Neben der jährlich vorgeschriebenen Prüfung durch eine befähigte Person schreibt die DIN 14677:2011-05 auch eine monatliche Funktionskontrolle von Brandschutztüren und Feststellanlagen vor. Diese Maßnahme dient der Früherkennung von Störungen im Betrieb und ist ein zentraler Bestandteil der Betreiberverantwortung im vorbeugenden Brandschutz.
Die Ullertec GmbH aus Bochum unterstützt Unternehmen, Kommunen und öffentliche Einrichtungen in ganz NRW bei der Einführung, Durchführung und Dokumentation dieser Pflicht – auf Wunsch auch als vollständig ausgelagerter Service inklusive Wartung.
Frühzeitige Mängelerkennung – Türschließer, Feststellanlagen oder Rauchmelder können unbemerkt ausfallen. Regelmäßige Sichtkontrollen sichern die Funktionsfähigkeit.
Ergänzung zur Jahresprüfung – Die Monatsprüfung ersetzt nicht die jährliche Hauptinspektion durch befähigte Personen, sondern ergänzt sie zu einem lückenlosen Kontrollsystem.
Rechtliche Verpflichtung – Grundlage sind DIN 14677, Abschnitt 6.3 sowie die ASR A1.7. Betreiber sind verpflichtet, regelmäßige Prüfungen nachweisbar zu dokumentieren.
Durchführung der monatlichen Sichtprüfung durch unser Fachpersonal
Erstellung eines detaillierten Prüfprotokolls – auditfähig für Behörden & Versicherungen
Schulung interner Mitarbeitender, damit diese die Prüfungen eigenständig durchführen können
Flexible Umsetzung – auf Wunsch auch in Betriebsruhezeiten oder an Wochenenden
Die Monatsprüfung darf von einer beauftragten Person erfolgen. Diese benötigt keine Qualifikation als „befähigte Person“, muss jedoch:
schriftlich vom Betreiber beauftragt sein,
nachweislich geschult oder eingewiesen werden,
in der Lage sein, Mängel und Störungen zuverlässig zu erkennen,
die Kontrolle monatlich und dokumentiert durchführen.
Die Ullertec GmbH übernimmt die Prüfungen für Sie – oder schult Ihr Personal rechtssicher und praxisnah.
Unsere Kontrolle umfasst u. a.:
Funktionsprüfung der Feststellanlage
Schließverhalten der Tür nach Auslösung
Sichtprüfung von Türschließern, Auslösevorrichtungen & Rauchmeldern
Freihaltung des Türbereichs – keine Keile oder Lagerungen
Prüfung auf äußere Beschädigungen oder Manipulationen
Dokumentation aller Ergebnisse im Prüfprotokoll nach DIN 14677
✔ Rechtssicherheit – Erfüllung der Prüfpflicht nach DIN 14677
✔ Haftungsminimierung – klare Nachweise gegenüber Behörden & Versicherungen
✔ Entlastung – Outsourcing spart Zeit und interne Ressourcen
✔ Flexibilität – Prüfung in ganz NRW, abgestimmt auf Ihre Abläufe
✔ Praxisnähe – erfahrene Prüfer, geschult auf Industrie, Kommunen & öffentliche Gebäude
Die monatliche Kontrolle darf durch eine sogenannte „beauftragte Person“ erfolgen. Eine spezielle Qualifikation als befähigte Person ist hierfür nicht erforderlich. Die Voraussetzungen sind jedoch klar definiert:
Schriftliche Beauftragung durch den Betreiber
Nachweisbare Schulung oder Einweisung zur Funktionsweise der Anlage
Fähigkeit zur Sichtprüfung auf erkennbare Mängel oder Störungen
Monatliche, lückenlose Durchführung und Dokumentation im Prüfprotokoll
Wir schulen Ihre Mitarbeitenden entsprechend oder übernehmen diese Aufgabe vollständig für Sie – zuverlässig, planbar und rechtssicher.
Unsere Dienstleistung ist besonders relevant für:
🏭 Industrie & Gewerbe (Werkhallen, Logistikzentren)
🏢 Kommunen & öffentliche Gebäude (Schulen, Verwaltungen, Hochschulen)
🏥 Kliniken & Pflegeeinrichtungen
🏠 Wohnungsbaugesellschaften & Immobilienverwalter