Elektrische Flurförderzeuge haben in Industrie und Logistik maßgeblich zur Verbesserung der Luftqualität in geschlossenen Hallen beigetragen. Gerade bei hohem innerbetrieblichen Transportaufkommen stellen sie eine emissionsarme Alternative zu verbrennungsmotorischen Fahrzeugen dar.
Dennoch entstehen auch bei elektrisch betriebenen Gabelstaplern sicherheitsrelevante Gefährdungen – insbesondere im Zusammenhang mit Ladeprozessen, organisatorischen Abläufen und baulichen Gegebenheiten.
In einer staubigen Industriehalle wurde ein elektrisch betriebener Gabelstapler während des nächtlichen Ladevorgangs mit einer Plane abgedeckt. Ziel des Mitarbeiters war es, den Sitz vor Staubablagerungen zu schützen und sich die morgendliche Reinigung zu ersparen.
Während des Ladevorgangs von Blei-Säure-Batterien entsteht – wenn auch in vergleichsweise geringen Mengen – Wasserstoff. Wasserstoff ist ein hochentzündliches Gas, das sich unter ungünstigen Bedingungen in sogenannten „Gasnestern“ sammeln kann.
Durch die Abdeckung mit einer Plane konnte sich das entstehende Gas lokal anreichern. Im ungünstigsten Fall kann beim Entfernen der Plane oder bei Inbetriebnahme des Fahrzeugs eine Zündquelle ausreichen, um eine Verpuffung auszulösen.
Auch wenn es im ersten Moment übertrieben erscheinen mag:
Bei Ladebereichen von Flurförderzeugen ist grundsätzlich der Explosionsschutz zu betrachten.
Relevante Aspekte sind unter anderem:
ausreichende natürliche oder technische Lüftung
Vermeidung geschlossener oder schlecht belüfteter Laderäume
Entfernen von Hauben oder Abdeckungen während des Ladevorgangs
Begrenzung der Anzahl gleichzeitig ladender Fahrzeuge in engen Bereichen
Kennzeichnung des Ladebereichs
Insbesondere in engen, unbelüfteten Räumen kann sich Wasserstoff in zündfähiger Konzentration ansammeln. Die untere Explosionsgrenze von Wasserstoff ist niedrig, was eine erhöhte Aufmerksamkeit erforderlich macht.
Solche Vorfälle entstehen selten aus vorsätzlichem Fehlverhalten. Häufig liegt die Ursache in fehlender Unterweisung oder nicht ausreichend definierten Ladeprozessen.
Zu prüfen sind unter anderem:
Gibt es eine Gefährdungsbeurteilung für den Ladebereich?
Sind Ladebereiche baulich und organisatorisch definiert?
Wurden die Beschäftigten hinsichtlich der Gasentwicklung unterwiesen?
Ist die Lüftung ausreichend dimensioniert?
Sind geeignete Verbote (z. B. offenes Feuer, Rauchen) klar geregelt?
Auch bei elektrisch betriebenen Flurförderzeugen ist systematische Arbeitsschutzorganisation erforderlich.
Elektrische Flurförderzeuge reduzieren Emissionen im Hallenbetrieb erheblich. Dennoch bestehen spezifische Gefährdungen, insbesondere bei Ladeprozessen von Blei-Säure-Batterien.
Unzureichende Lüftung, das Abdecken von Fahrzeugen während des Ladevorgangs oder fehlende organisatorische Regelungen können unter ungünstigen Bedingungen zu explosionsfähigen Atmosphären
führen.
Explosionsschutz ist kein Thema ausschließlich für Chemiebetriebe. Auch im industriellen Alltag sind entsprechende Gefährdungen realistisch zu bewerten und organisatorisch zu beherrschen.
