Ein mittelständisches Unternehmen aus der Metallverarbeitung mit 34 Beschäftigten wurde durch die zuständige Berufsgenossenschaft (BG) im Rahmen einer regulären Begehung überprüft.
Im Anschluss erhielt das Unternehmen einen Mängelbericht, der dringenden Handlungsbedarf aufzeigte. Die zentralen Kritikpunkte:
Keine sicherheitstechnische Betreuung vorhanden
Keine betriebsärztliche Betreuung sichergestellt
Keine ausreichende Gefährdungsbeurteilung gemäß § 5 ArbSchG
Fehlende Mitarbeiterunterweisungen
Keine dokumentierten Prüfungen von Leitern und Tritten
Diese Mängel stellten eine Verletzung gesetzlicher Vorgaben (u. a. Arbeitsschutzgesetz, DGUV Vorschrift 2) dar und die Umsetzung wurde mit 30 Tagen befristet.
Die Ullertec GmbH wurde beauftragt, um innerhalb kurzer Zeit eine rechtskonforme Arbeitsschutzorganisation aufzubauen. Der Ablauf erfolgte systematisch nach den geltenden Vorschriften:
Analyse und Betreuungskonzept nach DGUV Vorschrift 2
→ Ermittlung der Einsatzzeit, Erstellung eines Angebots und Abschluss eines Betreuungsvertrags
Erstbegehung mit dem Geschäftsführer
→ Dokumentation aller relevanten Schwachstellen im Begehungsprotokoll
Maßnahmenplanung nach Priorität
→ Fokus auf die Punkte, die im BG-Bericht beanstandet wurden
Aufbau der medizinischen Betreuung
→ Vermittlung einer engagierten Betriebsärztin über das Partnernetzwerk von Ullertec
Gefährdungsbeurteilung schreiben & strukturieren
→ Beginn mit den gefährlichsten Tätigkeiten, z. B. Blechbearbeitung und Maschinenbedienung
Ableitung konkreter Maßnahmen
→ UVV-Prüfungen, schriftliche Beauftragungen, Erstellung von Betriebsanweisungen
Unterweisung aller Mitarbeitenden
→ Durchführung einer Grundunterweisung zu Arbeitsschutzpflichten, Betriebsanweisungen und sicherem Verhalten
Nach etwa acht Monaten konnte eine tragfähige Arbeitsschutzorganisation etabliert werden, die sich jederzeit auch gegenüber Behörden wie der Bezirksregierung oder Berufsgenossenschaft nachweisen lässt.
Heute findet eine jährliche Sicherheitsbegehung statt, ergänzt durch vierteljährliche ASA-Sitzungen (Arbeitsschutzausschuss). Offene Maßnahmen aus Begehungsprotokollen und ASA-Sitzungen werden kontinuierlich bearbeitet und dokumentiert. Damit erfüllt das Unternehmen nahezu vollständig seine gesetzlichen Pflichten im Arbeitsschutz – mit überschaubarem Aufwand und klarer Zuständigkeit.
Vermeiden Sie Beanstandungen, Fristen und Unsicherheit.
Vergeben Sie die sicherheitstechnischen Aufgaben an Ullertec – und konzentrieren Sie sich auf das, was zählt: Ihr Kerngeschäft.
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