Die sicherheitstechnische Betreuung ist für alle Unternehmen gesetzlich vorgeschrieben und richtet sich nach der DGUV Vorschrift 2.
Die Ullertec GmbH unterstützt Betriebe jeder Größe – vom Kleinstunternehmen bis zum Industriebetrieb – bei der rechtssicheren Umsetzung der Betreuung durch eine Fachkraft für Arbeitssicherheit.
Kleinere Betriebe mit bis zu 50 Beschäftigten haben die Möglichkeit, das sogenannte Unternehmermodell zu nutzen.
Dabei übernimmt der Unternehmer selbst die Aufgaben des Arbeitsschutzes, nachdem er ein von seiner Berufsgenossenschaft angebotenes Seminar besucht hat. Dieses Wissen muss regelmäßig
durch Fortbildungen aufgefrischt werden.
👉 Vorteil: flexible Umsetzung ohne externe Fachkraft.
👉 Nachteil: hoher Eigenaufwand, Verantwortung bleibt vollständig beim Unternehmer.
Für Unternehmen mit bis zu 10 oder 20 Mitarbeitenden – abhängig von der zuständigen BG – gilt die sogenannte Regelbetreuung für Kleinbetriebe.
Die Betreuung wird durch eine Fachkraft für Arbeitssicherheit (SiFa) und den Betriebsarzt übernommen.
Die Häufigkeit der Betreuung hängt von der Gefährdungsgruppe ab:
bei geringer Gefährdung kann ein Einsatz auch nur alle drei Jahre notwendig sein,
bei höherer Gefährdung erfolgen jährliche Termine.
⚠️ Hinweis: Ab 2025 tritt schrittweise die neue DGUV Vorschrift 2 in Kraft. Damit werden die Einsatzintervalle strenger geregelt.
Unternehmen mit mehr als 20 Beschäftigten müssen zwingend die klassische Regelbetreuung nutzen.
Hierbei gilt:
Die Betreuung erfolgt jedes Jahr durch Fachkraft und Betriebsarzt.
Der zeitliche Umfang richtet sich nach der Gefährdungsgruppe (1–3) sowie nach der Zahl der Beschäftigten.
Ab 50 Mitarbeitenden ist die Regelbetreuung bei fast allen Berufsgenossenschaften verpflichtend.
Die Anforderungen an die sicherheitstechnische Betreuung sind komplex und unterliegen laufenden Änderungen.
Mit Ullertec profitieren Sie von:
zertifizierter Fachkompetenz
praxisnaher Beratung für jede Betriebsgröße
rechtssicherer Umsetzung nach DGUV Vorschrift 2
Damit Sie sich auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren können, übernimmt Ullertec die komplette Organisation und Umsetzung der Betreuung.
Dieser Artikel wurde nach bestem Wissen von der Ullertec GmbH erstellt. Aufgrund der derzeitigen Anpassungen der DGUV Vorschrift 2 ist es unbedingt erforderlich, sich bei der zuständigen Berufsgenossenschaft über die für Ihr Unternehmen geltenden Anforderungen zu informieren.