Sichtprüfung von Brandschutztüren und Feststellanlagen

Monatliche Prüfung in NRW

Neben der gesetzlich vorgeschriebenen jährlichen Prüfung durch eine befähigte Person schreibt die DIN 14677 auch monatliche Funktionskontrollen von Feststellanlagen und Brandschutztüren vor. Diese Prüfungen dienen der frühzeitigen Erkennung von Störungen im täglichen Betrieb – schnell, unkompliziert und direkt vor Ort durch eine beauftragte Person im Unternehmen.

 

Ullertec GmbH unterstützt Sie in ganz NRW bei der Einführung und Organisation der monatlichen Prüfpflichten – praxisnah, rechtssicher und effizient.

Warum monatliche Prüfungen unerlässlich sind

  • Früherkennung von Mängeln: Feststellanlagen oder Türschließer können unbemerkt ausfallen. Die monatliche Sichtkontrolle sichert den Betrieb und ergänzt die jährliche Fachprüfung.

  • Brandschutz im Alltag verankern: Die einfache Sichtprüfung kann durch betriebseigene Personen erfolgen – sofern sie sorgfältig eingewiesen wurden und die rechtlichen Anforderungen erfüllen.

 

  • Pflichten wirksam umsetzen: Betreiberverantwortung endet nicht bei der Jahresprüfung. Eine lückenlose Monatskontrolle reduziert Risiken und haftungsrechtliche Probleme.

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Wer darf die monatliche Sichtprüfung durchführen?

Die monatliche Prüfung darf durch eine sogenannte „beauftragte Person“ durchgeführt werden – anders als bei der Jahresprüfung ist keine Qualifikation als befähigte Person erforderlich. Es gelten jedoch folgende Voraussetzungen:

✅ Die Person ist schriftlich beauftragt und wurde im Rahmen einer Einweisung oder Unterweisung nachweislich geschult.
✅ Sie kennt die Funktionsweise der Feststellanlage und der relevanten Türkomponenten.
✅ Sie kann die Anlage auf sichtbare Mängel oder Funktionsstörungen prüfen und dokumentieren.
✅ Die Durchführung erfolgt regelmäßig, monatlich und nachvollziehbar.

 

Gern schult Ullertec Ihre Mitarbeitenden zur Durchführung dieser Prüfungen oder übernimmt die monatliche Kontrolle extern für Sie.

Was wird monatlich kontrolliert?

Im Rahmen der monatlichen Sichtprüfung werden typischerweise folgende Punkte überprüft:

  • Ist die Feststellanlage eingeschaltet und betriebsbereit?

  • Schließen die Türen nach dem Auslösen vollständig?

  • Sind Türschließer, Rauchschalter und Auslösevorrichtungen unbeschädigt und frei zugänglich?

  • Ist die Türfunktion durch Lagerung, Keile oder Mobiliar behindert?

  • Ist der Bereich um die Tür frei von Hindernissen, insbesondere bei Flucht- und Rettungswegen?

 

Die Ergebnisse werden in einem Prüfprotokoll dokumentiert, das als Nachweis bei Behörden und Versicherungen dient.