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Besuch der Berufsgenossenschaft im Betrieb – Ablauf, Prüfpunkte & Tipps

Der Besuch der Berufsgenossenschaft (BG) ist für jedes Unternehmen ein zentraler Baustein, um Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz nachhaltig sicherzustellen. Als Träger der gesetzlichen Unfallversicherung prüft die BG, ob gesetzliche Vorgaben eingehalten werden und unterstützt Betriebe dabei, Arbeitsplätze sicher und gesundheitsgerecht zu gestalten.

 

Im Rahmen einer BG-Begehung stehen insbesondere folgende Aspekte im Fokus:

Zentrale Prüfpunkte der Berufsgenossenschaft

Besuch der Berufsgenossenschaft im Betrieb – Fachkraft für Arbeitssicherheit überprüft Gefährdungsbeurteilung und Arbeitsschutzmaßnahmen am Arbeitsplatz.
  • Gefährdungsbeurteilung
    Wurde eine vollständige Gefährdungsbeurteilung gemäß § 5 ArbSchG durchgeführt? Enthalten sind die Ermittlung von Gefahren sowie die Ableitung wirksamer Schutzmaßnahmen.

  • Betriebsanweisungen
    Existieren schriftliche und verständliche Betriebsanweisungen für Tätigkeiten, Maschinen und Gefahrstoffe? Sie dienen als Handlungsleitfaden für sicheres Arbeiten.

  • Persönliche Schutzausrüstung (PSA)
    Stellt der Arbeitgeber geeignete PSA (z. B. Helm, Schutzbrille, Gehörschutz) bereit und wird deren Nutzung im Betrieb kontrolliert?

  • Erste Hilfe & Notfallorganisation
    Sind Erste-Hilfe-Einrichtungen, Notfallpläne und geschulte Ersthelfer vorhanden und aktuell dokumentiert?

 

  • Unterweisungen
    Werden Mitarbeitende regelmäßig und nachweislich zu sicherheitsrelevanten Themen geschult (§ 12 ArbSchG, DGUV Vorschrift 1)?

Branchenspezifische Anforderungen

Neben den allgemeinen Grundpflichten berücksichtigt die BG auch individuelle Risiken des Unternehmens:

 

  • Branchenspezifische Vorgaben – z. B. besondere Regelungen in Metallverarbeitung, Bau oder Logistik.

  • Technische Schutzmaßnahmen – Maschinen- und Anlagensicherheit nach aktuellem Stand der Technik.

  • Gesundheitsförderung – Maßnahmen wie ergonomische Arbeitsplätze oder betriebliches Gesundheitsmanagement.

  • Mitarbeiterbeteiligung – aktive Einbindung der Beschäftigten in den Arbeitsschutzprozess.

Fazit: Besuch der BG als Chance nutzen

Ein Besuch der Berufsgenossenschaft ist nicht nur Kontrolle, sondern auch Chance zur Optimierung. Unternehmen profitieren von:

 

  • rechtssicherer Umsetzung gesetzlicher Pflichten,

  • erhöhter Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz,

  • gesteigerter Mitarbeitermotivation durch sichere Arbeitsbedingungen.