Ullertec unterstützt Sie dabei, gesetzliche Anforderungen effizient umzusetzen und Gefährdungen systematisch zu erkennen, zu bewerten und zu minimieren.
Die Gefährdungsbeurteilung ist ein zentraler Bestandteil des betrieblichen Arbeitsschutzes – gesetzlich vorgeschrieben gemäß dem Arbeitsschutzgesetz (§ 5 ArbSchG). Ziel ist es, potenzielle Gefährdungen am Arbeitsplatz frühzeitig zu identifizieren und wirksame Schutzmaßnahmen zu entwickeln. Dabei werden sowohl physische Risiken als auch seit 2013 auch psychische Belastungen berücksichtigt.
Als Arbeitgeber sind Sie verpflichtet, die Sicherheit und Gesundheit Ihrer Mitarbeitenden dauerhaft zu gewährleisten. Eine ordnungsgemäße Gefährdungsbeurteilung hilft Ihnen dabei:
Gesetzliche Vorgaben rechtskonform zu erfüllen
Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten zu vermeiden
Krankheitsbedingte Ausfälle zu reduzieren
Das Sicherheitsbewusstsein in Ihrem Unternehmen zu stärken
Eine nachhaltige Präventionskultur zu etablieren
Eine professionelle Gefährdungsbeurteilung umfasst folgende Schritte:
Identifikation von Gefährdungen – Arbeitsmittel, Arbeitsumgebung, Abläufe und psychische Belastungsfaktoren erkennen
Risikoanalyse und -bewertung – Eintrittswahrscheinlichkeit und mögliche Auswirkungen abschätzen
Festlegung geeigneter Schutzmaßnahmen – technisch, organisatorisch und personenbezogen
Umsetzung und Kontrolle der Maßnahmen – regelmäßige Überprüfung auf Wirksamkeit
Dokumentation der Ergebnisse – rechtssicher und nachvollziehbar
Anpassung bei Veränderungen – z. B. neue Technologien, Prozesse, Arbeitsplätze
Seit der Gesetzesnovelle 2013 sind auch psychische Belastungsfaktoren wie Überforderung, monotone Tätigkeiten, Zeitdruck oder Konflikte im Team zu beurteilen. Diese Faktoren wirken sich direkt auf das Wohlbefinden und die Leistungsfähigkeit Ihrer Mitarbeitenden aus – und gehören damit zu jeder ganzheitlichen Gefährdungsbeurteilung.
Die Verantwortung liegt eindeutig beim Arbeitgeber. Unterstützung erhalten Sie durch:
Fachkräfte für Arbeitssicherheit (Sifas)
Betriebsärzte und Betriebsärztinnen
Sicherheitsbeauftragte im Betrieb
Die enge Zusammenarbeit dieser Akteure mit der Unternehmensleitung ist essenziell, um praxisnahe und wirksame Schutzmaßnahmen umzusetzen.
Eine Gefährdungsbeurteilung ist kein einmaliges Projekt, sondern ein kontinuierlicher Prozess. Nur durch regelmäßige Aktualisierung und eine vollständige Dokumentation erfüllen Sie Ihre gesetzliche Pflicht und sichern sich im Ernstfall rechtlich ab.
Ob Sie Ihre erste Gefährdungsbeurteilung erstellen, bestehende Prozesse optimieren oder gezielt psychische Belastungen analysieren möchten – Ullertec ist Ihr zuverlässiger Partner für professionelle Gefährdungsbeurteilungen. Ein erfahrener Arbeitsschutzexperte begleitet Sie von der Analyse bis zur Umsetzung wirksamer Schutzmaßnahmen.
Kontaktieren Sie uns jetzt – wir beraten Sie individuell und unterstützen Sie bei der Erstellung Ihrer Gefährdungsbeurteilung.