Wie viele Stunden müssen Sicherheitsfachkraft und Betriebsarzt in Ihrem Unternehmen leisten?
Mit unserem kostenfreien Grundbetreuung-Rechner in Anlehnung an die DGUV Vorschrift 2 berechnen Sie schnell und unkompliziert den voraussichtlichen
Betreuungsaufwand für Ihre sicherheitstechnische und betriebsärztliche Betreuung.
Gerade für kleine und mittlere Unternehmen ist es oft nicht einfach, die korrekte Anzahl an Betreuungsstunden zu ermitteln. Unser Tool schafft hier Abhilfe: transparent, verständlich und praxisnah.
Der Rechner ermittelt auf Basis Ihrer Beschäftigtenstruktur den sogenannten Vollzeitäquivalenzwert (VZÄ). Dieser dient als Grundlage für die Berechnung der jährlichen Einsatzzeiten von:
Ihrer Fachkraft für Arbeitssicherheit
Ihrem Betriebsarzt
Die Berechnung erfolgt gemäß der aktuellen DGUV Vorschrift 2, unterteilt nach den drei Gefährdungsgruppen I, II und III.
Je nach Gruppe unterscheidet sich der empfohlene Stundenwert pro VZÄ:
Sicherheitsfachkraft: 2,0 Stunden/Jahr
Betriebsarzt: 0,5 Stunden/Jahr
Sicherheitsfachkraft: 1,2 Stunden/Jahr
Betriebsarzt: 0,3 Stunden/Jahr
Sicherheitsfachkraft: 0,3 Stunden/Jahr
Betriebsarzt: 0,2 Stunden/Jahr
Beschäftigte | Gewichtung |
---|---|
über 30 Stunden/Woche | × 1,0 |
20–30 Stunden/Woche | × 0,75 |
unter 20 Stunden/Woche | × 0,5 |
Die Summe ergibt den maßgeblichen VZÄ-Wert, mit dem anschließend die Betreuungszeiten je Gefährdungsgruppe multipliziert werden.
Die in diesem Rechner hinterlegten Berechnungsgrundlagen orientieren sich an der derzeit gültigen Fassung der DGUV Vorschrift 2.
Da sich rechtliche Vorgaben oder Interpretationen seitens der Berufsgenossenschaften ändern können, übernehmen wir keine Gewähr für die Richtigkeit oder Vollständigkeit der Ergebnisse.
Wir aktualisieren den Rechner jedoch regelmäßig und mit größter Sorgfalt, um Ihnen eine verlässliche Orientierungshilfe zu bieten – insbesondere für Unternehmen, die mit der nicht ganz selbsterklärenden Berechnung der Grundbetreuungspflichten konfrontiert sind.
Um den Rechner korrekt zu verwenden, gehen Sie bitte wie folgt vor:
Tragen Sie die Anzahl Ihrer Beschäftigten in die drei Felder ein – unterteilt nach deren wöchentlicher Arbeitszeit:
Mehr als 30 Stunden/Woche
Zwischen 20 und 30 Stunden/Woche
Weniger als 20 Stunden/Woche
Wählen Sie anschließend Ihre Gefährdungsgruppe (I–III) anhand der betrieblichen Tätigkeit.
Das Ergebnis zeigt Ihnen:
Die Anzahl der Vollzeitäquivalente (VZÄ)
Die daraus resultierenden Betreuungsstunden pro Jahr für Sicherheitsfachkraft und Betriebsarzt
Die Zuordnung erfolgt nach dem sogenannten Wirtschaftszweig (WZ-Code) Ihres Unternehmens. Eine vollständige Übersicht finden Sie in der offiziellen DGUV WZ-Liste.
Hier eine kurze Auswahl relevanter Beispiele:
Gefährdungsgruppe | Typische Branchen (Auszug) |
---|---|
Gruppe I | Schmelzbetriebe, Abbrucharbeiten, Schweißbetriebe* Baugewerbe (Hoch-/Tiefbau) |
Gruppe II | Maschinenbau* Logistikzentren* Kunststoffverarbeitung* Lebensmittelindustrie* |
Gruppe III | IT-Dienstleister, Ingenieurbüros, Verwaltungen, Handel* |
*= Gilt nicht für alle Wirtschaftszweige, siehe jeweilige WZ Liste der DGUV/BG
Wenn Sie unsicher sind, welcher Gruppe Ihr Unternehmen angehört, können Sie sich an Ihre Berufsgenossenschaft oder an Ullertec GmbH wenden – wir helfen Ihnen gern bei der Einordnung und bei der Erstellung einer Betreuungslösung.