Es gibt verschiedene Faktoren, die berücksichtigt werden sollten, um zu entscheiden, wann es sinnvoll ist, eine eigene Fachkraft für Arbeitssicherheit einzustellen oder auszubilden. Hier sind
einige wichtige Überlegungen:
1. Unternehmensgröße und Mitarbeiteranzahl: Je größer das Unternehmen und je mehr Mitarbeiter es hat, desto eher ist es ratsam, eine eigene Fachkraft für Arbeitssicherheit zu beschäftigen oder
auszubilden. Wenn pauschal mit 150 Monatsstunden durch die eingestellte Fachkraft für Arbeitssicherheit gerechnet wird, so kann diese eine jährliche Betreuungszeit von maximal 1650 Stunden
generieren. Je nach Geschäftsgegenstand und Unternehmensgröße kann sich deshalb auch erst für Unternehmen mit mehr als 3000 Mitarbeitern eine eigene Fachkraft für Arbeitssicherheit rentieren.
Wohingegen ein Unternehmen beispielsweise tätig in der Schwerindustrie wie z.B. im Schiffsbau bereits bei ein paar hundert Mitarbeitern eine eigene Fachkraft für Arbeitssicherheit rentabel sein
kann.
2. Gefährdungen: Die Art der ausgeführten Tätigkeiten und die mit ihnen verbundenen Risiken und Gefährdungen für die Mitarbeitenden spielen eine entscheidende Rolle. In Branchen mit höheren
Gefahren, wie Bauwesen oder Chemie, ist eine Fachkraft für Arbeitssicherheit früher erforderlich.
3. Gesetzliche Anforderungen: Die Arbeitsschutzgesetze und Vorschriften variieren je nach Land und Branche. Es ist wichtig sicherzustellen, dass das Unternehmen den gesetzlichen Anforderungen
entspricht. Dabei ist es egal ob die sicherheitstechnische Betreuung intern oder extern erfolgt.
4. Unfallhäufigkeiten und Krankheitsraten: Wenn Ihr Unternehmen eine hohe Unfallhäufigkeit oder Krankheitsrate aufweist, kann dies ein Anzeichen dafür sein, dass Sie eine spezialisierte Fachkraft
benötigen, um die Sicherheit zu verbessern. Präventiv müssen langfristig Maßnahmen eingeleitet, umgesetzt und kontrolliert werden.
5. Kosten und Nutzen Analyse: Eine sorgfältige Kosten und Nutzen Analyse sollte durchgeführt werden, um festzustellen, ob die Einstellung oder Ausbildung einer Fachkraft für Arbeitssicherheit
wirtschaftlich vertretbar ist.
6. Unterstützung von Geschäftsführung und Mitarbeitenden: Die Geschäftsführung sollte die Bedeutung von Arbeitssicherheit anerkennen und unterstützen. Auch die Mitarbeitenden sowie die
Arbeitnehmervertretung sollten für sicherheitsrelevante Maßnahmen sensibilisiert sein.
In vielen Fällen kann es sinnvoll sein, externe Dienstleister für Arbeitssicherheit zu konsultieren, bevor eine endgültige Entscheidung getroffen wird. Sie können Unternehmen dabei helfen, die spezifischen Anforderungen und Risiken zu bewerten und Empfehlungen für die weitere Vorgehensweise zu geben. Die genaue Zeitpunkt für die Einstellung oder Ausbildung einer eigenen Fachkraft für Arbeitssicherheit hängt stark von den individuellen Gegebenheiten des Unternehmens ab. Weiter ist der unabhängige Einfluss einer externen Fachkraft für Arbeitssicherheit nicht zu unterschätzen. Nicht selten können sich weitere Synergien in verschiedensten Themen ergeben wodurch der Auftraggeber langfristig profitiert.