Jährliche Prüfung von Krananlagen durch eine befähigte Person

Sicherheit und Gesetzeskonformität für Ihre Krananlagen – mit der jährlichen Prüfung durch eine befähigte Person der Ullertec GmbH.

Als Betreiber von Krananlagen sind Sie gesetzlich verpflichtet, Ihre Krananlagen regelmäßig auf ihren sicheren Zustand prüfen zu lassen – mindestens einmal jährlich gemäß der DGUV Vorschrift 52 (Krane) bzw. DGUV Vorschrift 54 (Winden, Hub- und Zuggeräte).

Was wird geprüft?

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Eine befähigte Person führt die vorgeschriebene Sicht- und Funktionsprüfung Ihrer Krananlage durch. Der Fokus liegt auf dem technischen Zustand, der Sicherheitseinrichtungen, der Tragfähigkeit sowie auf Verschleiß, Schäden und bestimmungsgemäßem Gebrauch.Die Prüfung erfolgt herstellerneutral und umfasst u. a.:

 

 

  • Hauptprüfung der mechanischen und elektrischen Bauteile

  • Kontrolle der Lastaufnahmeeinrichtungen und Sicherheitsbauteile

  • Prüfung der Betriebsanleitung und Prüfdokumentation

  • Sichtung von Anzeichen für Materialermüdung oder Korrosion

  • Erstellung eines rechtskonformen Prüfprotokolls

Prüffristen gemäß DGUV & BetrSichV

  • Mindestens einmal jährlich ist eine Prüfung durch eine befähigte Person gesetzlich vorgeschrieben (gemäß § 14 BetrSichV i. V. m. Anhang 3 Abschnitt 3).

  • Zusätzlich: anlassbezogene Prüfungen, z. B. nach Instandsetzungen, Umbauten oder bei außergewöhnlichen Vorkommnissen.

Befähigte Person vs. Kransachverständiger – was ist der Unterschied?

  • Eine befähigte Person führt die gesetzlich vorgeschriebene regelmäßige Prüfung im laufenden Betrieb durch. Sie benötigt eine entsprechende technische Qualifikation, Berufserfahrung im Umgang mit Krananlagen und besondere Kenntnisse über das Prüfverfahren (§ 2 Abs. 6 BetrSichV).

  • Ein Kransachverständiger (z. B. von ZÜS wie TÜV, DEKRA) wird i. d. R. für Erstabnahmen, Abnahmen nach Änderungen oder Sonderprüfungen herangezogen.

 

Die Ullertec GmbH bietet ausschließlich die wiederkehrende, jährliche Prüfung durch befähigte Personen an – praxisnah, rechtssicher und unabhängig.

Für welche Krananlagen geeignet?

Wir prüfen u. a.:

 

  • Hallenkrane / Brückenkrane

  • Schwenkkrane

  • Portalkrane

  • Säulenschwenkkrane

  • Leichtkransysteme

  • Winden und Hebezeuge

Warum mit Ullertec?

  • Zuverlässige Jahresprüfung nach gesetzlichen Vorgaben

  • Qualifizierte befähigte Personen mit Branchenkenntnis

  • Transparente Dokumentation & Prüfprotokoll zur Vorlage bei Behörden

  • Planbare Terminvergabe direkt vor Ort

 

  • Ideal für KMU und Industrieunternehmen im gesamten Ruhrgebiet