Gefährdungsbeurteilung (GBU) – Ihre Pflicht als Arbeitgeber nach dem Arbeitsschutzgesetz

Sicherheit am Arbeitsplatz beginnt mit einer professionellen Gefährdungsbeurteilung.

Ullertec unterstützt Sie dabei, gesetzliche Anforderungen effizient umzusetzen und Gefährdungen systematisch zu erkennen, zu bewerten und zu minimieren.

Was ist eine Gefährdungsbeurteilung (GBU)?

Die Gefährdungsbeurteilung ist ein zentraler Bestandteil des betrieblichen Arbeitsschutzes – gesetzlich vorgeschrieben gemäß dem Arbeitsschutzgesetz (§ 5 ArbSchG). Ziel ist es, potenzielle Gefährdungen am Arbeitsplatz frühzeitig zu identifizieren und wirksame Schutzmaßnahmen zu entwickeln. Dabei werden sowohl physische Risiken als auch seit 2013 auch psychische Belastungen berücksichtigt.

Warum ist die Gefährdungsbeurteilung so wichtig?

Als Arbeitgeber sind Sie verpflichtet, die Sicherheit und Gesundheit Ihrer Mitarbeitenden dauerhaft zu gewährleisten. Eine ordnungsgemäße Gefährdungsbeurteilung hilft Ihnen dabei:

 

  • Gesetzliche Vorgaben rechtskonform zu erfüllen

  • Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten zu vermeiden

  • Krankheitsbedingte Ausfälle zu reduzieren

  • Das Sicherheitsbewusstsein in Ihrem Unternehmen zu stärken

  • Eine nachhaltige Präventionskultur zu etablieren

Was gehört zu einer vollständigen Gefährdungsbeurteilung (GBU)?

Eine professionelle Gefährdungsbeurteilung umfasst folgende Schritte:

 

  1. Identifikation von Gefährdungen – Arbeitsmittel, Arbeitsumgebung, Abläufe und psychische Belastungsfaktoren erkennen

  2. Risikoanalyse und -bewertung – Eintrittswahrscheinlichkeit und mögliche Auswirkungen abschätzen

  3. Festlegung geeigneter Schutzmaßnahmen – technisch, organisatorisch und personenbezogen

  4. Umsetzung und Kontrolle der Maßnahmen – regelmäßige Überprüfung auf Wirksamkeit

  5. Dokumentation der Ergebnisse – rechtssicher und nachvollziehbar

  6. Anpassung bei Veränderungen – z. B. neue Technologien, Prozesse, Arbeitsplätze

Psychische Gefährdungen im Fokus

Seit der Gesetzesnovelle 2013 sind auch psychische Belastungsfaktoren wie Überforderung, monotone Tätigkeiten, Zeitdruck oder Konflikte im Team zu beurteilen. Diese Faktoren wirken sich direkt auf das Wohlbefinden und die Leistungsfähigkeit Ihrer Mitarbeitenden aus – und gehören damit zu jeder ganzheitlichen Gefährdungsbeurteilung.

Wer ist verantwortlich für die Gefährdungsbeurteilung?

Die Verantwortung liegt eindeutig beim Arbeitgeber. Unterstützung erhalten Sie durch:

  • Fachkräfte für Arbeitssicherheit (Sifas)

  • Betriebsärzte und Betriebsärztinnen

  • Sicherheitsbeauftragte im Betrieb

 

Die enge Zusammenarbeit dieser Akteure mit der Unternehmensleitung ist essenziell, um praxisnahe und wirksame Schutzmaßnahmen umzusetzen.

Rechtssicherheit durch systematische Gefährdungsbeurteilung

Eine Gefährdungsbeurteilung ist kein einmaliges Projekt, sondern ein kontinuierlicher Prozess. Nur durch regelmäßige Aktualisierung und eine vollständige Dokumentation erfüllen Sie Ihre gesetzliche Pflicht und sichern sich im Ernstfall rechtlich ab.

Ullertec unterstützt Sie bei der Erstellung Ihrer Gefährdungsbeurteilung

Ob Sie Ihre erste Gefährdungsbeurteilung erstellen, bestehende Prozesse optimieren oder gezielt psychische Belastungen analysieren möchten – Ullertec ist Ihr zuverlässiger Partner für professionelle Gefährdungsbeurteilungen. Ein erfahrener Arbeitsschutzexperte begleitet Sie von der Analyse bis zur Umsetzung wirksamer Schutzmaßnahmen.

Kontaktieren Sie uns jetzt – wir beraten Sie individuell und unterstützen Sie bei der Erstellung Ihrer Gefährdungsbeurteilung.