Die gesetzliche Verpflichtung zur Umsetzung von Arbeitsschutzmaßnahmen betrifft alle Unternehmen – unabhängig von ihrer Größe. Besonders für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) ist eine praxisnahe, rechtssichere und wirtschaftliche Betreuung entscheidend.
Mit der neuen DGUV Vorschrift 2 (gültig ab 2025) haben sich wichtige Änderungen ergeben:
Die Anforderungen an die sicherheitstechnische und arbeitsmedizinische Betreuung wurden neu geregelt – teilweise unterschiedlich je nach zuständiger Berufsgenossenschaft.
Damit Sie die passende Lösung für Ihr Unternehmen finden, bieten wir Ihnen klar strukturierte Betreuungsmodelle – abgestimmt auf:
Betriebsgröße (Anzahl Mitarbeitende)
Gefährdungsgruppe
Vorgaben Ihrer Berufsgenossenschaft
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