Ullertec führt präzise Lärmmessungen am Arbeitsplatz durch – normgerecht, rechtssicher und praxisnah.
Mit unserer Fachkunde gemäß DGUV Grundsatz 309-010 und einem Schallpegelmessgerät der Klasse 1 liefern wir belastbare Ergebnisse zur Beurteilung der Lärmexposition am Arbeitsplatz – unabhängig
von Branche oder Betriebsgröße.
Lärm zählt zu den häufigsten Gesundheitsrisiken im Betrieb. Bereits ab 85 dB(A) drohen dauerhafte Hörschäden – eine Lärmmessung am Arbeitsplatz sollte spätestens dann durchgeführt werden. Doch schon ab 80 dB(A) sind Schutzmaßnahmen gesetzlich vorgeschrieben.
Lärm erhöht zudem das Unfallrisiko, beeinträchtigt die Konzentrationsfähigkeit, mindert die Produktivität und wirkt sich nachweislich negativ auf die psychische Gesundheit aus – etwa durch Stress, Reizbarkeit oder Schlafstörungen bei dauerhafter Belastung.
die Gefährdungsbeurteilung Lärm rechtssicher ergänzen
Gehörschutzpflichten nachweisen und umsetzen
ein Lärmkataster erstellen und dokumentieren
Arbeitsunfälle und Krankheitsausfälle präventiv reduzieren
Unsere Messung erfolgt gemäß:
Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung (LärmVibrationsArbSchV)
Technische Regeln zur Lärmverordnung (TRLV Lärm)
Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV)
Arbeitsstättenregel ASR A3.7 (für Büro- und Verwaltungsbereiche)
Auslösewert | Maßnahmen |
---|---|
≥ 80 dB(A) | Gehörschutz bereitstellen, Unterweisung, arbeitsmedizinische Vorsorge |
≥ 85 dB(A) | Pflichtvorsorge, Tragepflicht, Lärmbereich kennzeichnen, Maßnahmen umsetzen |
Wir unterstützen Sie dabei, ein Lärmkataster zu erstellen, das alle relevanten Lärmquellen, Arbeitsplätze und Expositionszeiten berücksichtigt. Damit schaffen Sie die Grundlage für gezielte Schutzmaßnahmen und erfüllen Ihre Dokumentationspflichten gegenüber Behörden, Berufsgenossenschaften und Auditoren.
Lärm in Büro- und Verwaltungsbereichen wirkt sich direkt auf Konzentration, Fehlerquote und Wohlbefinden aus.
Die ASR A3.7 gibt folgende Richtwerte vor:
Tätigkeit | Max. zulässiger Pegel laut ASR A3.7 |
---|---|
I – Hohe Konzentration | ≤ 55 dB(A) |
II – Normale Büroarbeit | ≤ 70 dB(A) |
III – Routinetätigkeiten | Lärm ist zu minimieren |
Mit einer gezielten Schallpegelmessung im Büro schaffen Sie die Basis für akustisch optimierte Arbeitsplätze.
Lärmmessung am Arbeitsplatz durchführen (Industrie, Werkstatt, Lager, Büro)
Bewertung der Tages-Lärmexposition (LEX,8h)
Erstellung eines Lärmkatasters
Integration in Ihre Gefährdungsbeurteilung
Messprotokoll mit Handlungsempfehlung
Fachkundebescheinigung gemäß DGUV Grundsatz 309-010
Als erfahrener Dienstleister mit Wurzeln in Industrie und Handwerk bieten wir Ihnen verlässliche Lärmmessungen, die alle gesetzlichen Anforderungen erfüllen – präzise, dokumentiert und auf Ihr
Unternehmen abgestimmt.
Jetzt Lärmpegel messen lassen – für mehr Sicherheit und Rechtssicherheit am Arbeitsplatz.