Rechner für die Grundbetreuung nach DGUV Vorschrift 2

Wie viele Stunden müssen Sicherheitsfachkraft und Betriebsarzt in Ihrem Unternehmen leisten?
Mit unserem kostenfreien Grundbetreuung-Rechner in Anlehnung an die DGUV Vorschrift 2 berechnen Sie schnell und unkompliziert den voraussichtlichen Betreuungsaufwand für Ihre sicherheitstechnische und betriebsärztliche Betreuung.

 

Gerade für kleine und mittlere Unternehmen ist es oft nicht einfach, die korrekte Anzahl an Betreuungsstunden zu ermitteln. Unser Tool schafft hier Abhilfe: transparent, verständlich und praxisnah.

Was berechnet der Grundbetreuungs-Rechner?

Der Rechner ermittelt auf Basis Ihrer Beschäftigtenstruktur den sogenannten Vollzeitäquivalenzwert (VZÄ). Dieser dient als Grundlage für die Berechnung der jährlichen Einsatzzeiten von:

  • Ihrer Fachkraft für Arbeitssicherheit

  • Ihrem Betriebsarzt

Die Berechnung erfolgt gemäß der aktuellen DGUV Vorschrift 2, unterteilt nach den drei Gefährdungsgruppen I, II und III.

 

Je nach Gruppe unterscheidet sich der empfohlene Stundenwert pro VZÄ:

Berechnungsfaktoren (pro Vollzeitäquivalent):

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Gefährdungsgruppe I – hohe Gefährdung:

  • Sicherheitsfachkraft: 2,0 Stunden/Jahr

  • Betriebsarzt: 0,5 Stunden/Jahr

Gefährdungsgruppe II – mittlere Gefährdung:

  • Sicherheitsfachkraft: 1,2 Stunden/Jahr

  • Betriebsarzt: 0,3 Stunden/Jahr

Gefährdungsgruppe III – geringe Gefährdung:

 

  • Sicherheitsfachkraft: 0,3 Stunden/Jahr

  • Betriebsarzt: 0,2 Stunden/Jahr

So wird der Vollzeitäquivalenzwert berechnet:

 

Beschäftigte Gewichtung
über 30 Stunden/Woche × 1,0
20–30 Stunden/Woche × 0,75
unter 20 Stunden/Woche × 0,5

Die Summe ergibt den maßgeblichen VZÄ-Wert, mit dem anschließend die Betreuungszeiten je Gefährdungsgruppe multipliziert werden.