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Feuerlöscher im betrieblichen Einsatz – Anforderungen, Typen und gesetzliche Grundlagen

Feuerlöscher zählen zu den unverzichtbaren Bestandteilen des vorbeugenden Brandschutzes in Unternehmen. Sie ermöglichen im Brandfall ein schnelles Eingreifen und dienen somit dem Schutz von Mitarbeitenden, Sachwerten und der Betriebsbereitschaft. In Deutschland ist der Einsatz von Feuerlöschern durch verschiedene gesetzliche Regelwerke geregelt, insbesondere durch die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV), die Technischen Regeln für Arbeitsstätten – ASR A2.2 sowie die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV).

 

Arten von Feuerlöschern und ihre Einsatzbereiche

 

Die Auswahl des geeigneten Feuerlöschertyps richtet sich nach der Brandklasse sowie dem Brandrisiko in der jeweiligen Arbeitsumgebung:

  • Wasserlöscher (Brandklasse A): Geeignet für Brände fester, glutbildender Stoffe wie Holz, Papier oder Textilien. Einsatz z. B. in Büro- und Verwaltungsbereichen.

  • Schaumlöscher (Brandklasse A und B): Für feste Stoffe und brennbare Flüssigkeiten. Häufig in Lager- oder Produktionsbereichen eingesetzt.

  • Pulverlöscher (Brandklasse A, B und C): Universell einsetzbar, jedoch mit starker Sichtbehinderung und Rückstandsproblematik. Vorrangig in Industrieanlagen oder Fahrzeugen.

  • CO₂-Löscher (Brandklasse B und C): Rückstandsfreier Einsatz, ideal für elektrische Anlagen, Serverräume oder Laborbereiche.

  • Fettbrandlöscher (Brandklasse F): Speziell für den Einsatz bei brennenden Speisefetten – vorgeschrieben in gewerblichen Küchen.

 

Anzahl und Platzierung betrieblicher Feuerlöscher

Die erforderliche Anzahl und Anordnung von Feuerlöschern richtet sich nach:

  • Größe und Nutzung des Arbeitsbereichs

  • Brandgefährdung (niedrig / mittel / hoch)

  • Erreichbarkeit innerhalb von 20 m Laufweg gemäß ASR A2.2

 

Faustregel: Ein Feuerlöscher mit 6 Löschmitteleinheiten (LE) je 200 m² Grundfläche bei normaler Brandgefährdung. Bereiche mit erhöhter Brandlast (z. B. Werkstätten, Lager, Küchen) erfordern zusätzliche und ggf. spezielle Löscher.

Prüf- und Wartungspflichten gemäß BetrSichV

Um die Funktionsfähigkeit von Feuerlöschern sicherzustellen, sind Unternehmen verpflichtet, folgende Prüfintervalle und Dokumentationspflichten einzuhalten:

 

  1. Regelmäßige Wartung durch eine befähigte Person

    • Mindestens alle zwei Jahre gemäß DIN 14406-4 / EN 3-7

    • Prüfung der Funktionsfähigkeit, Füllmenge, Druckverhältnisse und Dichtungen

  2. Jährliche Sichtprüfung durch den Betreiber

    • Überprüfung auf äußere Beschädigungen, Zugänglichkeit, Kennzeichnung und Plombierung

  3. Nachweisführung durch Wartungsdokumentation

    • Lückenlose Erfassung aller Prüfungen im Prüfbericht oder Wartungsnachweis

    • Bereithaltung zur Einsichtnahme durch Behörden oder Versicherer

Fazit: Sicherheit und Rechtskonformität im Fokus

Die ordnungsgemäße Auswahl, Platzierung und Instandhaltung von Feuerlöschern ist nicht nur ein zwingender Bestandteil der betrieblichen Gefährdungsbeurteilung (§ 5 ArbSchG), sondern reduziert auch nachweislich Schäden und Ausfallzeiten im Brandfall. Unternehmen tragen hierbei eine organisatorische und rechtliche Verantwortung für den vorbeugenden Brandschutz – sowohl im Interesse des Arbeitsschutzes als auch zur Wahrung ihrer Haftungsprivilegien.

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