Fallbeispiel Arbeitsschutz in einem metallverarbeitenden KMU

Ausgangslage: Begehung der Berufsgenossenschaft deckt erhebliche Mängel auf

Ein mittelständisches Unternehmen aus der Metallverarbeitung mit 34 Beschäftigten wurde durch die zuständige Berufsgenossenschaft (BG) im Rahmen einer regulären Begehung überprüft.
Im Anschluss erhielt das Unternehmen einen Mängelbericht, der dringenden Handlungsbedarf aufzeigte. Die zentralen Kritikpunkte:

  1. Keine sicherheitstechnische Betreuung vorhanden

  2. Keine betriebsärztliche Betreuung sichergestellt

  3. Keine ausreichende Gefährdungsbeurteilung gemäß § 5 ArbSchG

  4. Fehlende Mitarbeiterunterweisungen

  5. Keine dokumentierten Prüfungen von Leitern und Tritten

  6. Kein Sicherheitsbeauftragter vorhanden

 

Diese Mängel stellten eine Verletzung gesetzlicher Vorgaben (u. a. Arbeitsschutzgesetz, DGUV Vorschrift 2) dar und die Umsetzung wurde mit 30 Tagen befristet.

Lösung durch Ullertec: Strukturierte Aufbauarbeit mit System

Die Ullertec GmbH wurde beauftragt, um innerhalb kurzer Zeit eine rechtskonforme Arbeitsschutzorganisation aufzubauen. Der Ablauf erfolgte systematisch nach den geltenden Vorschriften:

  • Analyse und Betreuungskonzept nach DGUV Vorschrift 2
    → Ermittlung der Einsatzzeit, Erstellung eines Angebots und Abschluss eines Betreuungsvertrags

  • Erstbegehung mit dem Geschäftsführer
    → Dokumentation aller relevanten Schwachstellen im Begehungsprotokoll

  • Maßnahmenplanung nach Priorität
    → Fokus auf die Punkte, die im BG-Bericht beanstandet wurden

  • Aufbau der medizinischen Betreuung
    → Vermittlung einer engagierten Betriebsärztin über das Partnernetzwerk von Ullertec

  • Gefährdungsbeurteilung schreiben & strukturieren
    → Beginn mit den gefährlichsten Tätigkeiten, z. B. Blechbearbeitung und Maschinenbedienung

  • Ableitung konkreter Maßnahmen
    → UVV-Prüfungen, schriftliche Beauftragungen, Erstellung von Betriebsanweisungen

  • Unterweisung aller Mitarbeitenden
    → Durchführung einer Grundunterweisung zu Arbeitsschutzpflichten, Betriebsanweisungen und sicherem Verhalten

 

Nach etwa acht Monaten konnte eine tragfähige Arbeitsschutzorganisation etabliert werden, die sich jederzeit auch gegenüber Behörden wie der Bezirksregierung oder Berufsgenossenschaft nachweisen lässt.

Nachhaltigkeit durch System und Routine

Sicherheitstechnische Betreuung Mitarbeiterunterweisung Arbeitsschutzorganisation Arbeitsschutz Begehung Berufsgenossenschaft

Heute findet eine jährliche Sicherheitsbegehung statt, ergänzt durch vierteljährliche ASA-Sitzungen (Arbeitsschutzausschuss). Offene Maßnahmen aus Begehungsprotokollen und ASA-Sitzungen werden kontinuierlich bearbeitet und dokumentiert. Damit erfüllt das Unternehmen nahezu vollständig seine gesetzlichen Pflichten im Arbeitsschutz – mit überschaubarem Aufwand und klarer Zuständigkeit.

Arbeiten auch Sie konform im Arbeitsschutz

Vermeiden Sie Beanstandungen, Fristen und Unsicherheit.
Vergeben Sie die sicherheitstechnischen Aufgaben an Ullertec – und konzentrieren Sie sich auf das, was zählt: Ihr Kerngeschäft.

 

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