Beratungsdienstleistungen mit möglicher Förderung

Hinweis: Die mögliche Förderung durch das BAFA erfolgt ausschließlich auf Antragstellung durch das Unternehmen selbst. Es besteht kein Anspruch auf Förderung. Die abschließende Förderentscheidung obliegt dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).