Besuch durch die BG oder Arbeitsschutzbehörde – gut vorbereitet mit uns an Ihrer Seite

Ein Besuch der BG (Berufsgenossenschaft) oder der Arbeitsschutzbehörde kann für viele Unternehmen überraschend kommen. Doch mit der richtigen Vorbereitung und einer professionellen sicherheitstechnischen Betreuung sind Sie auf der sicheren Seite. Bei einer Betriebsbesichtigung gemäß §17 SGB VII prüfen die Aufsichtsorgane zahlreiche Aspekte rund um den Arbeitsschutz und die betriebliche Sicherheit.

 

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Was wird bei einem Besuch durch die BG geprüft?

Die Begehung erfolgt je nach Branche und Unternehmensart unterschiedlich, dennoch gibt es zentrale Themen, die regelmäßig überprüft werden – unter anderem:

 

  • Vollständigkeit und Aktualität der Gefährdungsbeurteilungen

  • Vorhandensein von Betriebsanweisungen

  • Durchgeführte Unterweisungen sowie deren Nachweise

  • Arbeitsmedizinische Betreuung nach DGUV Vorschrift 2

  • Umfang und Qualität der sicherheitstechnischen Betreuung

  • Regelmäßige Prüfung von Betriebsmitteln

  • Nachweis über die erforderliche Anzahl an Ersthelfern

  • Benennung und Schulung der Sicherheitsbeauftragten

  • ...

Ein häufiges Ergebnis solcher Überprüfungen ist ein Mängelprotokoll der BG, das dokumentiert, welche Anforderungen nicht erfüllt wurden. Um das zu vermeiden, unterstützen wir Sie bereits im Vorfeld mit einer umfassenden Beratung und Betreuung – individuell auf Ihr Unternehmen abgestimmt.

Unsere Leistungen für Ihre Sicherheit:

Wir begleiten Sie kompetent bei der Vorbereitung auf einen Besuch der BG oder Arbeitsschutzbehörde – von der Erstellung rechtskonformer Unterlagen bis hin zur Durchführung von Schulungen und Gefährdungsbeurteilungen. So können Sie einem Audit gelassen entgegensehen und Ihren Betrieb dauerhaft sicher und rechtskonform führen.

Sichern Sie sich jetzt Ihre professionelle sicherheitstechnische Betreuung – wir beraten Sie gerne!

 

 

 

 

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