Lärm ist einer der am häufigsten unterschätzten Risikofaktoren im betrieblichen Alltag. Dabei sind die Auswirkungen auf Gesundheit, Sicherheit und Leistungsfähigkeit wissenschaftlich belegt. Eine Lärmmessung am Arbeitsplatz schafft Transparenz über die tatsächliche Belastung und ist Voraussetzung für eine wirksame Gefährdungsbeurteilung und gesetzeskonforme Schutzmaßnahmen.
1. Warum ist Lärmmessung am Arbeitsplatz wichtig?

Lärm betrifft nicht nur das Gehör – er kann auch Konzentrationsstörungen, Stress, Reizbarkeit, Schlafstörungen und langfristige psychische Belastungen verursachen.
Zudem steigt das Unfallrisiko durch Ablenkung oder Kommunikationsprobleme deutlich an.
Bereits bei einem Tages-Lärmexpositionspegel (LEX,8h) von 80 dB(A) sind Arbeitgeber verpflichtet, Schutzmaßnahmen wie Gehörschutz bereitzustellen. Ab 85 dB(A) wird das Tragen von Gehörschutz zur Pflicht – und eine Pflichtvorsorge durch den Betriebsarzt ist gesetzlich vorgeschrieben.
Eine präzise Lärmmessung liefert die Grundlage für:
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die rechtssichere Gefährdungsbeurteilung Lärm,
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die Entscheidung über technische, organisatorische oder persönliche Schutzmaßnahmen,
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die Dokumentation für Aufsichtsbehörden und Berufsgenossenschaften,
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die Erstellung eines Lärmkataster, der Lärmquellen systematisch erfasst.
2. Rechtliche Grundlagen für Lärmmessungen
Betriebe sind verpflichtet, Lärmexpositionen zu bewerten, wenn eine Gefährdung nicht ausgeschlossen werden kann. Die wichtigsten Regelwerke sind:
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Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung (LärmVibrationsArbSchV)
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Technische Regeln zur Lärmverordnung (TRLV Lärm)
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Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV)
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ASR A3.7 – Regelungen für Schallpegel in Büros und Verwaltungsräumen
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DGUV Vorschrift 1 & 2 – Vorschriften der gesetzlichen Unfallversicherung
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DGUV Grundsatz 309-010 – Anforderungen an die Fachkunde bei Lärmmessungen
Wichtig: Die Lärmbewertung muss dokumentiert, regelmäßig überprüft und bei veränderten Arbeitsbedingungen (z. B. neue Maschinen) erneut durchgeführt werden.
3. Wie läuft eine Lärmmessung am Arbeitsplatz ab?
Die Messung erfolgt durch Ullertec mit einem kalibrierten Schallpegelmessgerät der Klasse 1, das alle relevanten Pegelgrößen erfassen kann – z. B.:
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Tages-Lärmexpositionspegel (LEX,8h)
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Spitzen-Schalldruckpegel (LCpeak)
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Bewertete Mittelungspegel (LAeq)
Typischer Ablauf:
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Analyse der Arbeitsplätze und Lärmquellen
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Auswahl repräsentativer Messpunkte und Tätigkeiten
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Durchführung der Messung über den gesamten Arbeitstag oder repräsentative Zeitfenster
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Auswertung, Bewertung gemäß Grenz- und Auslösewerten
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Erstellung eines Messprotokolls mit Empfehlungen und Handlungsbedarf
Hinweis: Die exaktesten Werte liefert ein Klasse 1 Messgerät.
4. Was ist ein Lärmkataster – und warum ist er sinnvoll?
Ein Lärmkataster ist die systematische Erfassung von Lärmquellen und -belastungen innerhalb eines Betriebs.
Es dokumentiert:
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an welchen Arbeitsplätzen wie viel Lärm auftritt,
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welche Maschinen dafür verantwortlich sind,
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welche Schutzmaßnahmen notwendig oder bereits umgesetzt wurden.
Ein aktueller Lärmkataster hilft nicht nur bei Audits, sondern auch bei der Prävention – z. B. bei Arbeitsplatzplanung, PSA-Auswahl oder Maschinenersatz.
5. Lärmmessung im Büro – oft unterschätzt, aber entscheidend
Auch in Großraumbüros, Callcentern oder Besprechungszonen kann Lärm zum Problem werden. Die ASR A3.7 gibt folgende Richtwerte vor:
Tätigkeit (Konzentration) | Max. Pegel laut ASR A3.7 |
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I – Hohe Konzentration | ≤ 55 dB(A) |
II – Normale Büroarbeit | ≤ 70 dB(A) |
Messungen im Büro helfen dabei, akustische Schwachstellen zu erkennen, Sprachverständlichkeit zu verbessern und die Zufriedenheit der Mitarbeitenden zu erhöhen.
6. Fazit: Lärmpegel messen – ein Muss für verantwortungsvolle Unternehmen
Eine Lärmmessung ist kein „Nice-to-have“, sondern eine gesetzliche Pflicht und ein zentrales Element des Arbeitsschutzes.
Mit einer fachgerechten Messung durch Ullertec GmbH erfüllen Sie nicht nur Ihre Dokumentationspflichten, sondern schaffen die Basis für einen gesundheitsfördernden und sicheren
Arbeitsplatz.
Sie möchten den Lärmpegel in Ihrem Betrieb messen oder ein Lärmkataster erstellen lassen?
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