor Schuldzuweisung

In der Regel liegt die Ursache nicht ausschließlich beim einzelnen Mitarbeiter.

Zu hinterfragen ist die Organisation:

  • Ist die Krananlage jährlich durch eine befähigte Person geprüft?

  • Wurde die elektrische Anlage gemäß DGUV Vorschrift 3 durch eine Elektrofachkraft geprüft?

  • Liegt eine aktuelle Gefährdungsbeurteilung vor?

  • Existiert eine Betriebsanweisung für den Kranbetrieb?

  • Verfügt jeder Bediener über einen gültigen Kranschein?

  • Liegt eine schriftliche Beauftragung vor?

  • Erfolgt eine jährliche Unterweisung der Kranführer?

 

Arbeitsschutz bei Krananlagen ist immer ein Zusammenspiel aus Technik, Organisation und Qualifikation.

Fazit

Krananlagen sind komplexe Arbeitsmittel mit hohem Gefährdungspotenzial. Viele Risiken entstehen nicht durch spektakuläre Fehlhandlungen, sondern durch organisatorische Lücken, veraltete Technik oder fehlende Abstimmung.

Systematische Gefährdungsbeurteilungen, klare Verantwortlichkeiten und regelmäßige Prüfungen sind zentrale Bausteine zur Prävention von Personen- und Sachschäden.

 

Die Ullertec GmbH unterstützt Unternehmen bei der sicherheitstechnischen Bewertung von Krananlagen, bei der Organisation von Prüfprozessen sowie bei der strukturierten Umsetzung betrieblicher Maßnahmen.