Als Betreiber von Krananlagen sind Sie gesetzlich verpflichtet, Ihre Krananlagen regelmäßig auf ihren sicheren Zustand prüfen zu lassen – mindestens einmal jährlich gemäß der DGUV Vorschrift 52 (Krane) bzw. DGUV Vorschrift 54 (Winden, Hub- und Zuggeräte).
Eine befähigte Person führt die vorgeschriebene Sicht- und Funktionsprüfung Ihrer Krananlage durch. Der Fokus liegt auf dem technischen Zustand, der Sicherheitseinrichtungen, der Tragfähigkeit sowie auf Verschleiß, Schäden und bestimmungsgemäßem Gebrauch.Die Prüfung erfolgt herstellerneutral und umfasst u. a.:
Hauptprüfung der mechanischen und elektrischen Bauteile
Kontrolle der Lastaufnahmeeinrichtungen und Sicherheitsbauteile
Prüfung der Betriebsanleitung und Prüfdokumentation
Sichtung von Anzeichen für Materialermüdung oder Korrosion
Erstellung eines rechtskonformen Prüfprotokolls
Mindestens einmal jährlich ist eine Prüfung durch eine befähigte Person gesetzlich vorgeschrieben (gemäß § 14 BetrSichV i. V. m. Anhang 3 Abschnitt 3).
Zusätzlich: anlassbezogene Prüfungen, z. B. nach Instandsetzungen, Umbauten oder bei außergewöhnlichen Vorkommnissen.
Eine befähigte Person führt die gesetzlich vorgeschriebene regelmäßige Prüfung im laufenden Betrieb durch. Sie benötigt eine entsprechende technische Qualifikation, Berufserfahrung im Umgang mit Krananlagen und besondere Kenntnisse über das Prüfverfahren (§ 2 Abs. 6 BetrSichV).
Ein Kransachverständiger (z. B. von ZÜS wie TÜV, DEKRA) wird i. d. R. für Erstabnahmen, Abnahmen nach Änderungen oder Sonderprüfungen herangezogen.
Die Ullertec GmbH bietet ausschließlich die wiederkehrende, jährliche Prüfung durch befähigte Personen an – praxisnah, rechtssicher und unabhängig.
Wir prüfen u. a.:
Hallenkrane / Brückenkrane
Schwenkkrane
Portalkrane
Säulenschwenkkrane
Leichtkransysteme
Winden und Hebezeuge
Zuverlässige Jahresprüfung nach gesetzlichen Vorgaben
Qualifizierte befähigte Personen mit Branchenkenntnis
Transparente Dokumentation & Prüfprotokoll zur Vorlage bei Behörden
Planbare Terminvergabe direkt vor Ort
Ideal für KMU und Industrieunternehmen im gesamten Ruhrgebiet
Die in diesem Rechner hinterlegten Berechnungsgrundlagen orientieren sich an der derzeit gültigen Fassung der DGUV Vorschrift 2.
Da sich rechtliche Vorgaben oder Interpretationen seitens der Berufsgenossenschaften ändern können, übernehmen wir keine Gewähr für die Richtigkeit oder Vollständigkeit der Ergebnisse.
Wir aktualisieren den Rechner jedoch regelmäßig und mit größter Sorgfalt, um Ihnen eine verlässliche Orientierungshilfe zu bieten – insbesondere für Unternehmen, die mit der nicht ganz selbsterklärenden Berechnung der Grundbetreuungspflichten konfrontiert sind.
Um den Rechner korrekt zu verwenden, gehen Sie bitte wie folgt vor:
Tragen Sie die Anzahl Ihrer Beschäftigten in die drei Felder ein – unterteilt nach deren wöchentlicher Arbeitszeit:
Mehr als 30 Stunden/Woche
Zwischen 20 und 30 Stunden/Woche
Weniger als 20 Stunden/Woche
Wählen Sie anschließend Ihre Gefährdungsgruppe (I–III) anhand der betrieblichen Tätigkeit.
Das Ergebnis zeigt Ihnen:
Die Anzahl der Vollzeitäquivalente (VZÄ)
Die daraus resultierenden Betreuungsstunden pro Jahr für Sicherheitsfachkraft und Betriebsarzt
Die Zuordnung erfolgt nach dem sogenannten Wirtschaftszweig (WZ-Code) Ihres Unternehmens. Eine vollständige Übersicht finden Sie in der offiziellen DGUV WZ-Liste.
Hier eine kurze Auswahl relevanter Beispiele:
Gefährdungsgruppe | Typische Branchen (Auszug) |
---|---|
Gruppe I | Schmelzbetriebe, Abbrucharbeiten, Schweißbetriebe* Baugewerbe (Hoch-/Tiefbau) |
Gruppe II | Maschinenbau* Logistikzentren* Kunststoffverarbeitung* Lebensmittelindustrie* |
Gruppe III | IT-Dienstleister, Ingenieurbüros, Verwaltungen, Handel* |
*= Gilt nicht für alle Wirtschaftszweige, siehe jeweilige WZ Liste der DGUV/BG
Wenn Sie unsicher sind, welcher Gruppe Ihr Unternehmen angehört, können Sie sich an Ihre Berufsgenossenschaft oder an Ullertec GmbH wenden – wir helfen Ihnen gern bei der Einordnung und bei der Erstellung einer Betreuungslösung.