Hinweis zur neuen DGUV Vorschrift 2
Mit dem Inkrafttreten der überarbeiteten DGUV Vorschrift 2 ergeben sich umfangreiche Änderungen in den Modellen zur sicherheitstechnischen Betreuung. Da die Darstellung dieser Modelle nicht in
allen Fällen einfach ist, haben wir die wichtigsten Optionen für Sie strukturiert aufbereitet.
Bitte beachten Sie:
Die Art der anwendbaren Betreuung richtet sich nach der jeweils zuständigen Berufsgenossenschaft Ihres Unternehmens. Wählen Sie daher im nächsten Schritt die für Sie zuständige
Berufsgenossenschaft aus, um das passende Betreuungsmodell angezeigt zu bekommen.
Bei Rückfragen stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung.